Eheschließung Anmeldung

    Eheschließung Anmeldung

    Beschreibung

    Hinweise für Wassenberg

    Zuständig für die Anmeldung zur Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat.

    Sie können Ihre Ehe nur nach Terminvereinbarung anmelden.

    Für die Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft gelten sinngemäß die unten gemachten Ausführungen.

    Zum Heiraten gehören immer zwei.

    Die Anmeldung zur Eheschließung sollte deshalb auch von beiden Verlobten persönlich beantragt werden.

    Ihre Partnerin/Ihr Partner kann z. B. aus beruflichen Gründen nicht mitkommen?

    Mit einer entsprechenden Vollmacht/Beitrittserklärung können Sie die notwendigen Formalitäten notfalls auch alleine mit uns abwickeln.

    Die Beitrittserklärung ist das schriftliche Einverständnis des an der Anmeldung der Eheschließung verhinderten Verlobten. Sie muss alle für die Anmeldung der Eheschließung erforderlichen Angaben enthalten. Das Formular ist beim Standesamt erhältlich.

    Hochzeitstermine:

    Eheschließungen können grundsätzlich zu den normalen Öffnungszeiten des Standesamtes vorgenommen werden.

    Zusätzlich können Sie am 2. Samstag im Monat in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr heiraten.

    Örtlichkeiten:
    • Trauzimmer im Rathaus
    • Trauzimmer im Alten Rathaus
    • Trauzimmer in der Burg Wassenberg
    Was ist nach der Trauung zu beachten?

    Bitte denken Sie daran, dass Sie bei einer Namensänderung auch die Neuausstellung Ihres Personalausweises oder Ihres Reispasses bei dem Einwohnermeldeamt beantragen.

    Wenn sich Ihr Name geändert hat, können Sie beim Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg die Namensänderung in Ihrem Fahrzeugschein und in Ihrem Fahrzeugbrief beantragen.

    Bitte denken Sie auch daran Ihre Namensänderung Ihrer Versicherung und Ihrer Bank anzuzeigen. In der Regel reicht dafür die Eheurkunde.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_18d18f4ed9a8ae6637fff685797a748e

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 15.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Roermonder Straße 25-27

    41849 Wassenberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wassenberg

    Welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab.


    In folgenden Fällen sollten Sie sich persönlich oder telefonisch beim Standesamt erkundigen:

    • wenn einer der Verlobten bereits verheiratet gewesen ist,
    • wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind,
    • wenn einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
    • wenn einer der Verlobten nicht im Bundesgebiet geboren ist.

    Ist es für Sie beide die erste Ehe und sind Sie beide volljährig und deutsche Staatsangehörige, dann reichen im Regelfall folgende Unterlagen aus:

    • wenn Sie im Inland gemeldet sind, eine Bescheinigung der Meldebehörde jedes Wohnsitzes (Aufenthaltsbescheinigung, nicht älter als 14 Tage). Die entfällt bei Wohnsitz in Wassenberg.
    • Aktueller Auszug aus dem Geburtenregister (ausgestellt bei dem Standesamt des Geburtsortes, nicht älter als 6 Monate)
    • Gültigen Reisepass oder Personalausweis

    Voraussetzungen

    • Volljährigkeit (derzeitige Rechtslage)

      • Die Ehe soll grundsätzlich erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.

      • Minderjährige können ausnahmsweise auch heiraten, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind und der künftige Ehepartner volljährig ist. Hierzu ist eine Befreiung durch das Familiengericht notwendig. Das Gericht hört bei diesem Verfahren neben dem künftigen minderjährigen Ehepartner auch dessen gesetzliche Vertreter (in der Regel die Eltern) an.

    • Volljährigkeit (geplante Rechtslage)

      • Die Ehe darf erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.

      • Minderjährige können keine Ehe schließen.

    • Ehe zwischen Verwandten

      • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.

    • Doppelehen/doppelte Lebenspartnerschaften

      • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.

      • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der EU. Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Um die Eheschließung anzumelden, suchen in der Regel beide Partner (Verlobte) gemeinsam das zuständige Standesamt auf.
    • Ist einer der beiden verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
    • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann.

    Fristen

    Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Wassenberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de