Eheschließung Anmeldung

    Eheschließung Anmeldung

    Beschreibung

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Die Reservierung von Eheschließungsterminen kann ab dem 01.09 für das komplette Folgejahr erfolgen. Nutzen Sie hierfür bequem unseren Onlinedienst Traukalender. Sofern Sie nicht die Möglichkeit haben Termine online zu reservieren, steht Ihnen das Standesamt natürlich weiterhin persönlich zur Verfügung.

    Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in deren Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Das Standesamt Langenfeld (Rhld.) nimmt damit Anmeldungen zur Eheschließung für Langenfelder Bürger und Bürgerinnen entgegen. Für die Anmeldung Ihrer Eheschließung ist zwingend ein Termin zu vereinbaren. Dabei ist Ihr Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Heiratswunsch "Ehehindernisse" entgegenstehen.

    Die Durchführung der Eheschließung ist grundsätzlich bei jedem deutschen Standesamt möglich. Hierzu ist mit dem gewünschten Eheschließungsstandesamt ein Termin zur standesamtlichen Trauung zu vereinbaren. Die Anmeldung der Eheschließung bleibt hiervon unberührt.

    Wohnen beide Partner nicht in Langenfeld, können Sie dennoch bei uns heiraten. Vereinbaren Sie bei uns Ihren Eheschließungstermin gerne online. Bitte melden Sie Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und teilen dabei mit, dass Sie in Langenfeld heiraten möchten. Danach wird das dortige Amt die Anmeldeunterlagen nach Langenfeld senden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f1a4324e6de3408605f61e2ea4bd7a3d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Die erforderlichen Unterlagen für eine Anmeldung der Eheschließung sind einzelfallabhängig. Die nachfolgenden Unterlagen beziehen sich grundsätzlich auf Personen, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und in Deutschland geboren wurden.
    Sofern Sie eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen oder im Ausland geboren wurden, empfiehlt sich immer eine persönliche Beratung mit dem Standesamt. Für die Eheschließung muss das Heimatrecht jedes Ehegatten beachtet werden. Hier wird Ihnen im Einzellfall eine genaue Auflistung mit den benötigten Unterlagen zusammenstellt.

    Generell sind folgende Unterlagen einzureichen:

    • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
    • eine aktuelle beglaubigte Abschrift Ihres Geburtenbuchs oder Ausdruck des Geburtenregisters (keine Geburtsurkunde; erhältlich bei Ihrem Geburtsstandesamt)
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, sofern Sie nicht in Langenfeld mit Hauptwohnsitz gemeldet sind (§ 18 II Bundesmeldegesetz) Ihrer zuständigen Meldebehörde (nicht zu verwechseln mit einer Anmeldebestätigung)

    Wenn Sie schon ein Mal verheiratet waren, zusätzlich:

    • einen aktuellen Ausdruck des Eheregisters oder Eheurkunde, jeweils mit Vermerk der Eheauflösung
    • zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben. Wir empfehlen daher, auch von diesen Ehen Nachweise vorzulegen, z. B. Scheidungsurteile

    Wenn Sie schon eine eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft geführt haben, zusätzlich:

    • eine aktuelle Lebenspartnerschaftsurkunde mit Vermerk der Auflösung der Lebenspartnerschaft
    • zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Lebenspartnerschaft müssen Sie alle früheren Lebenspartnerschaften und die Art ihrer Auflösung angeben. Wir empfehlen daher, auch von diesen Lebenspartnerschaften Nachweise vorzulegen, z. B. Aufhebungsurteile
    • eine Bescheinigung über eine Namensänderung nach § 3 Absatz 1 bis 3 des LPartG, sofern Sie während Ihrer Lebenspartnerschaft eine Erklärung zur Namensführung abgegeben haben.

    Wenn Sie gemeinsame Kinder haben:

    • für jedes Kind eine aktuelle Geburtsurkunde
    • gegebenenfalls eine Bescheinigung über die Abgabe von Sorgeerklärungen

    Wenn Sie in Langenfeld geboren sind, in Langenfeld geheiratet oder eine Lebenspartnerschaft begründet haben, müssen Sie die erforderlichen Urkunden nicht selbst beschaffen.

    Bei Urkunden in fremder Sprache sind von einem vereidigten Dolmetscher gefertigte Übersetzungen beizufügen. Übersetzer finden Sie über das Justzizportal.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Die Anmeldung der Eheschließung und die damit verbundene Prüfung der Ehefähigkeit kann erst erfolgen, wenn die erforderlichen Dokumente vollständig und im Original vorgelegt wurden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Bei der Anmeldung der Eheschließung wird festgestellt, ob ggf. Ehehindernisse bestehen. Sofern keine Ehehindernisse festgestellt werden können, kann Ihre Eheschließung durchgeführt werden. 

    Die Eheschließung ist binnen 6 Monaten nach der Feststellung der Ehefähigkeit durchzuführen. Das Standesamt informiert Sie bei der Anmeldung der Eheschließung auch über den Verfahrensablauf an Ihrem Eheschließungstag.

    Fristen

    Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Eheverträge, Erbverträge und Testamente werden bei einem Notar errichtet. Dieser kann weitere Informationen hierzu erteilen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Das Standesamt bietet neben den Räumlichkeiten im Standesamt (Rathaus) auch noch einen Raum für Eheschließung im Stadtmuseum (Freiherr- vom-Stein-Haus) und in der Wasserburg Haus Graven an.

    Neben den standesamtlichen Gebühren fallen für die Nutzung der Räumlichkeiten unserer Außenstellen weitere Gebühren an:

    • Stadtmuseum (Freiherr-vom-Stein-Haus): 160,00 €
    • Wasserburg Haus Graven: 200,00 €

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de