Eheschließung Anmeldung
Beschreibung
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen gemeldeten Wohnsitz hat. Wenn bei der Prüfung durch den Standesbeamten keine Ehehindernisse festgestellt wurden, können Sie innerhalb der folgenden sechs Monate heiraten.
Seit dem 01.10.2017 haben gleichgeschlechtliche Paare auch die Möglichkeit zu heiraten. Hierzu sind vom Grundsatz her die gleichen Unterlagen erforderlich wie für eine Eheschließung. Entsprechende Informationen erhalten Sie in Ihrem Standesamt.
Früher musste das Aufgebot bestellt werden, bevor eine Ehe geschlossen werden konnte. Heute ist eine persönliche Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt vorzunehmen, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat.Ist einer der Verlobten bei der Anmeldung verhindert, so kann er eine schriftliche Erklärung darüber abgeben, dass er mit der Anmeldung der Eheschließung durch den anderen Verlobten einverstanden ist (Vollmacht). Bitte füllen Sie hierzu die Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung aus und geben es dem Verlobten zur Anmeldung der Eheschließung mit.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Für die Anmeldung der Eheschließung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
1. gültiger Personalausweis (ersatzweise Reisepass)
2. Nachweis der Staatsangehörigkeit
- bei deutschen Bürgern (Sofern vom Standesamt verlangt): Staatsangehörigkeitsausweis, Einbürgerungsurkunde, Registrierschein, Vertriebenenausweis, bzw. Spätaussiedlerbescheinigung.
- bei nichtdeutschen Bürgern: Reisepass (Nationalpass) des Heimatstaates, Staatsangehörigkeitsbescheinigung der zuständigen Heimatbehörde mit Apostille/Legalisation (je nach internationaler Vereinbarung).
3. Angaben zur Person
- Beglaubigte Ablichtung des Geburtenregisters. Sie erhalten diese Urkunde bei dem Standesamt, bei dem Ihre Geburt beurkundet wurde.
- Geburtsurkunde (wenn Sie außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geboren sind) mit Apostille/Legalisation (je nach internationaler Vereinbarung).
- Aufenthaltsbescheinigungen der Meldebehörden. Sie erhalten diese Bescheinigungen bei dem jeweiligen Einwohnermeldeamt. Die Aufenthaltsbescheinigung ist nicht erforderlich, wenn Sie die Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes anmelden und dort auch die Ehe geschlossen werden soll.
4. Geburtsurkunden aller gemeinsamen Kinder
- Geburtsurkunde mit der Angabe beider Elternteile und der aktuellen Namensführung.
5. Vorehen/Lebenspartnerschaften
- Es sind alle Vorehen und Lebenspartnerschaften mit Art und Datum der Auflösung anzugeben, die letzte ist nachzuweisen. Dies kann zum Beispiel durch eine Ehe- oder Partnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk und zusätzlich durch die Sterbeurkunde beziehungsweise das mit Rechtskraft versehene Scheidungsurteil erfolgen.
Voraussetzungen
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Volljährigkeit (derzeitige Rechtslage)
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Die Ehe soll grundsätzlich erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.
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Minderjährige können ausnahmsweise auch heiraten, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind und der künftige Ehepartner volljährig ist. Hierzu ist eine Befreiung durch das Familiengericht notwendig. Das Gericht hört bei diesem Verfahren neben dem künftigen minderjährigen Ehepartner auch dessen gesetzliche Vertreter (in der Regel die Eltern) an.
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Volljährigkeit (geplante Rechtslage)
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Die Ehe darf erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.
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Minderjährige können keine Ehe schließen.
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Ehe zwischen Verwandten
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Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
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Doppelehen/doppelte Lebenspartnerschaften
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Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
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Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der EU. Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Sind die Unterlagen vollständig, wird im Standesamt ein Termin für die Trauung vereinbart. Hier können Sie sich aus einem umfangreichen Angebot ein Familienstammbuch aussuchen, in dem die Eheurkunde und später evtl. Geburtsurkunden Ihrer Kinder eingeheftet werden.
Fristen
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Hinweis: Die Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Heiratstermin vorgenommen werden.
Weitere Informationen
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Die Eheschließung selbst kann bei jedem beliebigen Standesamt in Deutschland stattfinden.
In Preußisch Oldendorf können Sie sich an folgenden Orten trauen lassen:
- Trauzimmer im Rathaus: gebührenfrei
- Haus der Begegnung in Börninghausen: gebührenpflichtig
- Backhaus in Holzhausen-Heddinghausen: gebührenpflichtig
- Haus des Gastes in Bad Holzhausen: gebührenpflichtig
- Burgruine Limberg: gebührenpflichtig
- Schloss Hollwinkel: gebührenpflichtig
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI
Stichwörter
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