Eheschließung Anmeldung

    Eheschließung Anmeldung

    Beschreibung

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen gemeldeten Wohnsitz hat. Wenn bei der Prüfung durch den Standesbeamten keine Ehehindernisse festgestellt wurden, können Sie innerhalb der folgenden sechs Monate heiraten.

    Seit dem 01.10.2017 haben gleichgeschlechtliche Paare auch die Möglichkeit zu heiraten. Hierzu sind vom Grundsatz her die gleichen Unterlagen erforderlich wie für eine Eheschließung. Entsprechende Informationen erhalten Sie in Ihrem Standesamt.

    Früher musste das Aufgebot bestellt werden, bevor eine Ehe geschlossen werden konnte. Heute ist eine persönliche Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt vorzunehmen, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat.
    Ist einer der Verlobten bei der Anmeldung verhindert, so kann er eine schriftliche Erklärung darüber abgeben, dass er mit der Anmeldung der Eheschließung durch den anderen Verlobten einverstanden ist (Vollmacht). Bitte füllen Sie hierzu die Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung aus und geben es dem Verlobten zur Anmeldung der Eheschließung mit.

    Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 01.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Für die Anmeldung der Eheschließung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

    1. gültiger Personalausweis (ersatzweise Reisepass)

    2. Nachweis der Staatsangehörigkeit

    • bei deutschen Bürgern (Sofern vom Standesamt verlangt): Staatsangehörigkeitsausweis, Einbürgerungsurkunde, Registrierschein, Vertriebenenausweis, bzw. Spätaussiedlerbescheinigung.
    • bei nichtdeutschen Bürgern: Reisepass (Nationalpass) des Heimatstaates, Staatsangehörigkeitsbescheinigung der zuständigen Heimatbehörde mit Apostille/Legalisation (je nach internationaler Vereinbarung).

    3. Angaben zur Person

    • Beglaubigte Ablichtung des Geburtenregisters. Sie erhalten diese Urkunde bei dem Standesamt, bei dem Ihre Geburt beurkundet wurde.
    • Geburtsurkunde (wenn Sie außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geboren sind) mit Apostille/Legalisation (je nach internationaler Vereinbarung).
    • Aufenthaltsbescheinigungen der Meldebehörden. Sie erhalten diese Bescheinigungen bei dem jeweiligen Einwohnermeldeamt. Die Aufenthaltsbescheinigung ist nicht erforderlich, wenn Sie die Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes anmelden und dort auch die Ehe geschlossen werden soll.

    4. Geburtsurkunden aller gemeinsamen Kinder

    • Geburtsurkunde mit der Angabe beider Elternteile und der aktuellen Namensführung.

    5. Vorehen/Lebenspartnerschaften

    • Es sind alle Vorehen und Lebenspartnerschaften mit Art und Datum der Auflösung anzugeben, die letzte ist nachzuweisen. Dies kann zum Beispiel durch eine Ehe- oder Partnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk und zusätzlich durch die Sterbeurkunde beziehungsweise das mit Rechtskraft versehene Scheidungsurteil erfolgen.

    Voraussetzungen

    • Volljährigkeit (derzeitige Rechtslage)

      • Die Ehe soll grundsätzlich erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.

      • Minderjährige können ausnahmsweise auch heiraten, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind und der künftige Ehepartner volljährig ist. Hierzu ist eine Befreiung durch das Familiengericht notwendig. Das Gericht hört bei diesem Verfahren neben dem künftigen minderjährigen Ehepartner auch dessen gesetzliche Vertreter (in der Regel die Eltern) an.

    • Volljährigkeit (geplante Rechtslage)

      • Die Ehe darf erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.

      • Minderjährige können keine Ehe schließen.

    • Ehe zwischen Verwandten

      • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.

    • Doppelehen/doppelte Lebenspartnerschaften

      • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.

      • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der EU. Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Um die Eheschließung anzumelden, suchen in der Regel beide Partner (Verlobte) gemeinsam das zuständige Standesamt auf.
    • Ist einer der beiden verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
    • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann.

    Fristen

    Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

    Kosten

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    • Wenn beide Eheschließenden die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen 40,00 €
    • Wenn einer oder beide Eheschließenden eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen 66,00 €
    • Eheurkunde 10,00 €

    Weitere Informationen

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Die Eheschließung selbst kann bei jedem beliebigen Standesamt in Deutschland stattfinden.

    In Preußisch Oldendorf können Sie sich an folgenden Orten trauen lassen:

    • Trauzimmer im Rathaus: gebührenfrei
    • Haus der Begegnung in Börninghausen: gebührenpflichtig
    • Backhaus in Holzhausen-Heddinghausen: gebührenpflichtig
    • Haus des Gastes in Bad Holzhausen: gebührenpflichtig  
    • Burgruine Limberg: gebührenpflichtig
    • Schloss Hollwinkel: gebührenpflichtig

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de