Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren
Hinweise für Mönchengladbach
Beschreibung
Hinweise für Mönchengladbach
Die Erlaubnispflicht nach § 11 Tierschutzgesetz umfasst den gewerbsmäßigen Umgang mit Wirbeltieren (außer landwirtschaftliche Nutztiere).
Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind:
- Zucht und/oder Haltung von Versuchstieren
- Haltung von Tieren in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung für andere (z.B. Tierpension)
- Haltung/Zurschaustellung von Tieren in einem Zoologischen Garten oder einer anderen Einrichtung
- Ausbildung von Hunden für Dritte zu Schutzzwecken oder Unterhaltung von Einrichtungen für diese Zwecke
- Durchführung von Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte
- Gewerbsmäßige Zucht und/oder Haltung von Wirbeltieren (keine landwirtschaftlichen Nutztiere)
- Gewerbsmäßiger Handel mit Wirbeltieren
- Gewerbsmäßiger Betrieb eines Reit-/Fahrbetriebes
- Gewerbsmäßige Zurschaustellung von Tieren (Zirkus, Tierschau ...)
- Gewerbsmäßige Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge
- Verbringen oder Einführen von Wirbeltieren, die nicht Nutztiere sind, in das Inland zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung
- Vermitteln der Abgabe solcher Tiere, die in das Inland verbracht oder eingeführt werden sollen oder worden sind, gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung
- Ausbildung von Hunden für Dritte oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anzuleiten
Die Erlaubnis kann für eine oder mehrere Tierarten erteilt werden.
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Ansprechpartner
Allgemeine Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 25-6241
Fax: 02161 25-6299
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erforderliche Unterlagen
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- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis
- Führungszeugnis der Belegart 0 (zu beantragen beim Fachbereich Bürgerservice)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen bei der Gewerbemeldestelle im Ordnungsamt)
- Nachweis der Sachkunde (Ausbildungsnachweis und eventuell Fachgespräch)
- Bau-, Lageplan (ein Bau- beziehungsweise Lageplan des genutzten Grundstückes oder der Räumlichkeiten)
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- Erteilung Erlaubnis: 50,00 Euro bis 10.000,00 Euro
- Änderung Erlaubnis: 30,00 Euro bis 200,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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