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    Einbürgerungstest

    Hinweise für Solingen

    Beschreibung

    Hinweise für Solingen

    Durch die Einbürgerung werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger Deutschlands mit allen Rechten und Pflichten.

    Sie können dann zum Beispiel an Wahlen in den Gemeinden, in den Bundesländern, zum Bundestag und zum Europäischen Parlament teilnehmen. Sie können auch selbst für politische Ämter kandidieren.

    Sie können in Deutschland Ihren Beruf frei wählen. Sie profitieren als deutscher Staatsangehöriger von den Vorteilen der Europäischen Union (EU). So können Sie als Unionsbürger in jedes EU-Land einreisen und sich dort aufhalten (Freizügigkeit). Auch außerhalb Europas können Sie ohne Visum in viele Länder reisen.

    Mit der deutschen Staatsangehörigkeit erwerben Sie eine Reihe von Rechten:

    • allgemeines Wahlrecht,
    • alle staatsbürgerlichen Rechte, zum Beispiel Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Freizügigkeit und Berufsfreiheit,
    • unverwirkbares Aufenthaltsrecht,
    • Zugang zum Beamtenstatus,
    • Freizügigkeit in der Europäischen Union,
    • Schutz durch deutsche Konsulate im Ausland,
    • Visafreiheit in vielen Ländern der Welt.

    Die Einbürgerung müssen Sie beantragen. Den Antrag stellen Sie beim Ausländer- und Integrationsbüro der Stadt Solingen, Einbürgerungsbehörde. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen die Eltern den Antrag stellen.

    Unter welchen Bedingungen Sie eingebürgert werden können, ist im Abschnitt "Voraussetzungen" beschrieben. Bei den Voraussetzungen und den Gebühren sind in bestimmten Fällen Ausnahmen und Erleichterungen möglich.

    Online-Dienst

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    ID: L100002_897ec64482f8109188b379e57aa0859e

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    Version

    Technisch geändert am 04.03.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    33-2 Ausländer- und Integrationsbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Gasstraße 22

    42657 Solingen

    Version

    Technisch geändert am 04.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Solingen

    Name Typ Kosten Beschreibung Einbürgerung von Volljährigen Gebuehr 255,00 EUR Einbürgerung von Minderjährigen Gebuehr 51,00 EUR Für jedes minderjährige Kind welches zusammen mit den Eltern eingebürgert wird, wird eine zusätzliche Einbürgerungsgebühr fällig.

    Einbürgerung von Volljährigen Einbürgerung oder der Einbürgerung von Minderjährigen (255,00 EUR)

    Für jedes minderjährige Kind welches zusammen mit den Eltern eingebürgert wird, ist Einbürgerungsgebühr fällig. (51,00 EUR)

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de