Geburtsurkunde

    Geburt beurkunden

    Sie interessieren sich für die Geburtsurkunde? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Meerbusch

    Die Geburtsurkunde ist eine Personenstandsurkunde, die anhand der Angaben im Geburtenbuch ausgestellt wird. Sie beschreibt die rechtlichen Verwandtschaftsverhältnisse, gibt jedoch nicht unbedingt Auskunft über die tatsächliche Abstammung. So werden nach einer Adoption in die Geburtsurkunde als "Eltern" ausschließlich die Adoptiveltern eingetragen, die Tatsache der Adoption ist also ebenso wenig erkennbar wie die tatsächliche Abstammung. Auskunft über die tatsächlichen (leiblichen) Eltern gibt nur ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister bzw. eine beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages.

    Eine Geburtsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat. Den entsprechenden Antrag können Sie über den beigefügten Link stellen.

    Bitte beachten Sie, dass für personenstandsrechtliche Angelegenheiten (z.B. Heirat, Namensänderung) die Vorlage einer Geburtsurkunde wegen ihrer eingeschränkten Aussagekraft nicht ausreicht und ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister sinnvoller sein kann.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1a76d0a667ecfadaf2b6bb672ef5482c

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 16.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Alter Kirchweg 57

    40667 Meerbusch

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):

    • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht,
    • die Eltern,
    • der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG),
    • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie),
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse.

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Personenstandsrecht https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Meerbusch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de