Spielhallen Erlaubnis im Reisegewerbe beantragen
Für den Betrieb einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen brauchen Sie für den jeweiligen Ort eine Erlaubnis.
Beschreibung
Hinweise für Gladbeck
Wer eine Spielhalle oder eine ähnliche Unternehmung (Geräteaufsteller, andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit o. ä.) gemäß der Gewerbeordnung (u. a. 33c, d, i) bzw. Glücksspielstaatsvertrag mit dem dazugehörigen Ausführungsgesetz betreiben will, bedarf einer entsprechenden Erlaubnis.
Die Erlaubnis ist an bestimmte Personen, Räume und an eine bestimmte Betriebsart gebunden. Jede hierauf bezogene Änderung (z. B. Inhaberwechsel, bauliche Veränderung) macht eine neue Erlaubnis erforderlich. Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden.
Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit dem Amt für öffentliche Ordnung auf.
In Sachen "Sportwetten" nehmen Sie bitte Kontakt mit der Bezirksregierung Münster auf.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Gladbeck
Die erforderlichen und einzureichenden Unterlagen sind dem hinterlegten Antragsformular zu entnehmen.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Hinweise für Gladbeck
- Reichen Sie Ihren formlosen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Stelle prüft, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
- Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
- Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.
Fristen
Beachten Sie bitte, dass Sie die Erlaubnis rechtzeitig beantragen, da die Erlaubnis bei Betriebsbeginn vorliegen muss.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Soll in der Spielhalle nach § 60a Absatz 3 Gewerbeordnung (GewO) ein anderes Spiel mit Gewinnmöglichkeit im Sinne von § 33d Absatz 1 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO) veranstaltet werden, ist zusätzlich eine Erlaubnis nach § 60a Absatz 2 Gewerbeordnung (GewO) erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Altona, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt am 13.04.2021