Spielhallen Erlaubnis im ReisegewerbeOnline erledigen

    Spielhallen Erlaubnis im Reisegewerbe beantragen

    Für den Betrieb einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen brauchen Sie für den jeweiligen Ort eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Honnef

    Wenn Sie im Reisegewerbe eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben möchten, benötigen Sie für den jeweiligen Ort eine Erlaubnis. 

    Stellen Sie einen formlosen Antrag auf eine Erlaubnis einer Spielhalle im Reisegewerbe 

    • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort
    • Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse

    bei Wohnsitz in Deutschland:

    • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
    • Bescheinigung des Insolvenzgerichts
    • Bescheinigung in Steuersachen (des Finanzamtes) 

    bei Wohnsitz im Ausland:

    • Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre geordneten Vermögensverhältnisse nachweisen

    Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform

    • Bei Unternehmenssitz in Deutschland, wenn das Unternehmen in einem Register eingetragen ist:
      Auszug aus dem Handelsregister, bzw. dem Partnerschaftsregister, bzw. dem Genossenschaftsregister
    • Bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen

    Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit

    bei Wohnsitz in Deutschland:

    • Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde 
    • Beantragung eines Gewerbezentralregisterauszuges zur Vorlage bei einer Behörde

    bei Wohnsitz im Ausland:

    • Dokumente aus Ihrem Wohnsitzland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen

    Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit können weitere Dokumente angefordert werden. 

    Pacht-, Kauf- oder Mietvertrag sowie die Grundrisszeichnung der gewerblich genutzten Räume.

    Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) müssen Sie die personenbezogenen Unterlagen für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einreichen (z.B. Personalpapiere) bzw. beantragen (z.B. Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde nach § 150 Absatz 5 Gewerbeordnung). Für die juristische Person benötigen Sie zusätzlich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde nach § 150 Absatz 5 Gewerbeordnung.

    Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH & Co. KG) sind als solche nicht erlaubnisfähig. Daher benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter und jede geschäftsführende Gesellschafterin die Erlaubnis. Reichen Sie für jede dieser Personen ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönlichen Unterlagen ein.

    Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig, ohne vorhergehende Bestellung (ohne vorherige Terminverbeinbarung) außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

    • Waren feilbietet,
    • Bestellungen aufsucht oder ankauft,
    • Leistungen anbietet,
    • Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
    • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

    Hierunter fallen insbesondere Tätigkeiten wie:

    • das Aufsuchen von Wohnungen oder Geschäften (Haustürgeschäfte) ohne vorhergehende Bestellung,
    • das Anbieten von Waren und Leistungen auf der Straße oder auf öffentlichen Plätzen,
    • unterhaltende Tätigkeiten als Schaustellende oder nach Schaustellerart (volksfesttypische Geschäfte).

    Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben möchten, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis, eine sogenannte Reisegewerbekarte. Die Reisegewerbekarte kann sowohl an natürliche Personen als auch an juristische Personen beispielsweise einer GmbH erteilt werden. Die Erlaubnis ist beim Gewerbeamt der Stadt Bad Honnef zu beantragen, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Wohnsitz) oder die beantragende juristische Personen ihren Firmensitz in Bad Honnef haben. Die Reisegewerbekarte wird in der Regel unbefristet erteilt und gilt für das gesamte Bundesgebiet. Sie ist nicht übertragbar und personengebunden. Werden Arbeitnehmende im Reisegewerbe beschäftigt, so benötigen diese eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie Ihrer Reisegewerbekarte. Die Reisegewerbekarte oder Kopie oder Zweitschrift ist während der Reisegewerbetätigkeit mitzuführen. Jede Erweiterung der gewerblichen Tätigkeit oder der angebotenen Waren und Leistungen ist erneut genehmigungspflichtig und wird in der vorhandenen Reisegewerbekarte auf Antrag nachgetragen. 

    Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

    In jedem Einzelfall ist die Zuverlässigkeit des Antragstellers/in zu überprüfen

    Benötigte Unterlagen:

    • Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte (vollständig ausgefüllt und gut lesbar)
    • Kopie Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers
    • Führungszeugnis (Belegart 0, für Behörden),
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9, für Behörden),
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes,
    • beim Verkauf von unverpackten Lebensmitteln/Speisen eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die "Belehrung gem. § 43 Abs 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz".

    Bei Antragstellung durch eine juristische Person sind die oben genannten Unterlagen durch alle Geschäftsführer/Vorsitzenden beizubringen. Zusätzlich werden noch folgende Unterlagen benötigt:

    • aktueller Handelsregisterauszug der juristischen Person,
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister über die juristische Person (Belegart 9, für Behörden)
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die juristische Person.

     

    Bearbeitungskosten:

    Gemäß Tarifstelle 12.12 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO) werden Verwaltungsgebühren nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand erhoben.

    Zur Übersendung der Anträge nutzen Sie bitte vl.gewerbe@bad-honnef.de

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d2e16646916b8fc99817fd78b5716bec

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 08.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f6371e16b416d0ca677c0884f3e16d12

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Honnef

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02224184154

    E-Mail: info@bad-honnef.de

    Version

    Technisch geändert am 19.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Bad Honnef

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02224184154

    E-Mail: info@bad-honnef.de

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    2-32 Gewerbeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 17.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Honnef

    Formloser Antrag auf eine Erlaubnis einer Spielhalle im Reisegewerbe 

    • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort. 
    • Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse


    bei Wohnsitz in Deutschland

    • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
    • Bescheinigung des Insolvenzgerichts
    • Bescheinigung in Steuersachen (des Finanzamtes) 


    bei Wohnsitz im Ausland 

    • Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre geordneten Vermögensverhältnisse nachweisen


    Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform

    Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit

    • Personalausweis oder Reisepass
    • für Ausländer oder Staatenlose: eine Aufenthaltsberechtigung oder eine Aufenthaltserlaubnis, die eine selbstständige Erwerbstätigkeit erlaubt
    • Führungszeugnis "zur Vorlage bei einer Behörde" (nicht älter als drei Monate)
    • Gewerbezentralregisterauszug "zur Vorlage bei einer Behörde" (nicht älter als drei Monate)
    • Bescheinigung in Steuersachen Ihres Finanzamtes
    • beim Verkauf von unverpackten Lebensmitteln/Speisen eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die "Belehrung gem. § 43 Abs 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz"

    Ist der/die Antragsteller/in eine juristische Person, werden zusätzlich noch folgende Unterlagen über die juristische Person benötigt:

    • Gewerbezentralregisterauszug "zur Vorlage bei einer Behörde" (nicht älter als drei Monate)
    • aktueller Handelsregisterauszug
    • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes

    Über sämtliche gesetzliche Vertreter, zum Beispiel Geschäftsführer, sind ferner noch die nachfolgend genannten Unterlagen erforderlich:

    • Führungszeugnis "zur Vorlage bei einer Behörde" (nicht älter als drei Monate),
    • Gewerbezentralregisterauszug "zur Vorlage bei einer Behörde" (nicht älter als drei Monate),
    • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes.

    Formulare

    Hinweise für Bad Honnef

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bad Honnef

    • Für den Betrieb einer Spielhalle müssen Sie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Diese besitzen Sie in der Regel nicht, wenn Sie innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung wegen eines Verbrechens, wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Hehlerei, Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Betruges, Untreue, unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels, Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel oder wegen eines Vergehens nach § 27 des Jugendschutzgesetzes rechtskräftig verurteilt worden sind.
    • Sie müssen in geordneten Vermögensverhältnissen leben: über Ihr Vermögen wurde kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen. 
    • Die zum Betrieb des Gewerbes bestimmten Räume genügen hinsichtlich ihrer Beschaffenheit und Lage den polizeilichen Anforderungen und müssen für den Betrieb einer Spielhalle geeignet sein. 
    • Durch den Betrieb Ihres Gewerbes ist keine Gefährdung der Jugend und keine übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs zu befürchten. Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder eine Belästigung der Allgemeinheit, der Nachbarn oder einer im öffentlichen Interesse bestehenden Einrichtung sind auch nicht zu erwarten.
    • Für den Betrieb einer Spielhalle müssen Sie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Diese besitzen Sie in der Regel nicht, wenn Sie innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung wegen eines Verbrechens, wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Hehlerei, Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Betruges, Untreue, unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels, Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel oder wegen eines Vergehens nach § 27 des Jugendschutzgesetzes rechtskräftig verurteilt worden sind.
    • Sie müssen in geordneten Vermögensverhältnissen leben: über Ihr Vermögen wurde kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen. 
    • Die zum Betrieb des Gewerbes bestimmten Räume genügen hinsichtlich ihrer Beschaffenheit und Lage den polizeilichen Anforderungen und müssen für den Betrieb einer Spielhalle geeignet sein. 
    • Durch den Betrieb Ihres Gewerbes ist keine Gefährdung der Jugend und keine übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs zu befürchten. Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder eine Belästigung der Allgemeinheit, der Nachbarn oder einer im öffentlichen Interesse bestehenden Einrichtung sind auch nicht zu erwarten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bad Honnef

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bad Honnef

    • Reichen Sie Ihren formlosen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Stelle prüft, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
    • Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.
    • Reichen Sie Ihren formlosen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Stelle prüft, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
    • Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.

    Fristen

    Beachten Sie bitte, dass Sie die Erlaubnis rechtzeitig beantragen, da die Erlaubnis bei Betriebsbeginn vorliegen muss.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bad Honnef

    Kosten

    Hinweise für Bad Honnef

    Gemäß Tarifstelle 12.12 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO) werden Verwaltungsgebühren nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bad Honnef

    Weitere Informationen

    Soll in der Spielhalle nach § 60a Absatz 3 Gewerbeordnung (GewO) ein anderes Spiel mit Gewinnmöglichkeit im Sinne von § 33d Absatz 1 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO) veranstaltet werden, ist zusätzlich eine Erlaubnis nach § 60a Absatz 2 Gewerbeordnung (GewO) erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Altona, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt   am 13.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Bad Honnef

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de