Eheschließung Anmeldung
Beschreibung
Hinweise für Lage
Wenn Sie in Lage wohnen und in Deutschland heiraten möchten, ist das Standesamt Lage, Krs. Lippe, für die Anmeldung Ihrer Eheschließung (früher: Aufgebotsbestellung) zuständig.
Bitte vereinbaren Sie dafür mit uns einen Gesprächstermin, an dem Sie gemeinsam mit Ihrer Verlobten/ Ihrem Verlobten mit den nachgenannten Unterlagen zur Antragstellung teilnehmen. Erst danach kann ein Termin für die Eheschließung vereinbart werden.
Standesamt
Beim Standesamt Lage, Krs. Lippe, werden Eheschließungen dienstags bis freitags in der Zeit von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr sowie donnerstags um 14.30 Uhr und 15.30 Uhr im 60-Minuten-Takt angeboten. Organisatorische Einschränkungen sind möglich.
Terminreservierung
Beachten Sie bitte, dass Sie spätestens zwei Monate vor Ihrem Heiratstermin Ihren förmlichen Antrag auf Anmeldung der Eheschließung stellen müssen. Bedenken Sie bitte, dass v. a. bei kurzfristiger Eheanmeldung nicht immer der gewünschte Termin garantiert werden kann.
Aus organisatorischen Gründen kann eine Reservierung, die 2 Monate oder kürzer vor dem gewünschten Termin liegt, nur in Verbindung mit der Antragsstellung erfolgen.
Bei Trauungen an speziellen Orten außerhalb des Standesamtes (derzeit Ziegeleimuseum Lage-Hagen) ist zuzüglich zu den normalen standesamtlichen Gebühren eine Sondergebühr zu entrichten.
Unterlagen und Vorgehensweise
- Erforderliche Unterlagen
- Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt (früher: Aufgebotsbestellung)
- Persönliches Erscheinen zur Anmeldung
- Fristen
- Wichtig
Im Folgenden nennen wir Ihnen die Unterlagen, die in der Regel zur Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind, wenn Sie beide die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Für die Anmeldung der Eheschließung mit Auslandsbeteiligung ist grundsätzlich ein ausführliches Beratungsgespräch erforderlich. Bei einer persönlichen Vorsprache informieren wir Sie gerne, damit Sie die jeweils erforderlichen landestypischen Heiratsdokumente beschaffen und ggfls. von einem in Deutschland beeidigten Übersetzer übersetzen lassen können. Bringen Sie bitte zu diesem Gespräch die Ausweise der beiden Heiratswilligen mit!
Wenden Sie sich bitte persönlich oder telefonisch an uns, wenn die unten folgenden Voraussetzungen nicht auf Sie zutreffen oder noch Fragen offen bleiben.
Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt (früher: Aufgebotsbestellung)
Die Anmeldung erfolgt beim Standesamt Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes (früher war dies die Aufgebotsbestellung).
Falls Sie am gewünschten Anmeldeort nur eine Nebenwohnung haben, ist neben der erweiterten Meldebescheinigung mit Familienstandsangabe des Hauptwohnsitzes zusätzlich die erweiterte Meldebescheinigung des Nebenwohnsitzes vorzulegen.
Falls Sie an einem Ort innerhalb Deutschlands heiraten möchten, an dem keiner von Ihnen seinen Wohnsitz hat, müssen Sie Ihre Eheschließung an einem Ihrer Wohnsitze anmelden und angeben, bei welchem deutschen Standesamt Sie heiraten möchten.
Dieses Standesamt wird vom zuständigen Wohnsitz-Standesbeamten verständigt, dass die Prüfung der Urkunden ergeben hat, dass die Eheschließung stattfinden kann. Sie können nach erfolgter Anmeldung mit dem Eheschließungsstandesbeamten Ihren Heiratstermin vereinbaren. Bedenken Sie bitte, dass in diesem Falle eine zusätzliche Gebühr anfällt.
Persönliches Erscheinen zur Anmeldung
Wenn ein Verlobter mit deutscher Staatsangehörigkeit aus wichtigem Grund nicht persönlich zur Anmeldung der Eheschließung vorsprechen kann, ist es erforderlich, dass von dem anderen Verlobten bei der Anmeldung der Eheschließung neben den erforderlichen Urkunden zusätzlich eine vollständig ausgefüllte und persönlich unterschriebene Vollmacht vorgelegt wird. Bitte setzten Sie sich mit uns in Verbindung, wir werden Ihnen einen entsprechenden Vordruck per E-Mail zusenden. Diesen füllen Sie bitte vollständig aus und bringen ihn zur Anmeldung der Eheschließung im Original mit.
Spätestens am Tag der Eheschließung muss der vollmachtgebende Verlobte die Eheanmeldung persönlich unterschreiben und der Standesbeamte die Geschäftsfähigkeit prüfen; von dieser ist die Eheschließung abhängig.
Fristen
Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor Ihrem Wunschtermin durchgeführt werden. Aus organisatorischen Gründen sollte Ihre Anmeldung spätestens zwei Monate vor Ihrer geplanten Eheschließung erfolgen.
Bedenken Sie bitte, dass v. a. bei kurzfristiger Eheanmeldung nicht immer der gewünschte Termin garantiert werden kann.
Wichtig
Beachten Sie bitte, dass ohne Anmeldung der Eheschließung keine Eheschließung erfolgen kann, völlig unabhängig davon, ob Sie schon Gaststätte und Kirche fest gebucht haben!
Sobald der Eheschließungstermin endgültig feststeht, erhalten Sie von uns hierüber eine schriftliche Bestätigung.
Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung
Um vorab einen Personalausweis/Reisepass mit neuer Namensführung beantragen zu können, benötigen Sie eine gebührenpflichtige Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung mit Angabe des Eheschließungsdatums und geplanter Namensführung in der Ehe.
Diese erhalten Sie nach der Anmeldung der Eheschließung beim hiesigen Standesamt. Die Gebühr beträgt 14,00 Euro.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
1. Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
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gültiger Personalausweis oder Reisepass
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Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als vier Wochen)
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wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
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beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform); vom Standesamt des Geburtsortes)
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wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
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aktuelle Geburtsurkunde
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2. Wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
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Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
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Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder
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wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist, die Eheurkunde oder den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie die Sterbeurkunde des früheren Partners
Erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
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alle Heiratsurkunden
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alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
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eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
3. Wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:
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Geburtsurkunden der Kinder
4. Bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:
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gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
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Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
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Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als vier Wochen)
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Geburtsurkunde
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Ehefähigkeitszeugnis
Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.
Fremdsprachige Urkunden:
Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer.
Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.
Weitere Unterlagen:
Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.
Voraussetzungen
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Volljährigkeit (derzeitige Rechtslage)
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Die Ehe soll grundsätzlich erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.
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Minderjährige können ausnahmsweise auch heiraten, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind und der künftige Ehepartner volljährig ist. Hierzu ist eine Befreiung durch das Familiengericht notwendig. Das Gericht hört bei diesem Verfahren neben dem künftigen minderjährigen Ehepartner auch dessen gesetzliche Vertreter (in der Regel die Eltern) an.
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Volljährigkeit (geplante Rechtslage)
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Die Ehe darf erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.
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Minderjährige können keine Ehe schließen.
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Ehe zwischen Verwandten
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Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
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Doppelehen/doppelte Lebenspartnerschaften
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Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
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Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der EU. Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lage
Verfahrensablauf
- Um die Eheschließung anzumelden, suchen in der Regel beide Partner (Verlobte) gemeinsam das zuständige Standesamt auf.
- Ist einer der beiden verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
- Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann.
Fristen
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lage
Die Anmeldung kann frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Eheschließungstermin erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI
Stichwörter
Hinweise für Lage