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    Landwirtschaftliche Erzeugergemeinschaft anerkennen lassen

    Sie möchten sich mit anderen Landwirtinnen und Landwirten zusammenschließen, um konkurrenzfähiger zu sein. Was eine anerkannte Erzeugergemeinschaft bedeutet und wie Sie diese bilden können, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Landwirtschaftliche Erzeugergemeinschaften sind Zusammenschlüsse von Inhaberinnen und Inhabern landwirtschaftlicher Betriebe nach dem Motto zusammen ist man stärker.

    Ziel der Erzeugergemeinschaften ist es, die Erzeugung zu bündeln und so die Marktposition zu stärken.

    Als Landwirtin oder Landwirt in einer Erzeugergemeinschaft können Sie gemeinsam beispielsweise kostengünstig Futtermittel, Saatgut, oder landwirtschaftliche Geräte beziehen. Durch die gemeinsame Vermarktung Ihrer Produkte bleiben Sie als Landwirtin oder Landwirt der Erzeugergemeinschaft konkurrenzfähig. Somit verbessert sich auch die Marktposition der Landwirtschaft.

    Vereinigungen von Erzeugerzusammenschlüssen im Sinne dieses Gesetzes sind Zusammenschlüsse von Erzeugergemeinschaften für ein bestimmtes Erzeugnis oder eine Gruppe verwandter Erzeugnisse.

    Sie können Erzeugergemeinschaften für Schlachtvieh und Ferkel, Milch, fischwirtschaftliche Erzeugnisse, Eier und Geflügel, Wein, Qualitätsgetreide und Kartoffeln bilden. 

    In einer Erzeugergemeinschaft müssen Sie einheitliche Erzeugungs- und Qualitätsregeln einhalten.

    Anerkannte Erzeugergemeinschaften und anerkannte Vereinigungen von Erzeugergemeinschaften können unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Beihilfen erhalten. Förderungen werden zum Beispiel für gutes Marketing, effektive Absatzstrategien für Qualitätsprodukte der Land- und Ernährungswirtschaft, oder Investitionen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung gewährt.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW

    Adresse

    Hausanschrift

    Leibnizstraße 10

    45659 Recklinghausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02361 3050

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: poststelle@lanuv.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Der Antrag auf Anerkennung ist beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen schriftlich einzureichen. Dem Antrag sind:

    1.die geltende Satzung der Agrarorganisation,

    2.eine Liste mit Vornamen und Nachnamen, im Falle juristischer Personen der Namen, aller zum Zeitpunkt des Antrages vorhandenen Mitglieder der Agrarorganisation einschließlich deren jeweiliger Anschrift,

    3. ein Nachweis für jedes in Nummer 2 genannte Mitglied, dass es die Anforderungen des Agrarorganisationenrechts an die Mitgliedschaft erfüllt, sowie

    4.ein Nachweis zur Rechtsform (Registerauszug oder beglaubigte Abschrift des Gründungsvertrages einer Personenvereinigung) beizufügen.

    Formulare

    Formulare zur Anerkennung von landwirtschaftlicher Erzeugergemeinschaften finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutzes https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/marktueberwachung/agrarmarktstruktur.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Eine Erzeugergemeinschaft muss den allgemeinen Anerkennungsvoraussetzungen hinsichtlich

    Rechtsform

    Gründungsanlass

    Hauptsitz

    Satzung

    und den besonderen Anerkennungsvoraussetzungen, zum Beispiel bezüglich Erzeugnisbereich, Zielsetzung, Mindestmitgliederzahl und Andienungspflichten, die jeweils für die antragstellende Agrarorganisation gelten, entsprechen.

    • Vertragsstrafen bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Mitgliedschaftspflichten

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Zur Anerkennung einer Erzeugergemeinschaft sind der Antrag auszufüllen und die erforderlichen Unterlagen beizufügen.

    Über den Antrag ergeht ein Bescheid.

    Fristen

    Eine anerkannte Agrarorganisation muss der zuständigen Stelle jede Änderung innerhalb von drei Monaten ab dem Wirksamwerden der Änderung schriftlich mitteilen, wenn die Änderung die Anerkennungsvoraussetzung betrifft.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel 4 Monate, sobald der Antrag mit sämtlichen Unterlagen vorliegt.

    Kosten

    Für diese Amtshandlungen werden auf Grundlage des Gebührengesetzes und der Verwaltungsgebührenordnung NRW aufwandsabhängige Gebühren erhoben. Diese belaufen sich zwischen EUR 100 bis 2.000.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Sie sollten sich bei der Bildung von Erzeugergemeinschaften oder Vereinigungen von Erzeugergemeinschaften von fachkundigen Institutionen und Personen beraten lassen. Hierzu bieten sich neben Fachverbänden und bereits bestehenden Zusammenschlüssen (beispielsweise Landesvereinigung der Milchwirtschaft, Genossenschaftsverband) auch die Landwirtschaftskammern an.

    Die Anerkennung von Erzeugergemeinschaften und Vereinigungen kann widerrufen werden, wenn die Anerkennungsvoraussetzungen nicht mehr gegeben sind oder wenn Sie gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen haben. Der Widerruf der Anerkennung erfolgt durch schriftlichen Bescheid.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 07.12.2020

    Stichwörter

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de