Geburtsurkunde

    Geburt beurkunden

    Sie interessieren sich für die Geburtsurkunde? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Alsdorf

    Personenstandsurkunden erhalten Sie ausschließlich bei dem Standesamt des Ortes, an dem der Personenstandsfall beurkundet wurde, das heißt

    • Geburtsurkunden beim Standesamt des Geburtsortes
    • Eheurkunden beim Standesamt des Eheschließungsortes
    • Lebenspartnerschaftsurkunden bei dem Standesamt, bei dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde
    • Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes

    Das Gleiche gilt für beglaubigte Abschriften sowie Auskünfte aus diesen Personenstandsregistern. Andere Standesämter sind zur Beglaubigung "fremder" Urkunden nicht befugt.

    Personenstandsurkunden können wie folgt beantragt werden:

    • online über das Bürgerportal (als Bezahlverfahren steht Ihnen giropay zur Verfügung)
    • persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung
    • schriftliche Anforderung an folgende Email-Adresse: standesamt@alsdorf.de (*)
    • schriftliche Anforderung per Fax an folgende Nummer: 02404 50-213
    • schriftliche Anforderung an folgende Postanschrift:
    Standesamt Alsdorf Burgstraße 17 52477 Alsdorf


    Die Übersendung von Personenstandsurkunden aufgrund telefonischer Anforderung ist nicht möglich.

    *  Sollten Sie sich für die Anforderung per Email entscheiden, nutzen Sie bitte ausschließlich die angegebene Email-Adresse. Bei der Nutzung von Suchmaschinen im Internet gibt es Firmen, die Ihnen die Beschaffung von Personenstandsurkunden anbieten. Dies ist zwar legal, führt aber dazu, dass neben der Gebühr, die das Standesamt für die Erteilung von Urkunden erhebt, weitere Bearbeitungsgebühren anfallen, die durch diese Firmen erhoben werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_aa9abfb0d0b0cedaf740c0c943be6bf2

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstraße 17

    52477 Alsdorf

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstraße 17

    52477 Alsdorf

    Version

    Technisch geändert am 11.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstraße 17

    52477 Alsdorf

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Alsdorf

    Bei persönlicher Vorsprache ist in jedem Fall der Personalausweis/Reisepass oder ein sonstiger Lichtbildausweis vorzulegen. Sofern nicht der Berechtigte selbst vorspricht, ist zusätzlich eine Vollmacht des Berechtigten bzw. der Nachweis des rechtlichen Interesses (zum Beispiel ein Aufforderungsschreiben einer Behörde, dass die Urkunde dort benötigt wird) vorzulegen.

    Bei schriftlicher Anforderung ist eine Kopie des Personalausweises/Reisepasses und gegebenenfalls die Vollmacht bzw. der Nachweis des rechtlichen Interesses beizufügen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Alsdorf

    Berechtigt, die Urkunden zu erhalten, ist nach dem Personenstandsgesetz jede Person, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatte, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen erhalten die Urkunden nur mit schriftlicher Vollmacht eines Berechtigten oder durch Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Alsdorf

    Auf Wunsch werden Personenstandsurkunden auch mehrsprachig ausgestellt, wodurch eventuelle Übersetzungen nicht erforderlich sind.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Alsdorf

    Personenstandsurkunden unterliegen folgenden Aufbewahrungsfristen:

    • Geburtsurkunden 110 Jahre
    • Eheurkunden 80 Jahre
    • Sterbeurkunden 30 Jahre

    Sofern ältere Urkunden benötigt werden, handelt es sich um Archivgut. Für die Erteilung dieser Urkunden fallen gegebenenfalls andere Gebühren an. Nähere Informationen erteilt das Standesamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Alsdorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de