Eheschließung Anmeldung
Beschreibung
Hinweise für Emsdetten
Sie wollen in Emsdetten heiraten?
Seit Januar 1999 befindet sich im historischen Gebäude Hof Deitmar an der Mühlenstraße das modern eingerichtete Trauzimmer. Inmitten der wunderschönen Parkanlage haben Sie nach der Trauung die Möglichkeit, Ihre Gratulanten zu begrüßen und mit ihnen anzustoßen. Das Trauzimmer ist (über den Hintereingang) barrierefrei zugänglich. Im Gebäude sind mehrere Toiletten, u.a. ein Behinderten-WC.
Zu folgenden Zeiten können Sie sich bei uns trauen lassen:
Montag, Dienstag, Donnerstag & Freitag
10.00 - 12.00 Uhr
Nachmittage & Samstag
Auf Anfrage
Für Trauungen an Freitagnachmittagen und Samstagen
entsteht eine zusätzliche Gebühr.
Anfragen telefonisch unter 02572/922-351 oder -302
oder per Mail an standesamt@emsdetten.de.
Trauzeugen sind nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Sie können aber weiterhin einen oder zwei Trauzeugen hinzuziehen. Für diesen Fall müssen sich der oder die Trauzeugen mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
Standesamtliche Nachrichten finden Sie hier.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Emsdetten
- Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch, wenn Sie nicht in Emsdetten geboren sind. Diese Abschrift erhalten Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes.
- Die Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde (Bürgerbüro) des auswärtigen Wohnortes, sofern einer von Ihnen nicht in Emsdetten wohnt. Wenn Sie in Emsdetten gemeldet sind, nimmt das Standesamt Einsicht in das Melderegister.
- Vollmacht mit allen Erklärungen
Sollte es einem der Verlobten nicht möglich sein, bei der Anmeldung anwesend zu sein, so ist eine Vollmacht mit allen Erklärungen vorzulegen. Dieses Formular erhalten Sie bei uns oder können Sie unten auf dieser Seite herunterladen.
Wenn einer der Verlobten geschieden oder verwitwet ist:
- Eine aktuelle Eheurkunde der letzten vorangegangenen Ehe mit Auflösungsvermerk.
Wird das erforderliche Dokument beim Standesamt Emsdetten aufbewahrt, greifen wir auf die entsprechend geführten Bücher bei uns zurück.
Ist die Ehe bei einem anderen Standesamt geschlossen worden, besorgen Sie dieses Dokument dort. - Eine rechtskräftige Ausfertigung des Scheidungsurteils für alle weiteren Vorehen.
Wenn Sie gemeinsame Kinder haben:
- Die aktuelle Geburtsurkunde des Kindes / der Kinder.
Wenn einer der Verlobten ausländischer Mitbürger ist:
- Wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, so informieren wir Sie gerne über die vorzulegenden Dokumente.
Hinweis: Die eingereichten Unterlagen dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
Voraussetzungen
-
Volljährigkeit (derzeitige Rechtslage)
-
Die Ehe soll grundsätzlich erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.
-
Minderjährige können ausnahmsweise auch heiraten, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind und der künftige Ehepartner volljährig ist. Hierzu ist eine Befreiung durch das Familiengericht notwendig. Das Gericht hört bei diesem Verfahren neben dem künftigen minderjährigen Ehepartner auch dessen gesetzliche Vertreter (in der Regel die Eltern) an.
-
-
Volljährigkeit (geplante Rechtslage)
-
Die Ehe darf erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.
-
Minderjährige können keine Ehe schließen.
-
-
Ehe zwischen Verwandten
-
Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
-
-
Doppelehen/doppelte Lebenspartnerschaften
-
Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
-
Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der EU. Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
-
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Um die Eheschließung anzumelden, suchen in der Regel beide Partner (Verlobte) gemeinsam das zuständige Standesamt auf.
- Ist einer der beiden verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
- Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann.
Fristen
Kosten
Hinweise für Emsdetten
- Anmeldung zur Eheschließung: 50 Euro
- wenn ausländisches Recht zu beachten ist: 75 Euro
- eine Eheurkunde: 10 Euro
- bei Freitagsnachmittags- und Samstagstrauungen: zusätzlich 100 Euro
- Wiederannahme des Geburtsnamens: 25 Euro
- Bescheinigung über Namensänderung: 10 Euro
- beglaubigte Ablichtung aus einem bis zum 31.12.2008 angelegten Personenstandsbuch oder den früheren Standesregistern: 10 Euro
- Ausstellung von Personenstandsurkunden: erste Urkunde 12 Euro, jede weitere Urkunde 5 Euro
Gebühren gültig ab 01.01.2024
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI
Stichwörter
Hinweise für Emsdetten