Geburt beurkunden
Beschreibung
Hinweise für Korschenbroich
Urkunden aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister können Sie jetzt ganz bequem von zu Hause aus online beantragen (siehe Link zum externen Verfahren).
Bitte beachten Sie, dass Sie Personenstandsurkunden ausschließlich bei dem Standesamt des Ortes erhalten, an dem der Personenstandsfall beurkundet wurde. Das Standesamt Korschenbroich kann also nur Urkunden und beglaubigte Registerauszüge für die in Korschenbroich registrierten Personenstandsfälle ausstellen.
Das Standesamt stellt nach § 55 Personenstandsgesetz (PStG) folgende Personenstandsurkunden aus:
- Geburtsurkunden beim Standesamt des Geburtsortes
- Eheurkunden beim Standesamt des Eheschließungsortes
- Lebenspartnerschaftsurkunden bei dem Standesamt, bei dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde
- Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes.
Personenstandsurkunden unterliegen Aufbewahrungsfristen:
- Geburtsurkunden 110 Jahre
- Eheurkunden 80 Jahre
- Sterbeurkunden 30 Jahre
Benötigen Sie ältere Urkunden, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv der Stadt Korschenbroich.
Eine Beantragung ist natürlich auch auf folgenden Wegen, nach wie vor, möglich:
- persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten nach vorheriger Terminabsprache. (Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis/Reisepass mit.)
- schriftlich (Bitte fügen Sie eine Kopie des Personalausweises/Reisepasses bei.)
- per Mail: standesamt@korschenbroich.de
- per Fax: 02161/613 108
Postanschrift: Rathaus Regentenstraße, Regentenstraße 1, 41352 Korschenbroich
Nach dem Personenstandsgesetz ist jede Person, auf die sich der Eintrag bezieht, berechtigt, die Urkunde zu erhalten, sowie der/die jeweilige Ehepartner/in, der/die jeweilige Lebenspartner/in, Vorfahren und Abkömmlinge.
Andere Personen erhalten die Urkunden nur mit schriftlicher Vollmacht des Berechtigten oder durch Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses (z.B. Aufforderungsschreiben einer Behörde, dass die Urkunde dort benötigt wird).
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Ansprechpartner
Sachgebiet Personenstandswesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 613-120
Fax: 02161 613-108
Amt 50 Soziales und Demografie
Adresse
Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 02161 613-169
Fax: 02161 613-108
Amt 50 Soziales und Demografie
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Korschenbroich
Personalausweis/Reisepass
Voraussetzungen
Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
- die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht,
- die Eltern,
- der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG),
- die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie),
- Geschwister mit berechtigtem Interesse.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Korschenbroich