Eheschließung Anmeldung

    Eheschließung Anmeldung

    Beschreibung

    Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die Eheschließung anmelden. Früher sagte man dazu auch "das Aufgebot bestellen". Die Eheschließenden sollen die beabsichtigte Eheschließung persönlich bei dem Standesamt anmelden, an dem einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

    Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

    Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

    Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

    Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie eine oder zwei Personen zu Trauzeugen bestimmen.

    Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennte Familiennamen führen wollen, kann bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 02.11.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05207 8905-0

    Fax: 05207 8905-541

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Sie sind deutscher Staatsangehöriger, in Deutschland geboren und ledig:

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister, erhältlich beim Geburtsstandesamt (bitte beachten Sie, dass dieses Dokument sich von einer "normalen" Geburtsurkunde unterscheidet)

    Falls einer der Eheschließenden seinen Hauptwohnsitz nicht in Schloß Holte-Stukenbrock hat:

    • Aktuelle erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt durch die Meldebehörde des Wohnortes (nicht älter als 14 Tage)

    Falls einer der Eheschließenden bereits verheiratet war:

    • Eheurkunde der aufgelösten Ehe nebst Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder
    • Eheurkunde der durch Tod aufgelösten Ehe nebst Sterbeurkunde oder
    • Aktuell ausgestellte Eheurkunde mit Auflösungsvermerk, erhältlich beim Eheschließungsstandesamt

    Falls Sie gemeinsame Kinder haben:

    • Geburtsurkunden der Kinder

    In allen anderen Fällen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, um die für Ihre Eheschließung notwendigen Unterlagen zu besprechen. Dies gilt insbesondere, wenn einer der beiden Eheschließenden ausländischer Staatsangehöriger ist.

     

    Voraussetzungen

    • Volljährigkeit (derzeitige Rechtslage)

      • Die Ehe soll grundsätzlich erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.

      • Minderjährige können ausnahmsweise auch heiraten, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind und der künftige Ehepartner volljährig ist. Hierzu ist eine Befreiung durch das Familiengericht notwendig. Das Gericht hört bei diesem Verfahren neben dem künftigen minderjährigen Ehepartner auch dessen gesetzliche Vertreter (in der Regel die Eltern) an.

    • Volljährigkeit (geplante Rechtslage)

      • Die Ehe darf erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.

      • Minderjährige können keine Ehe schließen.

    • Ehe zwischen Verwandten

      • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.

    • Doppelehen/doppelte Lebenspartnerschaften

      • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.

      • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der EU. Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    • § 11 Personenstandsgesetz (PStG)
    • §§ 1303 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

     

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Persönliche Anmeldung im Standesamt

    1. Bitte stellen Sie zunächst die notwendigen Unterlagen zusammen.
    2. Vereinbaren Sie dann telefonisch oder per Mail einen Termin für die Anmeldung. Die Anmeldung sollten beide Eheschließenden gemeinsam erledigen. Im Falle der Verhinderung ist die Anmeldung durch nur einen der Eheschließenden möglich. Bitte bringen Sie in dem Fall eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung des anderen Ehegatten sowie eine Kopie dessen Personalausweises mit.
    3. Bereiten Sie gern schon zum Termin folgendes Formular vor: Ergänzende Angaben zur Anmeldung (hier im Downloadbereich)
    4. Wünschen Sie eine individuell gestaltete Traurede, reichen Sie uns bis spätestens eine Woche vor der Trauung Informationen ein. Hierzu können Sie den Fragebogen Traurede nutzen (hier im Downloadbereich).

     

    Möglichkeit der schriftlichen Anmeldung

    Falls Sie beide verhindert sind, können Sie die Anmeldung der Eheschließung auch schriftlich, d. h. ohne persönliche Vorsprache, vornehmen. Bitte teilen Sie uns dies mit, wir stellen Ihnen dann ein Formular zur Verfügung.

     

    Fristen

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    • Die Anmeldung der Eheschließung ist frühestens sechs Monate vor dem Hochzeitstermin möglich.
    • Einen Termin für Ihre Eheschließung reservieren wir gerne schon vor dieser offiziellen Frist - bis zu einem Jahr im Voraus.

     

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de