Geburtsurkunde
Beschreibung
Hinweise für Dinslaken
Folgenden Informationen können Sie entnehmen, welche Urkundenart Sie für Ihren Verwendungszweck benötigen.
Geburtsurkunde
- Die Geburtsurkunde enthält den Geburtsnamen, den aktuellen Namen, das Geburtsdatum, den Geburtsort und Angaben zu den Eltern.
Internationale Geburtsurkunde
- Die Internationale Geburtsurkunde enthält die gleichen Angaben wie eine Geburtsurkunde.
- Sie ist mehrsprachig ausgestellt und daher international zu gebrauchen.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag/Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Die Abschrift aus dem Geburtseintrag enthält neben den Angaben in einer Abstammungsurkunde auch die Geburtszeit.
- Sie kann zur Anmeldung einer Eheschließung und in den Fällen genutzt werden, bei der die Geburtszeit erforderlich ist.
Weitere Informationen zu unseren Urkunden erhalten Sie hier.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Voraussetzungen
Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
- die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht,
- die Eltern,
- der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG),
- die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie),
- Geschwister mit berechtigtem Interesse.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021