Übernahme der Bestattungskosten beantragen
Hinweise für Petershagen
Wenn Ihnen die finanziellen Mittel fehlen, um die Kosten für die Bestattung einer verstorbenen Person im familiären Umfeld zu tragen, können Sie einen Antrag zur Übernahme der Kosten stellen.
Beschreibung
Hinweise für Petershagen
Im Stadtgebiet Petershagen gibt es 18 städtische und 11 kirchliche Friedhöfe.
Die städtischen Friedhöfe befinden sich in folgenden Ortschaften: Bierde, Döhren, Eldagsen, Friedewalde (alt+neu), Gorspen-Vahlsen, Hävern, Heimsen, Ilse, Ilserheide, Ilvese, Neuenknick, Ovenstädt, Quetzen, Raderhorst, Rosenhagen, Seelenfeld und Wietersheim.
Für die o. g. Friedhöfe ist die städtische Friedhofsverwaltung u. a. zuständig für:
- die Entgegennahme der Beisetzungsanmeldung (hier möglich als Online-Anmeldung) einschließlich der Auswahl des Termines, der Art und der Lage des Grabes
- die Benutzung der Friedhofskapelle
- Fragen der Gräbergestaltung und -pflege
- die Erteilung der Erlaubnis für das Errichten von Einfassung/Grabstein
- die Verlängerung von Nutzungsrechten an Grabstätten
- die Entgegennahme des Antrages für die (falls gewünscht, auch vorzeitige) Einebnung eines Grabes
- die Aufrechterhaltung der Friedhofsordnung
- die Führung von Gräberkarteien und -karten
- Auskünfte und Festsetzung von Friedhofsgebühren
- Änderung oder Übertragung des Nutzungsrechtes an Gräbern und Grabstätten.
Die kirchlichen Friedhöfe finden Sie in Buchholz, Frille, Lahde, Maaslingen, Meßlingen, Ovenstädt, Petershagen, Schlüsselburg, Südfelde, Wasserstraße und Windheim.
Die Bestattungsmöglichkeiten auf den kirchlichen Friedhöfen, sowie die damit verbundenen Kosten, erfragen Sie bitte bei den jeweiligen Kirchengemeinden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Bei eingetretenen Sterbefällen sind in aller Regel auch die in Anspruch genommenen Bestattungsunternehmen gern bereit, die Angehörigen bei den anfallenden - nicht alltäglichen - Fragen vertrauensvoll zu beraten und bei Behördengängen zu vertreten.
Folgende Unterlagen müssen bei der Friedhofsverwaltung vorgelegt werden:
- Standesamtliche Bescheinigung über die Eintragung eines Sterbefalles oder eine Sterbeurkunde
- ist die Bestattung in einem bereits vorhandenen Grab vorgesehen, legen Sie bitte die Graburkunde vor oder bezeichnen Sie das Grab genau (Friedhof, Abteilung, Nr.)
Formulare
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Voraussetzungen
Hinweise für Petershagen
- Die nachfragende Person ist zur Tragung der Bestattungskosten verpflichtet.
- Der zur Tragung der Bestattungskosten verpflichteten Person ist es finanziell nicht zuzumuten die Kosten aus eigenen Mitteln zu tragen.
- Es werden nur die im Einzelfall erforderlichen Kosten der Bestattung übernommen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Für die Übernahme der Bestattungskosten ist ein Antrag zu stellen.
Sobald der Antrag und die notwendigen Nachweise vorliegen, kann eine Bearbeitung erfolgen.
Nachdem der vollständig vorliegende Antrag geprüft wurde, erhält der/die Antragssteller/in einen rechtskräftigen Bescheid von der zuständigen Stelle.
Fristen
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Es müssen keine Fristen beachtet werden. Es empfiehlt sich jedoch, die Frage der Kostenübernahme rechtzeitig mit der zuständigen Stelle zu klären. Je später ein Antrag nach Eintritt der Kostentragungspflicht gestellt wird, desto eher können Zweifel an der Zumutbarkeit der Kostentragung bestehen.
Bearbeitungsdauer
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Über den Antrag wird unverzüglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.
Kosten
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Die Kosten für die jeweilige Bestattungsart richten sich nach der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Petershagen.
Im Rahmen der Sozialhilfe können die Kosten für eine einfache würdige Bestattung übernommen werden.
Voraussetzung ist, dass der/die Verstorbene keinen ausreichenden Nachlass hinterlassen hat und die nächsten Angehörigen die Kosten nicht aus dem eigenen Einkommen und Vermögen begleichen können.
Weitere Informationen diesbezüglich erhalten Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke.
Hinweise (Besonderheiten)
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Die Bestattungskostenhilfe garantiert eine angemessene und würdige Bestattung des Verstorbenen. Übernommen werden die „erforderlichen Kosten“. Maßstab hierfür ist, was ortsüblicher Weise zu den Bestattungskosten im oben genannten Sinne gehört, orientiert an den Beziehern unterer bzw. mittlerer Einkommen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 12.02.2024
Stichwörter
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