Eheschließung Anmeldung

    Eheschließung Anmeldung

    Beschreibung

    Hinweise für Mönchengladbach

     
    Sie möchten heiraten!

    Was ist vor der Eheschließung zu tun?
    Die Eheschließung muss beim Standesamt, in dessen Bezirk eine/r der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat, angemeldet werden.

    Wohnen beide Verlobte nicht in Mönchengladbach, wollen aber gerne hier heiraten, melden sie die Eheschließung beim Standesamt ihres Wohnortes an und teilen dort mit, dass sie im Standesamt Mönchengladbach heiraten möchten. Der Standesbeamte des Wohnsitzes wird dann alle Unterlagen an das Standesamt Mönchengladbach weiterleiten.

    Die Anmeldung der Eheschließung ist sechs Monate gültig. Ein Heiratstermin kann innerhalb dieser Zeit festgelegt werden, sofern nicht vorgelegte Unterlagen (z.B. Ehefähigkeitszeugnis bei ausländischen Verlobten) eine kürzere Gültigkeit aufweisen.
    Auch kurzfristige Termine sind grundsätzlich unter Berücksichtigung vorheriger Terminabsprachen mit anderen Paaren möglich.

     

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 12.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Goebenstraße 4 - 8

    41061 Mönchengladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 25-54321

    Fax: 02161 25-53295

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Mönchengladbach

     

    Sie sind beide volljährig, deutsche Staatsangehörige und waren noch nie verheiratet?

    Dann benötigen Sie normalerweise folgende Unterlagen:

    • gültigen Personalausweis oder Reisepass
    • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (entfällt bei Wohnsitz in Mönchengladbach), die nicht älter als 14 Tage sein soll
    • aktuellen Auszug aus dem Geburtenregister (ausgestellt bei dem Standesamt des Geburtsortes). Die Vorlage entfällt, wenn Ihre Geburt in Mönchengladbach beurkundet wurde.
    • Sollten Sie bereits gemeinsame Kinder haben, so legen Sie bitte deren Geburtsurkunde, die Vaterschaftsanerkennung und die Sorgeerklärung vor.

     

    Sie sind deutsche/r Staatsangehörige/r und waren einmal verheiratet?

    Dann benötigen Sie zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen:

    • aktuellen Auszug aus dem Eheregister oder eine aktuelle Eheurkunde mit Auflösungsvermerk (entfällt bei Beurkundung in Mönchengladbach) und
    • zusätzlich das Scheidungsurteil

     

    Sind einzelne oder mehrere Bedingungen nicht erfüllt, benötigen Sie zusätzliche Unterlagen, die von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein können. Bitte informieren Sie sich bei Ihren Ansprechpartnern im Standesamt.

    Für die Anmeldung der Eheschließung mit Auslandsbeteiligung werden weitere, im Heimatrecht des ausländischen Verlobten begründete, Unterlagen benötigt. Darüber hinaus können Prüfverfahren durch das Oberlandesgericht Düsseldorf erforderlich sein. War einer der Verlobten schon einmal im Ausland verheiratet und / oder wurde er dort geschieden, ist möglicherweise die Anerkennung der Scheidung für den deutschen Rechtsbereich erforderlich.

    Eine vorherige persönliche Information beim Standesbeamten durch einen der Verlobten oder ausnahmsweise durch einen Dritten ist wegen der Vielseitigkeit der ausländischen Rechtsvorschriften erforderlich.
    Grundsätzlich sollen beide Verlobten die Eheschließung persönlich im Standesamt anmelden; sollte einer jedoch verhindert sein, besteht die Möglichkeit, dass einer der Verlobten mit einer schriftlichen Beitrittserklärung des anderen Partners die Anmeldung vornimmt. Diese Formulare sind im Standesamt erhältlich und stehen unter der Bezeichnung "Beitrittserklärung" unter Downloads bereit.
    Eine formlose Vollmacht ist nicht ausreichend.

     

    Voraussetzungen

    • Volljährigkeit (derzeitige Rechtslage)

      • Die Ehe soll grundsätzlich erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.

      • Minderjährige können ausnahmsweise auch heiraten, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind und der künftige Ehepartner volljährig ist. Hierzu ist eine Befreiung durch das Familiengericht notwendig. Das Gericht hört bei diesem Verfahren neben dem künftigen minderjährigen Ehepartner auch dessen gesetzliche Vertreter (in der Regel die Eltern) an.

    • Volljährigkeit (geplante Rechtslage)

      • Die Ehe darf erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.

      • Minderjährige können keine Ehe schließen.

    • Ehe zwischen Verwandten

      • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.

    • Doppelehen/doppelte Lebenspartnerschaften

      • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.

      • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der EU. Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Um die Eheschließung anzumelden, suchen in der Regel beide Partner (Verlobte) gemeinsam das zuständige Standesamt auf.
    • Ist einer der beiden verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
    • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann.

    Fristen

    Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

    Kosten

    Hinweise für Mönchengladbach

     

    Die Bearbeitungsgebühr für die Terminreservierung beträgt 20 €. Diese Bearbeitungsgebühr wird auf die Anmeldegebühr für die Eheschließung angerechnet.

     

    Die Anmeldegebühr für eine Eheschließung mit ausschließlich deutscher Beteiligung beläuft sich auf 50 €; die Anmeldegebühr für eine Eheschließung mit ausländischer Beteiligung beträgt 66 €.

    • Eheurkunde: 14,00 Euro
    • eventuelle Erklärung zur Namensführung: 21,00 Euro
    • Kosten für ein Stammbuch, falls erwünscht, liegen zwischen 20,00 und 73,00 Euro

     

    Sie können die Gebühr (bei der Reservierung über den TKO Traukalender Online) ganz unkompliziert online per elektronischem Bezahlsystem (ePayment: Paypal, Kreditkarte, PayDirekt) bezahlen. Bei Terminreservierung vor Ort ist die Zahlung bar und per EC-Karte (EC-cash).möglich.

     

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Mönchengladbach

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de