Eheschließung Anmeldung
Beschreibung
Hinweise für Erkelenz
Eheschließung in Erkelenz
Sie wollen heiraten? Mit diesem Wunsch sind Sie nicht allein: Jedes Jahr geben sich rund 300 Paare in Erkelenz das Ja-Wort.
Vor das Eheglück hat das Gesetz allerdings einige bürokratischen Hürden gestellt. Die folgenden Informationen sollen Ihnen dabei helfen, diese Hindernisse mit Leichtigkeit zu nehmen.
Unsere Trauzimmer und Trautage
Haus Spiess
1806 wurde dieses Gebäude von Johann Joseph Spiess erbaut. Er war als ehemaliger Offizier der Leibgarde des französischen Königs Ludwig XVI. und später unter Napoleon als Domänenverwalter und Rentmeister für die Kantone Erkelenz und Odenkirchen im Arrondissement Krefeld eingesetzt.
Das Gebäude ist im Stile des französischen Rokkoko von einem Architekt der Aachener Couven-Schule erbaut worden. Die Konzeption der Anlage erinnert an Stadtvillen in Frankreich.
Johann Joseph Spiess hat die geschnitzten Türen und Möbel aus den Klöstern seines Bezirks für sein Haus konfiszieren lassen. Mit diesen Möbeln, Stuck an den Decken und Wänden im Erdgeschoss und einem großen Marmorkamin wurde dieses Haus zu einer prunkvollen Residenz ausgebaut.
In dieser "guten Stube" bieten wir jeden Donnerstag- und Freitagvormittag sowie am 1. Samstag eines Monats Trauungen an.
Kloster Hohenbusch Herrenhaus
Das Gut Hohenbusch war in seiner mehr als 1.000 Jahre alten Geschichte eines der reichsten und bedeutendsten Kreuzherrenklöster im Rheinland. Bereits in seiner Geschichte spielte das Kloster bis zu seiner Auflösung im Jahre 1802 eine große kulturelle Rolle. Nach der sorgfältigen Restaurierung der Gebäude und der weitläufigen Anlage finden dort heute wieder zahlreiche Veranstaltungen statt.
Wir bieten jeden 3. Samstag eines Monats Trauungen im Kaminzimmer des Herrenhauses an.
Zusätzlich zu dem besonderen historischen Ambiente im Herrenhaus bietet Heiraten auf Hohenbusch noch einen weiteren Vorteil: Nach der offiziellen Trauungszeremonie kann auch die anschließende Feier auf dem ehemaligen Klostergut im Priorensaal, Laienbrüderhaus oder Atelier stattfinden.
Die Anmietung dieser Räumlichkeiten ist über das Amt für Bildung und Sport, Frau Bellartz, Tel 02431-85-127 oder per E-Mail carolin.bellartz@erkelenz.de möglich.
Ablauf der Anmeldung der Eheschließung und Terminvergabe
Anmeldung
Die Anmeldung der Eheschließung ist die Prüfung der rechtlichen Ehevoraussetzungen. Die Unterlagen und das Verfahren dafür sind je nach Staatsangehörigkeit, Familienstand, Geburtsort sehr unterschiedlich.
Zur Klärung, welche Unterlagen für Sie erforderlich sind, laden Sie bitte zuerst unseren Fragebogen herunter. Den ausgefüllten Fragebogen senden Sie bitte per E-Mail mit einem Foto/Scan von Ihren Ausweisen/Reisepässen an standesamt@erkelenz.de.
Ohne Vorlage des Nachweises der Staatsangehörigkeit (Personalausweis, ID-Karte EU-Bürger, Reisepass alle anderen Ausländer) ist eine Auskunft über die erforderlichen Unterlagen nicht möglich!
Sie erhalten von uns per E-Mail die Informationen, welche Unterlagen für die Anmeldung Ihrer Eheschließung erforderlich sind, und wir erklären Ihnen ggf. das weitere Verfahren.
Wenn Sie alle Unterlagen vorliegen haben, können Sie diese ohne Termin während unserer Öffnungszeiten einreichen oder in einem Umschlag in den Briefkasten des Standesamtes werfen.
Nach Prüfung Ihrer Unterlagen setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin für eine persönliche Anmeldung zu vereinbaren, oder senden Ihnen das Formular zur schriftlichen Anmeldung Ihrer Eheschließung zu.
Terminvergabe
Ab dem Tag der Anmeldung im Standesamt oder schriftlichen Anmeldung der Eheschließung können Sie innerhalb von 6 Monaten in Erkelenz oder einem anderen Standesamt in Deutschland heiraten.
Damit alle Paare die gleiche Chance auf ihren Wunschtermin haben, findet die Terminvergabe zur Eheschließung nur nach vorheriger Anmeldung der Eheschließung statt. Eine Reservierung ohne Anmeldung der Eheschließung ist bei uns nicht möglich.
Wenn Sie die Anmeldung auf den Tag 6 Monate vor Ihrem Wunschtermin durchführen wollen, weil Sie z.B. an einem bestimmten Samstag heiraten möchten, können Sie auf den Tag 6 Monate vorher (Stichtag) um 8.00 Uhr im Standesamt Ihre schriftliche Anmeldung mit allen Unterlagen persönlich einreichen.
In allen anderen Fällen erfolgt die Anmeldung der Eheschließung nur schriftlich oder nach Terminvereinbarung.
Wenn Sie nicht in Erkelenz wohnhaft sind, müssen Sie zunächst die Anmeldung Ihrer Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt durchführen. Anschließend können Sie Ihre Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung per E-Mail an standesamt@erkelenz.de mit Angabe Ihres Wunschtermins senden. Sie erhalten dann von uns die Rückmeldung zur Ihrem Termin. Alle weiteren Formalitäten regeln wir später, wenn Ihr Vorgang bei uns per Post eingetroffen ist.
Ablauf der Eheschließung
Für jede Trauung ist ein Zeitfenster von 30 Minuten vorgesehen.
Nachdem alle Platz genommen haben, hält die Standesbeamtin/der Standesbeamte eine kleine Ansprache. Dieser folgt der formelle Teil mit Ihrem Ja-Wort und wenn gewünscht der Ringwechsel. Daran anschließend wird die Niederschrift Ihrer Eheschließung und ggf. weitere Erklärungen vorgelesen und unterschrieben. Wir überreichen Ihnen Ihr Stammbuch, erklären noch etwas dazu und haben dann noch ein Schlusswort für Sie.
Weitere Informationen zu Ihrer Trauung besprechen wir im Rahmen der Anmeldung bzw. Abwicklung der Formalitäten nach Ihrer Anmeldung mit Ihnen.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei Ihrer Hochzeitsplanung!
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
1. Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
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gültiger Personalausweis oder Reisepass
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Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als vier Wochen)
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wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
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beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform); vom Standesamt des Geburtsortes)
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wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
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aktuelle Geburtsurkunde
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2. Wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
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Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
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Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder
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wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist, die Eheurkunde oder den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie die Sterbeurkunde des früheren Partners
Erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
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alle Heiratsurkunden
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alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
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eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
3. Wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:
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Geburtsurkunden der Kinder
4. Bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:
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gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
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Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
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Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als vier Wochen)
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Geburtsurkunde
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Ehefähigkeitszeugnis
Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.
Fremdsprachige Urkunden:
Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer.
Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.
Weitere Unterlagen:
Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.
Voraussetzungen
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Volljährigkeit (derzeitige Rechtslage)
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Die Ehe soll grundsätzlich erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.
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Minderjährige können ausnahmsweise auch heiraten, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind und der künftige Ehepartner volljährig ist. Hierzu ist eine Befreiung durch das Familiengericht notwendig. Das Gericht hört bei diesem Verfahren neben dem künftigen minderjährigen Ehepartner auch dessen gesetzliche Vertreter (in der Regel die Eltern) an.
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Volljährigkeit (geplante Rechtslage)
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Die Ehe darf erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.
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Minderjährige können keine Ehe schließen.
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Ehe zwischen Verwandten
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Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
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Doppelehen/doppelte Lebenspartnerschaften
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Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
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Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der EU. Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Um die Eheschließung anzumelden, suchen in der Regel beide Partner (Verlobte) gemeinsam das zuständige Standesamt auf.
- Ist einer der beiden verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
- Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann.
Fristen
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI
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