Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit TierenOnline erledigen

    Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren

    Hinweise für Euskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Bestimmte Tierhaltungen und Erwerbszweige sind im Sinne des § 11 des Tierschutzgesetzes gewerblich und unterliegen der Aufsicht der Kreisverwaltung. Sie haben den Mitarbeitern der Kreisverwaltung Euskirchen während den Öffnungszeiten Zutritt zu gewähren und diese zu unterstützen.

    Folgende Betriebe benötigen eine Erlaubnis durch die Kreisverwaltung:

      • Wirbeltierzuchten und -haltungen für wissenschaftliche Versuchszwecke
      • Tierheime oder ähnliche Einrichtungen
      • Zoologische Gärten und andere Einrichtungen, welche Tiere halten und zur Schau gestellen
      • Betriebe, die Hunde für Dritte zu Schutzwecken ausbilden oder hierfür Einrichtungen unterhalten
      • Tierbörsen
      • Tierzuchten und Tierhandlungen, außer landwirtschaftliche Nutztiere
      • Handelsbetriebe für Wirbeltiere (Zoofachhandel, Viehhandelsunternehmen)
      • Reit- und Fahrbetriebe
      • Schaustellerbetriebe und Zirkusbetriebe
      • Schädlingsbekämpfungsbetriebe

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 05.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung Veterinärwesen u. Lebensmittelüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de