Hilfe zur Erziehung
Hinweise für Dinslaken
Beschreibung
Hinweise für Dinslaken
Unter dem Begriff "Hilfe zur Erziehung" fasst man verschiedene Hilfearten für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zusammen, die das KJHG bzw. SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) in den §§ 27 ff. beschreiben.
"Die "Hilfen zur Erziehung" werden durch den Fachdienst 7.6 - Zentrale Dienste - zwar bewilligt, aber die Beratung und Hilfefestlegung erfolgt zuvor durch den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD).
Jede Familie ist anders, und es ist sehr unterschiedlich, was alle Beteiligten sich an Unterstützung erhoffen. Deshalb ist es wichtig, aus verschiedenen Hilfeformen auswählen zu können und die Hilfe zu vermitteln, die für die individuellen Probleme am geeignetsten erscheint.
Es gibt ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfen zur Erziehung. Ambulante Hilfen finden unmittelbar im sozialen Umfeld einer Familie statt, d. h. eine Fachkraft besucht die Familie zu Hause oder begleitet Jugendliche in ihrem Alltag. In teilstationären Angeboten verbringen die Kinder (manchmal auch mit ihren Eltern) einen großen Teil ihres Alltags in einer Einrichtung außerhalb des Elternhauses, werden dort versorgt und erhalten Anleitung in persönlichen, sozialen oder schulischen Fragen. Bei stationären Angeboten leben die Kinder und Jugendlichen vorübergehend oder auf Dauer außerhalb ihres Elternhauses, z. B. in einer Pflegefamilie oder einer Wohngruppe.
Da der Hilfebedarf eines jeden jungen Menschen und einer jeder Familie sehr unterschiedlich sein kann, ist das Spektrum der Hilfen zur Erziehung im Gesetz nicht abschließend beschrieben und kann flexibel gestaltet werden. Die Fachkraft im ASD entwickelt gemeinsam mit den Betroffenen ein Konzept und kann dazu auch neue Hilfeformen oder eine Kombination der Hilfen vermitteln."
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen