Eheschließung Anmeldung

    Ambiente-Trauungen

    Beschreibung

    Hinweise für Wuppertal

    Mit unserem Ambiente-Trau-Angebot können Sie außerhalb der normalen Trauzeiten im Rathaus,
    den Verwaltungshäusern und den gewidmeten Orten heiraten.

    Haben Sie sich für eine Ambiente-Trauung entschieden, können Sie sich frühestens 196 Tage (6 Monate und 14 Tage) vor dem gewünschten Trautermin an das Standesamt Wuppertal wenden.

    Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Ambiente Trau(m)ort bereits reserviert haben. Dies gilt nicht für die Trauräume im Rathaus Barmen und in den Bürgerbüros.

    Bitte nutzen Sie für Ihre Terminanfrage beim Standesamt ausschließlich den Link "Anfrage zu einer Ambientetrauung" unter Links und Downloads.

    Die Kolleg*innen vom Standesamt werden sich nach Bearbeitung Ihrer Anfrage bei Ihnen melden.




    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_4fd3da6d3475998efeffe88bf519681b

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 25.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt 003.2

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    1.         Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass

    • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als vier Wochen)

    • wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:

      • beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform); vom Standesamt des Geburtsortes)

    • wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:

      • aktuelle Geburtsurkunde

    2.         Wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:

    • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder

    • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder

    • wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist, die Eheurkunde oder den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie die Sterbeurkunde des früheren Partners

    Erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:

    • alle Heiratsurkunden

    • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)

    • eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer

    3.         Wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:

    • Geburtsurkunden der Kinder

    4.         Bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:

    • gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis

    • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt

    • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als vier Wochen)

    • Geburtsurkunde

    • Ehefähigkeitszeugnis

    Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

    Fremdsprachige Urkunden:

    Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer.
    Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.

    Weitere Unterlagen:

    Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.

    Voraussetzungen

    • Volljährigkeit (derzeitige Rechtslage)

      • Die Ehe soll grundsätzlich erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.

      • Minderjährige können ausnahmsweise auch heiraten, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind und der künftige Ehepartner volljährig ist. Hierzu ist eine Befreiung durch das Familiengericht notwendig. Das Gericht hört bei diesem Verfahren neben dem künftigen minderjährigen Ehepartner auch dessen gesetzliche Vertreter (in der Regel die Eltern) an.

    • Volljährigkeit (geplante Rechtslage)

      • Die Ehe darf erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.

      • Minderjährige können keine Ehe schließen.

    • Ehe zwischen Verwandten

      • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.

    • Doppelehen/doppelte Lebenspartnerschaften

      • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.

      • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der EU. Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Um die Eheschließung anzumelden, suchen in der Regel beide Partner (Verlobte) gemeinsam das zuständige Standesamt auf.
    • Ist einer der beiden verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
    • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann.

    Fristen

    Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

    Kosten

    Hinweise für Wuppertal

    Ambiente-Trauung 200,00 €

    zzgl. der Kosten der Anmeldung der Eheschließung (siehe: "Links und Downloads") und der einzelnen Veranstalter.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Wuppertal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de