Spielhallen Erlaubnis im Reisegewerbe beantragen
Für den Betrieb einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen brauchen Sie für den jeweiligen Ort eine Erlaubnis.
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Wer braucht alles eine Spielhallenerlaubnis?
Wer eine Spielhalle betreiben will, benötigt dazu eine entsprechende Erlaubnis. Eine Spielhalle ist dabei ein Unternehmen, welches dem Aufstellen von Spielgeräten oder der Veranstaltung von Spielen dient.
Hierzu zählen insbesondere
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten (z. B. Spielautomaten)
- Unterhaltungsspielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit (z. B. Billard, Flipper)
- sonstige Spiele mit Gewinnmöglichkeit (z. B. Karten- und Wurfspiele)
Die Höchstzahl der Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten darf zwölf Geräte nicht überschreiten.
Dabei müssen pro Gerät mindestens zwölf Quadratmeter Grundfläche vorhanden sein, wobei Nebenräume, Treppen und Flure unberücksichtigt bleiben.
Bitte beachten Sie, dass andere Erlaubnisse wie Baugenehmigung, Gaststättenerlaubnis oder Aufstellererlaubnis gesondert beantragt werden müssen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Formloser Antrag auf eine Erlaubnis einer Spielhalle im Reisegewerbe
- Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort.
- Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse
bei Wohnsitz in Deutschland
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
- Bescheinigung des Insolvenzgerichts
- Bescheinigung in Steuersachen (des Finanzamtes)
bei Wohnsitz im Ausland
- Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre geordneten Vermögensverhältnisse nachweisen
Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform
Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit
Formulare
Hinweise für Gütersloh
Voraussetzungen
- Für den Betrieb einer Spielhalle müssen Sie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Diese besitzen Sie in der Regel nicht, wenn Sie innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung wegen eines Verbrechens, wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Hehlerei, Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Betruges, Untreue, unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels, Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel oder wegen eines Vergehens nach § 27 des Jugendschutzgesetzes rechtskräftig verurteilt worden sind.
- Sie müssen in geordneten Vermögensverhältnissen leben: über Ihr Vermögen wurde kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen.
- Die zum Betrieb des Gewerbes bestimmten Räume genügen hinsichtlich ihrer Beschaffenheit und Lage den polizeilichen Anforderungen und müssen für den Betrieb einer Spielhalle geeignet sein.
- Durch den Betrieb Ihres Gewerbes ist keine Gefährdung der Jugend und keine übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs zu befürchten. Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder eine Belästigung der Allgemeinheit, der Nachbarn oder einer im öffentlichen Interesse bestehenden Einrichtung sind auch nicht zu erwarten.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Gütersloh
Verfahrensablauf
- Reichen Sie Ihren formlosen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Stelle prüft, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
- Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
- Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.
Fristen
Beachten Sie bitte, dass Sie die Erlaubnis rechtzeitig beantragen, da die Erlaubnis bei Betriebsbeginn vorliegen muss.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Gütersloh
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Soll in der Spielhalle nach § 60a Absatz 3 Gewerbeordnung (GewO) ein anderes Spiel mit Gewinnmöglichkeit im Sinne von § 33d Absatz 1 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO) veranstaltet werden, ist zusätzlich eine Erlaubnis nach § 60a Absatz 2 Gewerbeordnung (GewO) erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Altona, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt am 13.04.2021
Stichwörter
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