Eheschließung Anmeldung

    Eheschließung Anmeldung

    Beschreibung

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Die Anmeldung erfolgt beim Standesamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes eines Partners. 

    Die Eheschließung kann anschließend bei jedem deutschen Standesamt stattfinden. 

    Die zur Anmeldung erforderlichen Dokumente richten sich nach den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Paares.

    Für die entsprechende Beratung stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Standesamtes gerne nach telefonischer Terminvereinbarung gerne zur Verfügung.

    Für die Anmeldung der Ehe selbst ist auch eine Terminabsprache von Vorteil.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2b8036357885a748c4b1a90ac41090d4

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 06.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstraße 13

    32805 Horn- Bad Meinberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05234 201-321

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstraße 13

    32805 Horn- Bad Meinberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05234 201-321

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Je nach Familienstand und persönlichen Verhältnissen sind vom Gesetz unterschiedliche Unterlagen vorgeschrieben. Im Folgenden gehen wir auf die häufigsten Fälle ein, bei allen anderen Fällen, ist ein Gespräch mit dem Standesamt zu empfehlen. 

    Alle genannten Urkunden und Unterlagen sind als Originale einzureichen.

     

    Benötigte Unterlagen bei von Geburt an deutschen Staatsangehörigen, die volljährig sind und in Deutschland geboren wurden:

    grundsätzlich mitzubringen, je Partner:

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister, die nicht älter als 6 Monate ist (keine Geburtsurkunde, erhältlich bei Ihrem Geburtsstandesamt - ist Detmold das Geburtsstandesamt liegt diese bereits vor)
    • eine Aufenthaltsbescheinigung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes, die nicht älter als 14 Tage ist (keine Meldebescheinigung, erhältlich bei der Meldebehörde Ihres Wohnsitzes - ist Schiedr-Schwalenberg der Wohnsitz liegt diese bereits vor)

    Außerdem,...

    ...wenn Sie schon einmal oder mehrmals verheiratet waren:

    • eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der unmittelbar vorangegangenen Vorehe mit Auflösungsvermerk, die nicht älter als 6 Monate ist (erhältlich beim Eheschließungsstandesamt)
    • falls die Auflösung in der Urkunde nicht eingetragen ist, Auflösungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde
    • zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben. Bringen Sie am besten alle Heiratusurkunden, Sterbeurkunden, Scheidungsurteile oder Abschriften aus dem Familienbuch

    ...wenn Sie schon eine Lebenspartnerschaft begründet haben und diese aufgelöst wurde:

    • eine Lebenspartnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk, die nicht älter als 6 Monate ist; 
    • falls die Auflösung in der Lebenspartnerschaftsurkunde nicht eingetragen ist, Auflösungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde
    • eine Bescheinigung über die namensrechtliche Erklärung, sofern Sie während Ihrer Lebenspartnerschaft einen anderen Namen erklärt haben

    ... wenn Sie gemeinsame, in Deutschland geborene, Kinder haben:

    • die Geburtsurkunde aller Kinder (erhältlich bei Ihrem Geburtsstandesamt - ist Detmold das Geburtsstandesamt liegt diese bereits vor)
    • die Sorgeerklärung der Eltern, sofern vorhanden

    Eine Vorsprache beim Standesamt ist in allen anderen Fällen zu empfehlen. Insbesondere wenn ein Partner (oder ein gemeinsames Kind)...

    • nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hat
    • nicht in Deutschland geboren ist
    • eingebürgert wurde
    • im Ausland geheiratet hat
    • im Ausland geschieden wurde

    Bei Auslandsbeteiligung muss neben dem deutschen Recht auch ausländisches Recht beachtet werden, deswegen kann eine generelle Aussage über notwendige Unterlagen nicht getroffen werden.

    Voraussetzungen

    • Volljährigkeit (derzeitige Rechtslage)

      • Die Ehe soll grundsätzlich erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.

      • Minderjährige können ausnahmsweise auch heiraten, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind und der künftige Ehepartner volljährig ist. Hierzu ist eine Befreiung durch das Familiengericht notwendig. Das Gericht hört bei diesem Verfahren neben dem künftigen minderjährigen Ehepartner auch dessen gesetzliche Vertreter (in der Regel die Eltern) an.

    • Volljährigkeit (geplante Rechtslage)

      • Die Ehe darf erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.

      • Minderjährige können keine Ehe schließen.

    • Ehe zwischen Verwandten

      • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.

    • Doppelehen/doppelte Lebenspartnerschaften

      • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.

      • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der EU. Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Eheschließung im Ausland oder vor ermächtigten Personen im Inland - § 34 Personenstandsgesetz (PStG)

     

    Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer - § 1309 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

    Verfahrensablauf

    • Um die Eheschließung anzumelden, suchen in der Regel beide Partner (Verlobte) gemeinsam das zuständige Standesamt auf.
    • Ist einer der beiden verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
    • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann.

    Fristen

    Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall und kann nicht pauschal angegeben werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de