Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren
Hinweise für Leverkusen
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Wenn Sie eine der folgenden Tätigkeiten gewerblich betreiben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis:
- Züchten und/oder Halten von Wirbeltieren oder Kopffüßern:
- die dazu bestimmt sind, in Tierversuchenverwendet zu werden, oder,
- deren Organe oder Gewebe dazu bestimmt sind, zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet zu werden (jeweils auch zum Zwecke der Abgabe dieser Tiere an Dritte).
- Züchten und/oder Halten von Wirbeltieren zu den in § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 TierSchG genannten Zwecken,
- Halten von Tieren in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung,
- Halten von Tieren in einem zoologischen Garten oder einer anderen Einrichtung, in der Tiere gehalten und zur Schau gestellt werden,
- Verbringen oder Einführen von Wirbeltieren, außer Nutztieren, in das Inland zum Zwecke der Abgabe oder Vermittlung solcher Tiere gegen Entgelt oder sonstige Gegenleistung,
- Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken für Dritte oder Unterhalten von Einrichtungen hierfür,
- Durchführung von Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte,
- im Falle der Gewerbsmäßigkeit (außer in den unter § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 TierSchG beschriebenen Fällen):
- Züchten oder Halten von Wirbeltieren, außer landwirtschaftlichen Nutztieren und Gehegewild,
- Handel mit Wirbeltieren,
- Unterhalten eines Reit- oder Fahrbetriebs,
- Zur Schaustellen von Tieren oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen,
- Ausbilden von Hunden für Dritte oder das Anleiten der Ausbildung der Hunde durch die Tierhalter*innen.
Beratung in Tierschutzfragen
Gerne stehen wir in Tierschutzfragen im Stadtgebiet Leverkusen beratend zur Seite.
Hierzu können Sie uns gerne per Mail oder telefonisch kontaktieren.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Veterinär- und Lebensmittelüberwachung - Fachbereich 39
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0214 406-3901
E-Mail: 39@stadt.leverkusen.de
erforderliche Unterlagen
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- Nachweise über die Sachkunde der verantwortlichen Person sowie ggf. der stellvertretend verantwortlichen Person
- Pläne der Räume und Einrichtungen, Grundriss (Lageskizze, Beschreibung der Haltungseinrichtungen, Käfige, Terrarien, Beleuchtung…)
- ggf. Nachweis über die Arten und die jeweilige Anzahl der Tiere, die gehalten werden sollen,
- ggf. Nachweise über die Zuverlässigkeit des/der Betriebsinhaber*in durch Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Nach Abschluss der Antragsbearbeitung ist eine Gebühr in Höhe der entsprechenden Gebührenverordnung fällig, die von der zuständigen Stelle festgesetzt wird. Sie erhalten eine entsprechende Benachrichtigungsmail über das Portal. Der Betrag ist anschließend über das elektronische Bezahlsystem ePayBL zu entrichten. Die Zahlung wird an das Kommunale Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe geschickt und von dort aus an die zuständige Stelle weitergeleitet. Als Zahlungsverfahren stehen Giropay (Bezahlung über das Girokonto), Kreditkarte und PayPal zur Verfügung.
Gebühr: 50,00 bis 10.000,00 EUR
Hinweis: Beachten Sie bitte, dass auch bei Abbruch des Antrags Gebühren anfallen können. Diese richten sich nach der entsprechenden Gebührenordnung.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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