Einbürgerungstest
Hinweise für Detmold
Beschreibung
Hinweise für Detmold
Die Einbürgerung ist - neben dem Erwerb durch Geburt - eine Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben.
Hinweise und Besonderheiten
Generell gilt, dass ohne Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit (Staatenpass und Geburtsurkunde / Personenregisterauszug!) eine Einbürgerung NICHT möglich ist.
Miteinbürgerung von Ehegatten und Kindern
- Ehegatten und Kinder (unter 16 Jahren) können unter den genannten Voraussetzungen mit eingebürgert werden
- für die miteinzubürgernden Ehegatten ist ein 4-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland und ein 2-jähriger Bestand der Ehe ausreichend
- bei Kindern kann eine kürzere Aufenthaltszeit ausreichen
Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit und Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
- Der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit kann zum Beispiel dann eintreten, wenn der Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit aktiv und erfolgreich betrieben wurde. Ebenso kann die deutsche Staatsangehörigkeit durch Ausweis dann verbindlich festgestellt werden, wenn von offizieller Seite Zweifel an selbiger erhoben und anderweitig nicht beseitigt werden können.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Detmold
Für die Beantragung einer Einbürgerung ist ein Beratungsgespräch bei der Staatsangehörigkeitsstelle erforderlich. Die notwendigen Unterlagen richten sich nach den individuellen Verhältnissen und werden in dem persönlichen Gespräch im Einzelnen benannt. Dabei erhalten Sie auch den formellen Antrag. Gleiches gilt für die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit.
Ihre Ansprechpartner finden Sie unter der Rubrik "Zuständige Kontaktpersonen".
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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a) Deutsche/r durch Geburt - gebührenfrei .
b) Deutsche/r durch Einbürgerung - gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt im Regelfall 255,00 EUR, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 EUR. Die Gebühr für die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit beträgt 25,-- €.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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