Eheschließung Anmeldung

    Eheschließung Anmeldung

    Beschreibung

    Hinweise für Willich

    Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die Eheschließung anmelden. Früher sagte man dazu auch "das Aufgebot bestellen". Die Eheschließenden sollen die beabsichtigte Eheschließung persönlich bei dem Standesamt anmelden, an dem einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

    Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen. Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

    Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie eine oder zwei Personen zu Trauzeugen bestimmen. Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennte Familiennamen führen wollen, kann bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden.

    Terminvereinbarung

    Eheanmeldungen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Hier geht's zum Ehefähigkeitszeugnis.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 19.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Eheschließung anmelden - Personen

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    1.         Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass

    • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als vier Wochen)

    • wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:

      • beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform); vom Standesamt des Geburtsortes)

    • wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:

      • aktuelle Geburtsurkunde

    2.         Wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:

    • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder

    • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder

    • wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist, die Eheurkunde oder den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie die Sterbeurkunde des früheren Partners

    Erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:

    • alle Heiratsurkunden

    • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)

    • eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer

    3.         Wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:

    • Geburtsurkunden der Kinder

    4.         Bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:

    • gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis

    • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt

    • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als vier Wochen)

    • Geburtsurkunde

    • Ehefähigkeitszeugnis

    Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

    Fremdsprachige Urkunden:

    Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer.
    Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.

    Weitere Unterlagen:

    Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Willich

    • Volljährigkeit
      • Die Ehe darf erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden
      • Minderjährige können keine Ehe schließen
    • Geschäftsfähigkeit
      • Wer geschäftsunfähig ist, kann eine Ehe nicht eingehen
    • keine Ehe zwischen Verwandten
      • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde
    • keine Doppelehen/doppelte Lebenspartnerschaften
      • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein
      • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der EU. Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein


     

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Willich

    Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

    Ihre gültigen Personalausweise oder Reisepässe, falls Sie

    • beide in Willich geboren sind
    • beide in Willich wohnen
    • beide noch ledig sind, also noch nicht verheiratet waren
    • beide volljährig sind und
    • beide die deutsche Staatsbürgerschaft haben

    Falls Sie nicht in Willich geboren sind, benötigen Sie zusätzlich eine

    • aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister, erhältlich bei Ihrem Geburtsstandesamt

    Falls Sie nicht in Willich wohnen, benötigen Sie zusätzlich eine

    • aktuelle erweiterte Meldebescheinigung mit Familienstand

    Falls Sie geschieden oder verwitwet sind und die Ehe nicht in Willich geschlossen wurde, benötigen Sie zusätzlich

    • eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk, erhältlich bei dem Standesamt, welches Ihre letzte Ehe beurkundet hat

    Falls Sie in einer Lebenspartnerschaft leben, die nicht in Willich begründet wurde und diese in eine Ehe umwandeln lassen möchten, benötigen Sie zusätzlich eine

    • aktuell beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister

    Wenn Sie im Ausland geboren wurden, sind alle erforderlichen Urkunden in internationaler Form oder mit einer Übersetzung (Übersetzer:in muss vom Oberlandesgericht anerkannt sein) vorzulegen. 

     

    Fristen

    Hinweise für Willich

    Stellt die Standesbeamtin nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von sechs Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

    Kosten

    Hinweise für Willich

    • Anmeldung der Ehe: 40,00€
    • Anmeldung bei Auslandsbeteiligung: 66,00€

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de