Eheschließung AnmeldungOnline erledigen

    Eheschließung Anmeldung

    Beschreibung

    Hinweise für Spenge

    Heiraten in Spenge
    • Besprechungs-/Trauzimmer im Rathaus
    • Torhaus der Werburg (Gebühr 80,00 €)

    Trauungen im Torhaus der Werburg
    -historisch und romantisch-

    Das Torhaus der Werburg liegt am Rande des Ortskernes in einer Talmulde des Mühlenbaches. Der See ist der Rest des Burggrabens, der das gesamte Werburg Ensemble früher umgab. Seit dem Frühjahr 1992 werden im ehemaligen Kaminzimmer im Torhaus Trauungen vorgenommen. 

    Unser Trauzimmer im Torhaus ist über eine Treppe zu erreichen und bietet 21 Sitzplätze für Gäste.

    Könnte es ein schöneres Ambiente geben? Der gepflegte Bauerngarten lädt nach der Trauung zum Verweilen ein. Oftmals stehen die Hochzeitsgäste auch unter der alten Linde am See und stoßen auf das Wohl des Brautpaares an.

    Allgemeine Hinweise für die Anmeldung
    • Wenn Sie eine Trauung in Spenge anmelden möchten, vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein Gespräch mit unseren Standesbeamten*innen. Am besten ist es, wenn Sie mit Ihrem Parnter bzw. Ihrer Partnerin zusammen an dem Termin teilnehmen.
    • Sie sollten die Ehe frühzeitig, jedoch frühstens 6 Monate vor Eheschließung anmelden. Die Anmeldung kann bei zu großen Zeiträumen ihre Gültigkeit verlieren.
    • Sie müssen die Eheschließung bei dem Standesamt anmelden, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben. Wenn der Wunsch besteht, außerhalb des Wohnsitzes zu heiraten, wird die Anmeldung zum jeweiligen Standesamt weitergereicht.
    • Der Eheschließungstermin wird in dem Termin zur Anmeldung festgelegt.

    Alle Informationen finden Sie zusätzlich unter Downloads im Dokument

    "Merkblatt zur Eheschließung". 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e37a1c8dc74943b4fb18f7a09d3d5a7c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 52-56

    32139 Spenge

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Spenge

    In der Regel reichen folgende Unterlagen
    (Sie müssen volljährig und Deutsche*r im Sinnde des Grundgesetztes ohne Auslandsbezug sein)

    • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate)
      • erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes
    • Eine Erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung.
      • erhältlich beim Bürgerbüro des Hauptwohnsitzes
    • Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder
      • erhältlich beim Geburtsstandesamt (beide Elternteile müssen eingetragen sein)
      • wenn nicht beide Elternteile eingetragen sind, bringen Sie bitte eine Vaterschaftsanerkennung mit 
      • bei gemeinsamer Sorge benötigen wir eine Sorgeerklärung
    • Gültiger Reisepass oder Personalausweis
    • Bargeld oder EC-Karte für die Verwaltungsgebühr

    Wenn Sie bereits verheiratet waren, benötigen Sie zusätzlich folgende Unterlagen

    • Ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe, in Form einer beglaubigte Abschrift/Ausdruck aus dem Eheregister der letzten Ehe
      • erhältlich beim Eheschließungsstandesamt.
    • Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben.
      • Wir empfehlen, vorhandene Dokumente mitzubringen, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen, also beispielsweise
        Familienstammbücher, Heiratsurkunden und Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden und Scheidungsurteile.

    In besondern Fällen und Fällen mit ausländischer Beteiligung sollten Sie einen persönlichen Termin im Standesamt vereinbaren.

    Genauere Informationen zu den mitzubringenden Unterlagen finden Sie unter Downloads im Dokument "Merkblatt Unterlagen für die Eheschließung"

    Voraussetzungen

    • Volljährigkeit (derzeitige Rechtslage)

      • Die Ehe soll grundsätzlich erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.

      • Minderjährige können ausnahmsweise auch heiraten, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind und der künftige Ehepartner volljährig ist. Hierzu ist eine Befreiung durch das Familiengericht notwendig. Das Gericht hört bei diesem Verfahren neben dem künftigen minderjährigen Ehepartner auch dessen gesetzliche Vertreter (in der Regel die Eltern) an.

    • Volljährigkeit (geplante Rechtslage)

      • Die Ehe darf erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.

      • Minderjährige können keine Ehe schließen.

    • Ehe zwischen Verwandten

      • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.

    • Doppelehen/doppelte Lebenspartnerschaften

      • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.

      • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der EU. Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Um die Eheschließung anzumelden, suchen in der Regel beide Partner (Verlobte) gemeinsam das zuständige Standesamt auf.
    • Ist einer der beiden verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
    • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann.

    Fristen

    Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

    Kosten

    Hinweise für Spenge

    Bei Anmeldung der Eheschließung
    • wenn deutsches Recht zu beachten ist, 40,00 Euro,
    • wenn ausländisches Recht zu beachten ist, 66,00 Euro oder
    • wenn für einen Staatsangehörigen eines Vertragsstaates (Österreich, Luxemburg oder Schweiz) ein Ehefähigkeitszeugnis beschafft werden muss, 40,00 Euro.

    Allerdings können in Einzelfällen weitere Gebühren, z.B. für Erklärungen zur Namensführung oder eidesstattliche Versicherungen, erweiterte Meldebescheinigungen oder Urkunden anfallen. Eine detaillierte Gebührenübersicht hält Ihr Standesamt für Sie bereit. 

    Heriaten ausßerhalb der Öffnungszeiten
    • 66,00 Euro
    Heiraten in der Werburg
    • 80,00 Euro

    Weitere Informationen

    Hinweise für Spenge

    Trauzeugen
    • Trauzeuigen sind freiweillig. Auf Wunsch können aber bis zu 2 Trauzeugen ausgewählt werden.
    Namensführung
    • Für Informationen zum Thema Namensführung schauen Sie bitte in das Dokument "Merkblatt zur Eheschließung" auf Seite 2
    Ehefähigkeitszeugnis
    • Für Ihre Eheschließung im Ausland benötigen Sie möglicherweise ein Ehefähigkeitszeugnis. Das Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung eines deutschen Standesbeamten am (letzten) Wohnsitz der Verlobten. Es bescheinigt, dass der Eheschließung der beiden in diesem Zeugnis genannten Brautleute, kein Ehehindernis nach den deutschen Gesetzen entgegensteht. Für mehr Informationen schauen Sie bitte unter "Verwandte Dienstleistungen".
    Die Werburg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Spenge

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de