Eheschließung Anmeldung

    Eheschließung Anmeldung

    Beschreibung

    Hinweise für Geilenkirchen

    Sie möchten heiraten?

    Vorher müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes anmelden. Die Anmeldung können Sie frühestens sechs Monate vor der Hochzeit vornehmen.

    Trautermin

    Damit Sie Ihre Trauung frühzeitig planen können, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihren Wunschtermin schon vor der Anmeldung zu reservieren. Wenden Sie sich einfach an die Mitarbeiter/innen des Standesamtes.

    Postalische Anmeldung zur Eheschließung

    Aufgrund der aktuellen Situation besteht die Möglichkeit, die Anmeldung zur Eheschließung per Post vorzunehmen. Nutzen Sie dazu bitte den Antrag zur postalischen Anmeldung einer Eheschließung. Dieser steht Ihnen unter Downloads und Infos zur Verfügung. Diesem fügen Sie bitte Ihre original Dokumente sowie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

    Persönliche Vorsprache mit Termin

    Weiterhin ist auch eine persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen im Original sowie die Personalausweise mit. Sofern Ihr Partner/Partnerin bei der Anmeldung nicht dabei sein kann, ist zusätzlich eine Vollmacht erforderlich.    

    Kein Wohnsitz in Geilenkirchen

    Wohnt keiner von Ihnen in Geilenkirchen, sind wir für die Anmeldung zur Eheschließung nicht zuständig. Die Eheschließung ist aber dennoch in Geilenkirchen möglich. Melden Sie dann Ihre Eheschließung bitte beim Standesamt Ihres Wohnortes an.

    Eheschließung im Ausland

    Wollen Sie im Ausland heiraten, empfehlen wir Ihnen, sich unmittelbar mit dem entsprechenden Standesamt oder aber der konsularischen Vertretung des betreffenden Landes in Verbindung zu setzen.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a54b20f726a53f8ec2c3eb27ef6374b9

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 18.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standes- und Friedhofsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 9

    52511 Geilenkirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02451 629-934

    Fax: 02451 629-929

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Geilenkirchen

    • Wenn Sie beide Ihren Hauptwohnsitz in Geilenkirchen haben, volljährig sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und noch nicht verheiratet oder verpartnert waren, müssen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mitbringen:
    • Personalausweis oder Reisepass

      Sie müssen sowohl bei der Anmeldung als auch bei der Eheschließung ein gültiges Ausweisdokument vorlegen.

    • Nachweis der Geburtsdaten und der Namensführung

      Wenn Sie in Deutschland geboren sind oder Ihre Geburt bei einem deutschen Standesamt nachbeurkundet wurde, müssen Sie eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister vorlegen. Eine Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung reichen nicht aus. Sie erhalten die Abschrift bei dem Standesamt, das Ihre Geburt beurkundet hat. Die Urkunde müssen Sie im Original vorlegen. Sollten Sie im Ausland geboren sein, beachten Sie bitte die besonderen Hinweise unter "Weiterführende Informationen".

    • Geburtsurkunde Ihrer gemeinsamen Kinder

      Haben Sie ein gemeinsames Kind, so benötigen wir eine Geburtsurkunde, in der Sie beide als Eltern eingetragen sind. Eine solche Urkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, bei dem die Geburt Ihres Kindes eingetragen wurde.

    Voraussetzungen

    • Volljährigkeit (derzeitige Rechtslage)

      • Die Ehe soll grundsätzlich erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.

      • Minderjährige können ausnahmsweise auch heiraten, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind und der künftige Ehepartner volljährig ist. Hierzu ist eine Befreiung durch das Familiengericht notwendig. Das Gericht hört bei diesem Verfahren neben dem künftigen minderjährigen Ehepartner auch dessen gesetzliche Vertreter (in der Regel die Eltern) an.

    • Volljährigkeit (geplante Rechtslage)

      • Die Ehe darf erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.

      • Minderjährige können keine Ehe schließen.

    • Ehe zwischen Verwandten

      • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.

    • Doppelehen/doppelte Lebenspartnerschaften

      • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.

      • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der EU. Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Um die Eheschließung anzumelden, suchen in der Regel beide Partner (Verlobte) gemeinsam das zuständige Standesamt auf.
    • Ist einer der beiden verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
    • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann.

    Fristen

    Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

    Kosten

    Hinweise für Geilenkirchen

    Die Anmeldung zur Eheschließung kostet 40 Euro.

    Besitzt einer der beiden Verlobten nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, erhöht sich die Gebühr auf 66 Euro.

    Für Eheschließungen außerhalb der Öffnungszeiten (Samstags) fallen 66 Euro Extragebühren an.

    Die Gebühren können bar oder mit EC-Karte und PIN-Nummer bezahlt werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Geilenkirchen

    Es gibt Fälle, in denen weitere Unterlagen vorgelegt werden müssen. Bitte lesen Sie die nachfolgenden Punkte gut durch, damit Ihre Nachweise vollständig sind:

    • Sollte jemand von Ihnen nicht in Geilenkirchen gemeldet sein, so benötigen Sie eine neue erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe Ihres Familienstandes. Die Bescheinigung wird von der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes in Deutschland ausgestellt.
    • Wenn Sie im Ausland geboren sind und Ihre Geburt nicht bei einem deutschen Standesamt nachbeurkundet wurde, müssen Sie eine vollständige Geburtsurkunde mit Elternangabe oder eine internationale Geburtsurkunde einreichen. Die Geburtsurkunde erhalten Sie bei der Behörde, bei der Ihre Geburt registriert wurde. Die Urkunde muss durch eine Dolmetscherin, einen Dolmetscher, eine Übersetzerin oder einen Übersetzer übersetzt werden. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Sollte die Urkunde nicht in lateinischen Buchstaben verfasst sein, ist eine Transliteration nach ISO-Norm notwendig. Eine Übersetzung ist nicht notwendig, wenn Sie eine internationale Urkunde vorlegen, die auch in Deutsch verfasst ist und in der keine fremdsprachigen Vermerke eingetragen sind. Auch die Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden.

    Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank

    • Sollten Sie als Aussiedlerin, Aussiedler, Übersiedlerin oder Übersiedler nach Deutschland gekommen sein, benötigen Sie neben Ihrer Geburtsurkunde mit Übersetzung den Nachweis Ihrer Namensführung, zum Beispiel eine Bescheinigung nach § 94 des Bundesvertriebenengesetzes oder das Familienbuch.
    • Sollte sich Ihr Name durch eine Namensänderung geändert haben, ist die Vorlage der Namensänderungsurkunde notwendig.
    • Wenn Sie bereits in Deutschland verheiratet gewesen sind, benötigen Sie zusätzlich eine aktuelle beglaubigte Ablichtung des Eheregisters Ihrer letzten Ehe mit Auflösungsvermerk. Die Ablichtung aus dem Eheregister erhalten Sie beim Standesamt Ihres Heiratsortes. Sollten Sie im Ausland geheiratet haben, müssen Sie die Eheurkunde sowie das rechtskräftige Scheidungsurteil vorlegen. 
    • Sollte die Auflösung Ihrer Ehe im Ausland erfolgt sein, wird dringend eine Beratung beim Standesamt empfohlen, da die Auflösung unter Umständen für den deutschen Rechtsbereich anerkannt werden muss.

    Oberlandesgericht Düsseldorf - Anerkennung ausländischer Ehescheidungen

    Eheschließung mit Auslandbeteiligung

    Wenn jemand von Ihnen eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, ist eine vorhergehende persönliche Beratung erforderlich. Sie erhalten dann von uns ein Merkblatt, in dem sämtliche erforderlichen Unterlagen individuell für Sie aufgelistet sind.

    Beratung mit Auslandsbeteiligung

     
    Wo Sie in Geilenkirchen heiraten können

    Nach Absprache können Sie von Mittwoch bis Freitag im Trauzimmer in Haus Basten heiraten.

    Auch an folgenden Samstagen (Uhrzeiten sind 9.00 Uhr, 10.00 Uhr, 11.00 Uhr, 12.00 Uhr) können Sie heiraten:

    2023

    • 14.10.2023
    • 11.11.2023
    • 02.12.2023

     

    2024

    • 02.03.2024
    • 06.04.2024
    • 04.05.2024
    • 08.06.2024
    • 06.07.2024
    • 03.08.2024
    • 07.09.2024
    • 12.10.2024
    • 09.11.2024
    • 07.12.2024

     

     

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Geilenkirchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de