Geburtsurkunde

    Geburt beurkunden

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    Beschreibung

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Aus den beim Standesamt geführeten Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegistern können nachträglich Personenstandsurkunden ausgestellt werden.

    Das Standesamt stellt grundsätzlich folgende Urkunden aus:

    • Geburtsurkunden
    • Eheurkunden
    • Lebenspartnerschaftsurkunden
    • Sterbeurkunden

    Neben den Personenstandsurkunden können auch beglaubigte Registerauszüge ausgestellt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_da11e27af6b866ec25e65ed0dec38af0

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Bei der persönlichen Abholung ist zwingend ein Personalausweis oder anderer amtlicher Ausweis vorzulegen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Urkunden erhalten nur Personen, auf die sich die Urkunde bezieht, sowie Verwandte in gerader Linie (Eltern, Kinder, Großeltern), ferner Personen mit einem nachgewiesenen rechtlichen Interesse oder einer schriftlichen Vollmacht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Nach der Erstbeurkundung können weitere Personenstandsurkunden über unseren Bestellsevice online beantragt und bezahlt werden.

    Alternativ können die Personenstandsurkunden auch unter persönlicher Vorsprache innerhalb der regulären Öffnungszeiten beim Standesamt beantragt und abgeholt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    7-14 Tage

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Neben Urkunden in deutscher Sprache können auch internationale Urkunden ausgestellt werden. Internationale Urkunden sind für die Verwendung im Ausland bestimmt. Die Urkunden sind in deutscher und englischer Sprache sowie in den Amtssprachen folgender Staaten gefasst: Belgien, Bosnien-Herzegowina, Frankreich. Italien, Kroatien, Luxemburg, Mazedonien, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweiz, Serbien, Montenegro, Slowenien, Spanien und Türkei.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Personenstandsrecht https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de