Bestattungskostenhilfe nach §74 SGB XII GewährungOnline erledigen

    Übernahme der Bestattungskosten beantragen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Wenn Ihnen die finanziellen Mittel fehlen, um die Kosten für die Bestattung einer verstorbenen Person im familiären Umfeld zu tragen, können Sie einen Antrag zur Übernahme der Kosten stellen.

    Beschreibung

    Hinweise für Sankt Augustin

    Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Zur Kostentragung verpflichtet sind in der Regel die Unterhaltspflichtigen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (z.B. der/die Ehegatte/Ehegattin, der Vater des nichtehelichen Kindes beim Tod der Mutter infolge der Schwangerschaft oder Entbindung) und der/die Erbe/Erbin.
    Die Bewilligung erfolgt bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen als einmalige Beihilfe.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3523b05607ee0ca5e4c732cd9d0d3526

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 06.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachdienst Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt Augustin

    Version

    Technisch geändert am 22.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Die antragstellenden Personen müssen für alle Verpflichteten die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gegenüber dem Sozialamt nachweisen. Hierzu gehören insbesondere:

    • Zusammensetzung der häuslichen Gemeinschaft der Verpflichteten
    • Nachweise über die zur Zeit erzielten Einkünfte
    • Nachweise über alle vorhandenen Vermögenswerte, von denen eine vorrangige Verwertung gefordert werden kann, z.B. Sparvermögen ab einem bestimmten Betrag
    • Unterkunftskosten bei Mietwohnungen
    • Hauslasten bei Eigentumswohnungen bzw. Eigenheimen
    • Benutzungsgebühren im Falle einer Einweisung durch die Einweisungsbehörde
    • Sonstige Nachweise / Angaben, die sich aus der Besonderheit des Einzelfalles ableiten

    Formulare

    Hinweise für Sankt Augustin

    Voraussetzungen

    Hinweise für Sankt Augustin

    • Die nachfragende Person ist zur Tragung der Bestattungskosten verpflichtet.
    • Der zur Tragung der Bestattungskosten verpflichteten Person ist es finanziell nicht zuzumuten die Kosten aus eigenen Mitteln zu tragen.
    • Es werden nur die im Einzelfall erforderlichen Kosten der Bestattung übernommen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Sankt Augustin

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Sankt Augustin

    Für die Übernahme der Bestattungskosten ist ein Antrag zu stellen.

    Sobald der Antrag und die notwendigen Nachweise vorliegen, kann eine Bearbeitung erfolgen.

    Nachdem der vollständig vorliegende Antrag geprüft wurde, erhält der/die Antragssteller/in einen rechtskräftigen Bescheid von der zuständigen Stelle.

    Fristen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Es müssen keine Fristen beachtet werden. Es empfiehlt sich jedoch, die Frage der Kostenübernahme rechtzeitig mit der zuständigen Stelle zu klären. Je später ein Antrag nach Eintritt der Kostentragungspflicht gestellt wird, desto eher können Zweifel an der Zumutbarkeit der Kostentragung bestehen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Sankt Augustin

    Über den Antrag wird unverzüglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.

    Kosten

    Hinweise für Sankt Augustin

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Sankt Augustin

    Die Bestattungskostenhilfe garantiert eine angemessene und würdige Bestattung des Verstorbenen. Übernommen werden die „erforderlichen Kosten“. Maßstab hierfür ist, was ortsüblicher Weise zu den Bestattungskosten im oben genannten Sinne gehört, orientiert an den Beziehern unterer bzw. mittlerer Einkommen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 12.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 14.03.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Sankt Augustin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de