Geburtsurkunde

    Geburt beurkunden

    Sie interessieren sich für die Geburtsurkunde? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Würselen

    Grundsätzlich können Urkunden nur von dem Standesamt ausgestellt werden, welches den jeweiligen Personenstandsfall beurkundet hat. Von Bedeutung ist hierbei, dass nicht der Wohnort für die Beurkundung maßgeblich ist, sondern der Heiratsort bzw. der häufig durch den Sitz des jeweiligen Krankenhauses zwingend vorgegebene Geburts- oder Sterbeort. Beim Standesamt Würselen werden alle Urkunden aus den Personenstandsbüchern der bisherigen Standesämter Würselen Bardenberg, Broich, Broichweiden und  Weiden ausgestellt.

    Bevor Sie eine Urkunde anfordern, sollten Sie wissen, welche Art von Urkunde benötigt wird. Folgende Urkunden kann das Standesamt Würselen ausstellen: 

    • Geburtsurkunde (DIN A4)
    • Geburtsurkunde für Stammbuch (DIN A5)
    • Gekürzte Geburtsurkunde (DIN A4 oder DIN A5)
    • mehrsprachige Geburtsurkunde
    • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister 
    • Eheurkunde (DIN A4)
    • Eheurkunde für Stammbuch (DIN A5)
    • mehrsprachige Eheurkunde
    • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister 
    • Lebenspartnerschaftsurkunde (DIN A4)
    • Lebenspartnerschaftsurkunde (DIN A5)
    • beglaubigte Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
    • Sterbeurkunde (DIN A4)
    • Sterbeurkunde für Stammbuch (DIN A5)
    • mehrsprachige Sterbeurkunde
    • beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister 
    • Bescheinigung über eine Namensänderung

    Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt "Urkunden" entnehmen.

    Sollten im Einzelfall Besonderheiten vorliegen, so kann ein Telefonat manches klären - rufen Sie gerne an!

    Benötigt Ihre vom Standesamt Würselen ausgestellte Urkunde eine Apostille, so wenden Sie sich bitte an die Bezirksregierung Köln (siehe Link).

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3e9b862204652f4f2efab3df12a2394d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 08.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Morlaixplatz 1

    52146 Würselen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Würselen

    Online-Antrag

    Am schnellsten beantragen Sie Ihre Urkunde online. Beantragen Sie Ihre Urkunde hier auf der Seite (Button rechts oben "Onlinedienstleistungen
    Form-Solutions Assistent für Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden").

    Schriftlicher Antrag

    Der schriftliche Antrag muss folgende Daten beinhalten:

    • Geburtsdatum, Eheschließungsdatum, Datum der Begründung der Lebenspartnerschaft oder Sterbedatum
    • Vor- und Familiennamen (ggfls. Geburtsname)
    • Art der benötigten Urkunde
    • Fotokopie des Personalausweises bzw. Reisepass

    Senden Sie Ihren Antrag bitte per Post an das Standesamt Würselen, Morlaixplatz 1, 52146 Würselen.

    Persönlicher Antrag

    Bei persönlicher Beantragung benötigen Sie zusätzlich:

    • Personalausweis bzw. Reisepass des Antragsstellers

    Sollte der/die Antragsteller/in eine/n Bevollmächtigte/n beauftragen:

    • Personalausweis bzw. Reisepass des Bevollmächtigten
    • Personalausweis bzw. Reisepass des Urkundeninhabers
    • schriftliche Vollmacht

    Voraussetzungen

    Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):

    • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht,
    • die Eltern,
    • der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG),
    • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie),
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse.

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Hinweise für Würselen

    Bezirksregierung Köln zur Erteilung von Apostillen: www.bezreg-koeln.nrw.de (Suchwort: Apostille)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Würselen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de