Bestattungskostenhilfe nach §74 SGB XII Gewährung

    Bestattungskosten (Hilfe in anderen Lebenslagen)

    Wenn Sie verpflichtet sind, die Bestattungskosten einer verstorbenen Person zu decken, obwohl Ihnen selbst die finanziellen Mittel hierzu fehlen, besteht die Möglichkeit, beim Träger der Sozialhilfe eine Übernahme der Kosten zu beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Übernahme von Bestattungskosten bei Vorliegen des sozialhilferechtlichen Bedarfs

    Nach einem Todesfall stellt sich für die Hinterbliebenen oft die Frage, wie die Bestattungskosten aufgebracht werden sollen.

    Soweit die Voraussetzungen vorliegen besteht ggf. die Möglichkeit, dass diese Kosten auf Antrag ganz oder teilweise vom Sozialamt übernommen werden. Der Antrag beinhaltet sowohl Angaben zu Ihrer persönlichen und finanziellen Situation, als auch Auskünfte zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der/des Verstorbenen. Diese Angaben müssen nachgewiesen werden.

    Das Sozialamt Dortmund ist dann zuständig, wenn für die/den Verstorbene/Verstorbenen bis zum Tode Sozialhilfe bzw. Grundsicherung durch das Sozialamt Dortmund geleistet wurde. Wenn keine der vorgenannten Leistungen bezogen wurde, ist immer das Sozialamt am Sterbeort zuständig.

    In einem Beratungsgespräch kann unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft werden, ob und in welchem Umfang die sozialhilferechtlich angemessenen Bestattungskosten übernommen werden können.

    Ihren Antrag stellen Sie bitte beim Sozialamt -50/2-5 Bestattungskostenhilfe- (Leopoldstr. 16-20). Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte dem Infoblatt, welches Sie hier herunterladen (Formular: Informationsblatt zum Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII) können.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Sozialamt - 50/2-5 Bestattungskostenhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Leopoldstr. 16-20

    44147 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-28096

    Fax: +49 231 50-28096

    E-Mail: bestattungen-sozialamt@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dortmund

    Formulare

    Hinweise für Dortmund

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dortmund

    Die Kosten für eine Bestattung können ganz oder anteilig übernommen werden, wenn

    a) die Kosten der Bestattung unter sozialhilferechtlichen Aspekten angemessen sind,
    b) kein (ausreichender) Nachlass des Verstorbenen vorhanden ist,
    c) Sie zu der Übernahme der Bestattungskosten verpflichtet, jedoch nicht in der Lage sind, die Kosten aus eigenen Mitteln zu tragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund

    • § 74 Sozialgesetzbuch XII ( SGB XII )

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie die Bestattungskostenhilfe beantragen wollen:

    • Stellen Sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim zuständigen Träger der Sozialhilfe.
    • Welche Kosten im Einzelfall übernommen werden, müssen Sie bei Bedarf vor der Beauftragung des Bestatters beim zuständigen Träger der Sozialhilfe erfragen,
    • Der Träger der Sozialhilfe überprüft die von Ihnen eingereichten Unterlagen und Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse.
    • Sie erhalten einen Bewilligungsbescheid, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

    Fristen

    Hinweise für Dortmund

    Die Bearbeitungszeit ist abhängig von Ihrer Mitwirkung als Antragsteller.

    Um Ihnen unnötige Wartezeiten und Wege zu ersparen und die Bearbeitung zu optimieren werden Sie um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Anträge können aber auch schriftlich gestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Dortmund

    Kosten

    Hinweise für Dortmund

    Diese Leistungen sind gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dortmund

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dortmund

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 12.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 14.03.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de