Niederlassungserlaubnis Erteilung für eigenständig aufenthaltsberechtigte EhegattenOnline erledigen

    Niederlassungserlaubnis für eigenständig aufenthaltsberechtigte Ehegatten beantragen

    Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug, deren Lebensgemeinschaft nicht mehr fortbesteht, und Inhaber eines eigenständigen Aufenthaltsrechts für Ehegatten, können eine Niederlassungserlaubnis erhalten.

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt Sie zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

    Die Voraussetzung hierfür ist, dass Sie seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind.

    Erstantrag auf Niederlassungserlaubnis

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_00b6ba07b6314c13032632a2f2e04360

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bezirksausländeramt Nippes

    Adresse

    Hausanschrift

    Neusser Straße 450

    50733 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94285

    Fax: 0221 / 221-95480

    E-Mail: auslaenderamt-nippes@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksausländeramt Rodenkirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Mannesmannstraße 10

    50996 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94282

    Fax: 0221 / 221-92320

    E-Mail: auslaenderamt-rodenkirchen@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksausländeramt Chorweiler

    Adresse

    Hausanschrift

    Pariser Platz 1

    50765 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94286

    Fax: 0221 / 221-96222

    E-Mail: auslaenderamt-chorweiler@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksausländeramt Kalk

    Adresse

    Hausanschrift

    Dillenburger Straße 56-66

    51105 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-21414

    Fax: 0221 / 221-98231

    E-Mail: auslaenderamt-kalk@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksausländeramt Ehrenfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Venloer Straße 419-421

    50825 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94284

    Fax: 0221 / 221-94360

    E-Mail: auslaenderamt-ehrenfeld@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksausländeramt Mülheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiener Platz 2a

    51065 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94949

    Fax: 0221 / 221-99139

    E-Mail: auslaenderamt-muelheim@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksausländeramt Innenstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigstraße 8

    50667 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94281

    Fax: 0221 / 221-91410

    E-Mail: auslaenderamt-innenstadt@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksausländeramt Porz

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Ufer 64-70

    51143 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-97100

    Fax: 0221 / 221-97200

    E-Mail: auslaenderamt-porz@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksausländeramt Lindenthal

    Adresse

    Hausanschrift

    Aachener Straße 220

    50931 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94283

    Fax: 0221 / 221-93340

    E-Mail: auslaenderamt-lindenthal@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln

    • Gültiger Nationalpass, inklusive Kopien aller bedruckten Seiten
    • Aktuelles biometrisches Passfoto
      Das biometrische Passfoto darf nicht älter als drei Monate sein
    • Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit mindestens 5 Jahren
    • Nachweis bezüglich der Sicherstellung des Lebensunterhaltes
    • Nachweis über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz
    • Nachweise über Rentenversicherung
      Es müssen mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet worden sein.
    • Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
    • Integrationsnachweise
    • Nachweise über ausreichenden Wohnraum

    Formulare

    Die formlose Antragsstellung ist möglich.

    Das persönliche Erscheinen in der Behörde ist erforderlich.

    Voraussetzungen

    • Sie sind seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Ehegattennachzugs (§ 28 oder § 30 des Aufenthaltsgesetzes) oder besitzen ein eigenständiges Aufenthaltsrecht für Ehegatten (§ 31 Absatz 1 oder 2 des Aufenthaltsgesetzes).
    • Ihre eheliche bzw. lebenspartnerschaftliche Lebensgemeinschaft wurde aufgehoben. Die Lebensgemeinschaft ist aufgehoben, wenn Ihre Partnerschaft durch Scheidung endete oder tatsächlich durch Trennung auf Dauer aufgelöst ist. Vorübergehende Trennungen genügen nicht.
    • Ihr ehemaliger Ehegatte bzw. Lebenspartner besitzt
      • eine Niederlassungserlaubnis,
      • eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU oder
      • die deutsche Staatsangehörigkeit.
    • Ihr künftiger Lebensunterhalt (einschließlich Krankenversicherung) ist durch Unterhaltszahlungen Ihres ehemaligen Ehegatten bzw. Lebenspartners an Sie (und Ihre Kinder) gesichert. Eine Unterhaltssicherung liegt nur dann vor, wenn Ihr ehemaliger Ehegatte bzw. Lebenspartner seiner Unterhaltsverpflichtung aus eigenen Mitteln tatsächlich nachkommt. Eine Unterhaltsverpflichtung, die zwar besteht, aber nicht durchsetzbar ist oder nicht aus eigenen Mitteln bestritten wird, ist nicht ausreichend. Ihre eigenen Mittel, die zusätzlich zur Unterhaltssicherung durch Ihren ehemaligen Ehegatten bzw. Lebenspartner für Ihre Lebensunterhaltssicherung eingesetzt werden können, sind berücksichtigungsfähig (zum Beispiel ein auf Dauer erzieltes eigenes Einkommen). Nicht berücksichtigt werden Unterhaltsleistungen von dritter Seite.
    • Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B1).
    • Sie verfügen über Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
    • Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum für sich (und Ihre haushaltsangehörigen Kinder).
    • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor und Sie haben bisher keine Abschiebungsanordnung erhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Köln

    Verfahrensablauf

    • Die Niederlassungserlaubnis ist zu beantragen, bevor die Gültigkeit Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis abläuft.
    • Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
    • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der Online-Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
    • Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
    • Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung der Niederlassungserlaubnis in Gestalt eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) Ihre Fingerabdrücke genommen.
    • Die Ausländerbehörde beauftragt die Herstellung der eAT-Karte bei der Bundesdruckerei. Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die eAT-Karte bei der zuständigen Stelle abholen. Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
    • Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    Antragsfrist: Spätestens 6 bis 8 Wochen vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.

    Geltungsdauer: Die Niederlassungserlaubnis wird unbefristet erteilt. Lediglich der elektronische Aufenthaltstitel (eAT-Karte) wird befristet ausgestellt und muss nach dem Ende der Gültigkeit erneuert werden.

    Bearbeitungsdauer

    ca. 6 Wochen bis 8 Wochen

    Bemerkungen:

    • Die Bearbeitungsdauer kann je nach Auslastung der Ausländerbehörde unterschiedlich sein.
    • Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.

    Kosten

    Hinweise für Köln

    Für die Bearbeitung des Antrages auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Erstantrag) wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Diese Bearbeitungsgebühr muss auch bezahlt werden, wenn der Erstantrag zurückgenommen oder negativ beschieden wurde.

    Es können Gebühren bis maximal 150 Euro anfallen.

    Die Gebühren können Sie bar oder bargeldlos mit Karte bezahlen. Die Gebühren zahlen Sie direkt bei der Antragstellung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:     

    • Die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis liegt im Ermessen der zuständigen Ausländerbehörde. Antragstellende Personen haben daher nur einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung.
    • Das Verfahren wird in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt.
    • Eine Niederlassungserlaubnis kann bei einem mehr als sechsmonatigen Aufenthalt außerhalb Deutschlands erlöschen, wenn dieser Auslandsaufenthalt zuvor nicht mit der Ausländerbehörde abgestimmt wurde.
    • Alle gegenüber der Ausländerbehörde getätigten Angaben sollten nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sein, damit das Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeitet werden kann.
    • Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für die Betroffenen von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
    • Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Köln

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 21.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de