Übernahme der Bestattungskosten beantragen
Hinweise für Sankt Augustin
Wenn Ihnen die finanziellen Mittel fehlen, um die Kosten für die Bestattung einer verstorbenen Person im familiären Umfeld zu tragen, können Sie einen Antrag zur Übernahme der Kosten stellen.
Beschreibung
Hinweise für Sankt Augustin
Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Zur Kostentragung verpflichtet sind in der Regel die Unterhaltspflichtigen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (z.B. der/die Ehegatte/Ehegattin, der Vater des nichtehelichen Kindes beim Tod der Mutter infolge der Schwangerschaft oder Entbindung) und der/die Erbe/Erbin.
Die Bewilligung erfolgt bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen als einmalige Beihilfe.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Die antragstellenden Personen müssen für alle Verpflichteten die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gegenüber dem Sozialamt nachweisen. Hierzu gehören insbesondere:
- Zusammensetzung der häuslichen Gemeinschaft der Verpflichteten
- Nachweise über die zur Zeit erzielten Einkünfte
- Nachweise über alle vorhandenen Vermögenswerte, von denen eine vorrangige Verwertung gefordert werden kann, z.B. Sparvermögen ab einem bestimmten Betrag
- Unterkunftskosten bei Mietwohnungen
- Hauslasten bei Eigentumswohnungen bzw. Eigenheimen
- Benutzungsgebühren im Falle einer Einweisung durch die Einweisungsbehörde
- Sonstige Nachweise / Angaben, die sich aus der Besonderheit des Einzelfalles ableiten
Formulare
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Voraussetzungen
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- Die nachfragende Person ist zur Tragung der Bestattungskosten verpflichtet.
- Der zur Tragung der Bestattungskosten verpflichteten Person ist es finanziell nicht zuzumuten die Kosten aus eigenen Mitteln zu tragen.
- Es werden nur die im Einzelfall erforderlichen Kosten der Bestattung übernommen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Für die Übernahme der Bestattungskosten ist ein Antrag zu stellen.
Sobald der Antrag und die notwendigen Nachweise vorliegen, kann eine Bearbeitung erfolgen.
Nachdem der vollständig vorliegende Antrag geprüft wurde, erhält der/die Antragssteller/in einen rechtskräftigen Bescheid von der zuständigen Stelle.
Fristen
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Es müssen keine Fristen beachtet werden. Es empfiehlt sich jedoch, die Frage der Kostenübernahme rechtzeitig mit der zuständigen Stelle zu klären. Je später ein Antrag nach Eintritt der Kostentragungspflicht gestellt wird, desto eher können Zweifel an der Zumutbarkeit der Kostentragung bestehen.
Bearbeitungsdauer
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Über den Antrag wird unverzüglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Die Bestattungskostenhilfe garantiert eine angemessene und würdige Bestattung des Verstorbenen. Übernommen werden die „erforderlichen Kosten“. Maßstab hierfür ist, was ortsüblicher Weise zu den Bestattungskosten im oben genannten Sinne gehört, orientiert an den Beziehern unterer bzw. mittlerer Einkommen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 12.02.2024
Stichwörter
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