Eheschließung AnmeldungOnline erledigen

    Eheschließung Anmeldung

    Beschreibung

    Hinweise für Bünde

    Reservierung des Trautermins

    Wir trauen zu diesen Zeiten:

    • Im Haus Dahlkötter (Trauzimmer/Standesamt): mittwochs und freitags um 10:00 Uhr und 10:45 Uhr sowie
    • Im Dammhaus:  mittwochs und freitags um 11:45 Uhr

    Weiterhin trauen wir an ausgewählten Samstagen (April bis Oktober)

    • Im Haus Dahlkötter (Trauzimmer/Standesamt): 10:00 Uhr und 10:45 Uhr sowie
    • Im Dammhaus: um 12:00 Uhr

    Bei einer Trauung im Dammhaus gibt es die Möglichkeiten einen so genannten Sektempfang dazu zu buchen. Dies bedeutet, dass Ihnen im Anschluss Ihrer Trauung das Dammhaus für einen selbst zu organisierenden Sektempfang weiterhin zur Verfügung steht. Ihnen kann ein Tag vor Ihrer Eheschließung ein Schlüssel für das Dammhaus ausgehändigt werden um den Sektempfang z.B. zum Kühlen der Getränke, bereitstellen der Sektgläser, etc. vorzubereiten.

    Über freie Trautermine informieren Sie sich bitte direkt telefonisch beim Standesamt Bünde.

    Eine Eintragung in den Traukalender ist lediglich eine Vornotierung.

    Eine Terminbestätigung erhalten Sie von uns nach erfolgter formeller Anmeldung der Eheschließung.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_fa0979e58832d731da7db71bb1e7cb4f

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 19

    32257 Bünde

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    1.         Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass

    • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als vier Wochen)

    • wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:

      • beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform); vom Standesamt des Geburtsortes)

    • wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:

      • aktuelle Geburtsurkunde

    2.         Wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:

    • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder

    • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder

    • wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist, die Eheurkunde oder den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie die Sterbeurkunde des früheren Partners

    Erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:

    • alle Heiratsurkunden

    • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)

    • eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer

    3.         Wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:

    • Geburtsurkunden der Kinder

    4.         Bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:

    • gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis

    • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt

    • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als vier Wochen)

    • Geburtsurkunde

    • Ehefähigkeitszeugnis

    Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

    Fremdsprachige Urkunden:

    Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer.
    Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.

    Weitere Unterlagen:

    Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.

    Voraussetzungen

    • Volljährigkeit (derzeitige Rechtslage)

      • Die Ehe soll grundsätzlich erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.

      • Minderjährige können ausnahmsweise auch heiraten, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind und der künftige Ehepartner volljährig ist. Hierzu ist eine Befreiung durch das Familiengericht notwendig. Das Gericht hört bei diesem Verfahren neben dem künftigen minderjährigen Ehepartner auch dessen gesetzliche Vertreter (in der Regel die Eltern) an.

    • Volljährigkeit (geplante Rechtslage)

      • Die Ehe darf erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.

      • Minderjährige können keine Ehe schließen.

    • Ehe zwischen Verwandten

      • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.

    • Doppelehen/doppelte Lebenspartnerschaften

      • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.

      • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der EU. Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Um die Eheschließung anzumelden, suchen in der Regel beide Partner (Verlobte) gemeinsam das zuständige Standesamt auf.
    • Ist einer der beiden verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
    • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann.

    Fristen

    Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

    Kosten

    Hinweise für Bünde

    Gebühren:

    •  Prüfung der Ehefähigkeit bei Anmeldung der Eheschließung oder Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, wenn nur deutsches Recht zu beachten ist:

     

    60,00 €

    •  Prüfung der Ehefähigkeit bei Anmeldung der Eheschließung oder Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, wenn ausländisches Recht zu beachten ist:

     

    120,00 €

    • Ggf. Hinzuziehung eines Dolmetschers

     

    30,00 €

    • Vornahme der Eheschließung, wenn die Anmeldung der Eheschließung bei einem anderen Standesamt erfolgte:

     

    60,00 €

    • Ausstellung einer Heiratsurkunde

     

    15,00 €

    • Dammhaustrauung

     

    100,00 €

    • Sektempfang (Optional)

     

    100,00 €

    • Samstagstrauung

     

    90,00 €

    • Stammbuch (Optional)

     

    28,00 € - 32,00 €

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bünde

    Anmeldung der Eheschließung

    Der früher geläufige Begriff "Bestellung des Aufgebots" ist durch die "Anmeldung der Eheschließung" ersetzt worden. Die formelle Anmeldung der Eheschließung ist Voraussetzung für die Eheschließung und kann rechtlich frühestens sechs Monate vor der standesamtlichen Trauung verbindlich erfolgen. Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Stadt eine/r der Verlobten seinen gemeldeten Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) hat. Sollten Sie mehrere Wohnsitze haben, empfehlen wir, die Anmeldung bei dem Standesamt vorzunehmen, wo die Hochzeit stattfinden soll.

    Wenn Sie in Bünde wohnen, melden Sie Ihre Eheschließung beim Standesamt Bünde an. Eine Vorsprache im Standesamt erfolgt zunächst über das Kontaktformular, telefonisch oder per Email an standesamt@buende.de. In dem Kontaktformular oder der Email teilen Sie bitte Ihre persönlichen Daten (Namen, Geburtsdaten (Tag, Ort, Land), Familienstand, Staatsangehörigkeit, Anschrift), sowie Ihre Kontaktdaten (Emailadressen und Handynummern), und Ihren Wunschtermin mit.

    Anschließend wird sich mit Ihnen in Verbindung gesetzt und mitgeteilt, welche Unterlagen von Ihnen für die Anmeldung der Eheschließung vorzulegen sind.

    Die Vorlage von Personenstandsdokumenten richtet sich nach Ihren persönlichen Verhältnissen (Familienstand, Staatsangehörigkeit, Vorehen, usw.). Bitte erkundigen Sie sich deshalb rechtzeitig im Standesamt, welche Unterlagen Sie für die Anmeldung der Eheschließung beschaffen müssen und berücksichtigen Sie dies bei Ihrer zeitlichen Planung. Deshalb sind genaue Angaben zu Ihren persönlichen Verhältnissen immens wichtig, damit Ihnen ggfs. auch ein Merkblatt erstellt werden kann.

    Nachfolgend erhalten Sie beispielhaft für volljährige deutsche Staatsangehörige, die im Inland geboren sind, eine Übersicht der erforderlichen Personenstandsdokumente:

    ledig:

    • gültiger Personalausweis
    • aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht Geburtsurkunde) - erhältlich beim Standesamt Ihres Geburtsortes, nicht erforderlich, wenn Sie in Bünde geboren sind.
    • erweiterter Meldebescheinigung, wenn eine/r von Ihnen nicht in Bünde gemeldet ist - erhältlich bei der Meldebehörde des Wohnortes.
    • Geburtsurkunde bei gemeinsamen Kindern.

    Geschieden, verwitwet, oder Lebenspartnerschaft aufgehoben:

    • o.g. Urkunden

    zusätzlich begl. Abschrift aus Eheregister mit Hinweisen oder Eheurkunde der Vorehe mit Auflösungsvermerk  erhältlich beim Standesamt der letzten Eheschließung, nicht erforderlich, wenn Ihre letzte Vorehe in Bünde geschlossen wurde.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Bünde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de