Eheschließung Anmeldung
Beschreibung
Hinweise für Bergisch Gladbach
Standesamtliche Eheschließung
Bei der standesamtlichen Trauung im Rathaus Stadtmitte gelten aktuell folgende Regelungen:
* Brautpaar
* Standesbeamter/Standesbeamtin
* 30 Gäste (inklusive Trauzeugen, Fotograf und Kinder!)
Hinweise zu häufig gestellten Fragen:
- Die Höchstzahl von 30 Personen darf nicht überschitten werden, auch nicht wenn die Gäste einen negativen COVID-19-Test vorlegen, Genesene sind oder vollen Impfschutz nachweisen können.
- Die bestehenden Regelungen zur Eindämmung weiterer Corona-Infektionen lassen keine Ausnahmeregelungen zu, auch nicht wenn die Gäste ausschließlich aus dem familiären Umfeld oder mehr Personen aus nur zwei Haushalten stammen.
- Sofern Sie Trauzeugen benennen möchten oder einen Fotografen engagiert haben, zählen diese als Gäste!
- Kinder werden -unabhängig von ihrem Alter- als Gast mitgezählt.
- Ein Sektempfang im Rathaus ist nicht möglich!
- Die standesamtliche Zuständigkeit über die Einhaltung der Hygienevorschriften endet mit Verlassen des Rathauses.
Anmeldung der Eheschließung
Wer den Sprung ins Eheleben wagen will, meldet sich im Standesamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes zur Eheschließung an. Wenn Sie nicht in Bergisch Gladbach wohnen, sich aber dennoch hier das Ja-Wort geben möchten, so teilen Sie dies dem Standesamt Ihres Wohnortes bei der Anmeldung mit.
Die Anmeldung kann grundsätzlich schriftlich oder persönlich von beiden Partnern oder einem Partner vorgenommen werden.
Bei schriftlicher Anmeldung zur Eheschließung benötigt das Standesamt pro Person ein ausgefülltes Formular (also zwei). Bitte fügen Sie den Formularen unbedingt jeweils eine Kopie Ihres Personalausweises bzw. Reisepasses bei.
Für den Fall, dass Sie sich persönlich anmelden möchten, vereinbaren Sie bitte über das Online-Portal einen Termin. Sollte einer der Partner an der persönlichen Anmeldung der Eheschließung gehindert sein, finden Sie hier eine Vollmacht.
Die Anmeldung zur Eheschließung und die damit verbindliche Terminbestätigung können frühestens 6 Monate vor der Eheschließung erfolgen. Findet innerhalb der sechs Monate keine Eheschließung statt, ist eine erneute Anmeldung erforderlich.
Terminreservierungen für die Eheschließung sind unabhängig von der Anmeldung schon 1 Jahr im voraus möglich: Trautermine
Eheschließungstermine entnehmen Sie bitte unserem Online-Kalender.
Unterlagen zur Anmeldung
Art und Anzahl der mitzubringenden Unterlagen hängen von individuellen Voraussetzungen ab. Grundsätzlich lässt sich dies wie folgt definieren:
Jeder Partner muss die aktuell von der Meldebehörde seines Wohnsitzes ausgestellte erweiterte Meldebescheinigung vorlegen!
Wenn beide Partner
- in Bergisch Gladbach geboren sind und
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und
- volljährig und kinderlos sind und
- noch nie verheiratet waren
dann brauchen Sie zur Anmeldung der Eheschließung nur jeweils eine erweiterte Meldebescheinigung, sowie einen gültigen Personalausweis/Reisepass.
Trifft dies im Einzelfall nicht zu, sind gegebenenfalls noch folgende Unterlagen erforderlich
- wenn ein Partner nicht in Bergisch Gladbach, aber in der Bundesrepublik geboren ist, wird eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister - erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes - erforderlich; bei der Anmeldung zur Eheschließung nicht älter als 6 Monate!
- wenn der /die Partner bereits in der Bundesrepublik verheiratet waren, ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister - erhältlich beim Standesamt, in welchem die letzte Eheschließung stattgefunden hat - vorzulegen; bei der Anmeldeung zur Eheschließung nicht älter als sechs Monate! Ist die letzte Eheschließung in Bergisch Gladbach erfolgt, können wir auf das hiesige Eheregister direkt zugreifen, so dass die Vorlage der beglaubigten Abschrift entbehrlich wird.
- wenn die Partner bereits gemeinsame Kinder haben, legen Sie bitte deren Geburtsurkunde vor, in welcher beide Elternteile eingetragen sind.
Ungeachtet der obigen Aufzählung können in Einzelfällen weitere Unterlagen notwendig werden.
Wenn bei einem der Verlobten ein Auslandsbezug besteht, z.B. ausländische Staatsangehörigkeit, im Ausland geboren oder geschieden, sollten Sie sich in einem persönlichen Beratungsgespräch erkundigen, welche Unterlagen für die Anmeldung erforderlich sind.
Formulare zur Anmeldung der Eheschließung
- Formular zur schriftlichen Anmeldung der Eheschließung
- Vollmacht zu persönlichen Anmeldung der Eheschließung
Dolmetscher/in
Ist eine Person der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist sowohl zur Anmeldung der Eheschließung als auch zur Eheschließung selbst ein/e Dolmetscher/in mitzubringen. Dies gilt auch für die Trauzeugen während der Eheschließung. Dolmetschen kann jede Person, die volljährig ist und beide Sprachen beherrscht. Auch der/die Dolmetscher/in muss sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
Trauzeugen
Eine Mitwirkung von Trauzeugen ist seit dem 01.07.1998 nicht mehr erforderlich. Auf Wunsch kann/können jedoch ein oder zwei Trauzeuge/n angegeben werden. Die Trauzeugen müssen mind. 16 Jahre sein und sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
Namensführung
Die Ehegatten können einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) führen. Zum Ehenamen kann der Geburtsname des Mannes/der Frau oder der jeweilige aktuelle Familienname bestimmt werden. Treffen die Ehegatten keine Bestimmung zum Ehenamen , so behält jeder Ehegatte den von ihm/ihr zur Zeit der Eheschließung geführten Namen. Eine Erklärung zum Ehenamen ist jederzeit nach der Eheschließung möglich und an keine Frist gebunden. Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen voranstellen oder anfügen. Weitere Auskünfte erteilt das Standesamt.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
1. Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
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gültiger Personalausweis oder Reisepass
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Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als vier Wochen)
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wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
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beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform); vom Standesamt des Geburtsortes)
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wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
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aktuelle Geburtsurkunde
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2. Wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
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Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
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Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder
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wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist, die Eheurkunde oder den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie die Sterbeurkunde des früheren Partners
Erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
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alle Heiratsurkunden
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alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
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eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
3. Wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:
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Geburtsurkunden der Kinder
4. Bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:
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gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
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Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
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Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als vier Wochen)
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Geburtsurkunde
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Ehefähigkeitszeugnis
Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.
Fremdsprachige Urkunden:
Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer.
Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.
Weitere Unterlagen:
Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.
Formulare
Hinweise für Bergisch Gladbach
Voraussetzungen
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Volljährigkeit (derzeitige Rechtslage)
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Die Ehe soll grundsätzlich erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.
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Minderjährige können ausnahmsweise auch heiraten, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind und der künftige Ehepartner volljährig ist. Hierzu ist eine Befreiung durch das Familiengericht notwendig. Das Gericht hört bei diesem Verfahren neben dem künftigen minderjährigen Ehepartner auch dessen gesetzliche Vertreter (in der Regel die Eltern) an.
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Volljährigkeit (geplante Rechtslage)
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Die Ehe darf erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.
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Minderjährige können keine Ehe schließen.
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Ehe zwischen Verwandten
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Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
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Doppelehen/doppelte Lebenspartnerschaften
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Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
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Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der EU. Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Um die Eheschließung anzumelden, suchen in der Regel beide Partner (Verlobte) gemeinsam das zuständige Standesamt auf.
- Ist einer der beiden verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
- Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann.
Fristen
Kosten
Hinweise für Bergisch Gladbach
In der Regel fällt für alle notwendigen Formalien ein Betrag von ca. 90 bis 120 Euro an. Wünschen Sie sich Ihre Trauung an einem Freitagnachmittag oder an einem Samstag, so entstehen zusätzliche Kosten.
Weitere Informationen
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- Eheschließung im Ausland Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit, möchten im Ausland heiraten und benötigen hierzu ein Ehefähigkeitszeugnis:
- Informationen zur Eheschließung im Ausland (Ehefähigkeitszeugnis)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI