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    Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren

    Hinweise für Mönchengladbach

    Beschreibung

    Hinweise für Mönchengladbach

    Die Erlaubnispflicht nach § 11 Tierschutzgesetz umfasst den gewerbsmäßigen Umgang mit Wirbeltieren (außer landwirtschaftliche Nutztiere).

    Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind:

    • Zucht und/oder Haltung von Versuchstieren
    • Haltung von Tieren in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung für andere (z.B. Tierpension)
    • Haltung/Zurschaustellung von Tieren in einem Zoologischen Garten oder einer anderen Einrichtung
    • Ausbildung von Hunden für Dritte zu Schutzzwecken oder Unterhaltung von Einrichtungen für diese Zwecke
    • Durchführung von Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte
    • Gewerbsmäßige Zucht und/oder Haltung von Wirbeltieren (keine landwirtschaftlichen Nutztiere)
    • Gewerbsmäßiger Handel mit Wirbeltieren
    • Gewerbsmäßiger Betrieb eines Reit-/Fahrbetriebes
    • Gewerbsmäßige Zurschaustellung von Tieren (Zirkus, Tierschau ...)
    • Gewerbsmäßige Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge
    • Verbringen oder Einführen von Wirbeltieren, die nicht Nutztiere sind, in das Inland zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung
    • Vermitteln der Abgabe solcher Tiere, die in das Inland verbracht oder eingeführt werden sollen oder worden sind, gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung
    • Ausbildung von Hunden für Dritte oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anzuleiten

    Die Erlaubnis kann für eine oder mehrere Tierarten erteilt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c7d3f6c39432e091c8a59369f465e8f0

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    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Allgemeine Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 162 - 168

    41236 Mönchengladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 25-6241

    Fax: 02161 25-6299

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Hauptstraße 162 - 168

    41236 Mönchengladbach

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    Telefon Festnetz: 02161 25-6241

    Fax: 02161 25-6299

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Mönchengladbach

    • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis 
    • Führungszeugnis der Belegart 0 (zu beantragen beim Fachbereich Bürgerservice)
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen bei der Gewerbemeldestelle im Ordnungsamt)
    • Nachweis der Sachkunde (Ausbildungsnachweis und eventuell Fachgespräch)
    • Bau-, Lageplan (ein Bau- beziehungsweise Lageplan des genutzten Grundstückes oder der Räumlichkeiten)

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    • Erteilung Erlaubnis: 50,00 Euro bis 10.000,00 Euro
    • Änderung Erlaubnis: 30,00 Euro bis 200,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Mönchengladbach

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de