Geburt beurkunden
Beschreibung
Hinweise für Grevenbroich
Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern.
Sie können jederzeit bei dem Standesamt, in dessen Bereich Sie geboren wurden, eine Geburtsurkunde anfordern.
Sie können die Geburtsurkunde in folgenden Formen erhalten:
- Geburtsurkunde,
- Internationale Geburtsurkunde,
- Beglaubigter Registerausdruck aus dem Geburtenregister.
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (bisher Geburtenbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen hat.
Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder Kopie oder wortgenaue Abschrift des Geburtseintrags aus dem Geburtenregister.
Außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern) enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa Adoption oder Namensänderung.
Geburtsurkunde in eingeschränkter Form:
Darin sind auf Wunsch keine Daten zum Geschlecht, den Eltern oder einer Religionszugehörigkeit enthalten.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, eine Bescheinigung über die Geburtszeit zu beantragen. Diese Bescheinigung enthält lediglich die Information, an welchem Datum und zu welcher genauen Uhrzeit die zu bescheinigende Person geboren ist, und gilt nicht als Personenstandsurkunde.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Grevenbroich
Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
(bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Ausweises oder Passes,
online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren oder die Kopie als Anlage hinzufügen).
Bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person und
- den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters oder der Vertreterin
Andere Personen müssen ihr rechtliches Interesse nachweisen.
Voraussetzungen
Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
- die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht,
- die Eltern,
- der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG),
- die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie),
- Geschwister mit berechtigtem Interesse.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Grevenbroich
- Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: 14,00 Euro
- Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: 7,00 Euro
Wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Geburtsurkunde für Rentenzwecke benötigen, ist die Urkunde kostenlos.
Weitere Informationen
Hinweise für Grevenbroich
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
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