Spielhallen Erlaubnis im Reisegewerbe beantragen
Für den Betrieb einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen brauchen Sie für den jeweiligen Ort eine Erlaubnis.
Beschreibung
Hinweise für Radevormwald
Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf grundsätzlich der Erlaubnis (Reisegewerbekarte). Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben,
- Waren feilbietet,
- Bestellungen aufsucht oder ankauft,
- Leistungen anbietet,
- Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
- unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
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Ansprechpartner
Stadt Radevormwald
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02195/606-302
E-Mail: gewerbe@radevormwald.de
erforderliche Unterlagen
Formloser Antrag auf eine Erlaubnis einer Spielhalle im Reisegewerbe
- Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort.
- Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse
bei Wohnsitz in Deutschland
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
- Bescheinigung des Insolvenzgerichts
- Bescheinigung in Steuersachen (des Finanzamtes)
bei Wohnsitz im Ausland
- Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre geordneten Vermögensverhältnisse nachweisen
Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform
Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit
Formulare
Hinweise für Radevormwald
Voraussetzungen
- Für den Betrieb einer Spielhalle müssen Sie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Diese besitzen Sie in der Regel nicht, wenn Sie innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung wegen eines Verbrechens, wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Hehlerei, Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Betruges, Untreue, unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels, Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel oder wegen eines Vergehens nach § 27 des Jugendschutzgesetzes rechtskräftig verurteilt worden sind.
- Sie müssen in geordneten Vermögensverhältnissen leben: über Ihr Vermögen wurde kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen.
- Die zum Betrieb des Gewerbes bestimmten Räume genügen hinsichtlich ihrer Beschaffenheit und Lage den polizeilichen Anforderungen und müssen für den Betrieb einer Spielhalle geeignet sein.
- Durch den Betrieb Ihres Gewerbes ist keine Gefährdung der Jugend und keine übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs zu befürchten. Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder eine Belästigung der Allgemeinheit, der Nachbarn oder einer im öffentlichen Interesse bestehenden Einrichtung sind auch nicht zu erwarten.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Radevormwald
Verfahrensablauf
- Reichen Sie Ihren formlosen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Stelle prüft, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
- Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
- Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.
Fristen
Beachten Sie bitte, dass Sie die Erlaubnis rechtzeitig beantragen, da die Erlaubnis bei Betriebsbeginn vorliegen muss.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Radevormwald
Da zahlreiche Tätigkeiten von der Reisegewerbekartenpflicht befreit sind, empfiehlt es sich, vor der Beantragung mit der/den genannten Sachbearbeiter/-innen Kontakt aufzunehmen.
Weitere Informationen
Hinweise für Radevormwald
Sie haben die Möglichkeit, folgende Vorgänge online über das Wirtschafts-Service-Portal (WSP) des Landes Nordrhein-Westfalen durchzuführen:
- Erteilung einer Reisegewerbekarte
- Änderung der Reisegewerbekarte
- Erlaubnis zum gelegentlichen Feilbieten von Waren
- Anzeige von reisegewerbekartenfreien Tätigkeiten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Altona, Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt am 13.04.2021