Übernahme der Bestattungskosten beantragen
Wenn Sie verpflichtet sind, die Bestattungskosten einer verstorbenen Person zu decken, obwohl Ihnen selbst die finanziellen Mittel hierzu fehlen, besteht die Möglichkeit, beim Träger der Sozialhilfe eine Übernahme der Kosten zu beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Köln
In Deutschland müssen Angehörige von Verstorbenen für die Bestattung sorgen. Ist der finanzielle Nachlass oder die Bestattungsvorsorge der verstorbenen Person nicht ausreichend und haben auch Sie als bestattungspflichtige Person keine ausreichenden Mittel, übernimmt in manchen Fällen das Sozialamt die Kosten ganz oder teilweise. Der Antrag kann zeitnah auch nach bereits erfolgter Bestattung gestellt werden.
Wann sind Sie verpflichtet, die Kosten für die Bestattung von verstorbenen Angehörigen zu übernehmen?
Sie sind dazu verpflichtet, wenn Sie in folgendem Verhältnis zu dem*der Verstorbenen stehen. Die Aufzählung ist nach der Rangfolge sortiert. Sie sind:
- erbberechtigte Person und haben die Erbschaft nicht ausgeschlagen
- der*die getrennt lebende, nicht getrennt lebende oder geschiedene unterhaltsverpflichtende Ehepartner*in
- volljähriges Kind
- Mutter oder Vater
- volljährige Schwester/Bruder
- Großmutter oder Großvater
- volljähriges Enkelkind
Wichtig: Die Erbausschlagung entbindet nicht automatisch von der Bestattungsverpflichtung, denn die Verpflichtung zur Bestattung kann auch aus anderen Gründen bestehen.
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Ansprechpartner
Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Bestattungskosten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0221 / 221-93232
Fax: 0221 / 221-93266
Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Bestattungskosten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0221 / 221-93232
Fax: 0221 / 221-93266
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Köln
- Kopie des Auftrages gegenüber dem Bestattungsunternehmen
- Leistungsbescheid des Ordnungsamtes,
wenn eine ordnungsbehördliche Beisetzung erfolgte - Lückenlose Kontoauszüge aller Konten ab drei Monaten vor Sterbedatum bis Antragstellung
der antragstellenden Person und aller Haushaltsangehörigen, sofern Sozialleistungen, wie beispielsweise SGB II, auch Hartz IV genannt, SGB XII, auch Grundsicherung genannt, oder Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz bezogen werden. Bitte den für de - Nachweise über Einkommen,
beispielsweise Verdienstabrechnungen, Bescheid über Leistungen des Arbeitsamtes, Bescheinigung der Krankenkasse über die Höhe des Krankengeldes, Nachweis über Unterhaltszahlungen, Rentenbescheid und weitere der antragstellenden Person und aller Haushalts - Nachweise über die aktuellen Unterkunftskosten,
beispielsweise letztes Mieterhöhungsschreiben, bei Eigentum Nachweis über sämtliche Ausgaben wie Grundsteuer, Nebenkosten, Müllabfuhr, Schornsteinfeger und weitere - Nachweise über alle vorhandenen Versicherungen,
wie Policen und letzte Beitragsrechnungen von beispielsweise Hausrat-/ Haftpflichtversicherung, Riester-Versicherungen, Sterbe-/Lebensversicherung der antragstellenden Person und aller Haushaltsangehörigen - Achtung: bei vermögensbildenden Versicherungen - Nachweise über vorhandenes Vermögen,
wie Sparbücher, Sparverträge, Aktien - eventuell Nachweise über besondere Belastungen
- Kopie der Sterbeurkunde
- Nachweis über Höhe des Nachlasses,
in Form von Kontoauszüge der letzten drei Monate, Sparbücher mit aktuellem Vermögensstand, sonstiges Vermögen wie beispielsweise Wertpapiere, Fonds, Immobilien, wertvolle Gegenstände.
- Nachweis über Lebens- und/oder Sterbegeldversicherung
von der verstorbenen Person - Letzte Rentenbescheide in Kopie,
beispielsweise Witwen-, Alters-, Erwerbsminderungs- und sonstige Renten von der verstorbenen Person
Formulare
Hinweise für Köln
Voraussetzungen
- Sie sind dazu verpflichtet, die Bestattungskosten zu tragen.
- Weder der Nachlass der verstorbenen Person noch andere durch das Ableben zugeflossene Mittel, wie die Auszahlungen aus Versicherungen, decken die Bestattungskosten.
- Sie können die Kosten nicht oder nicht vollständig aus eigenen Mitteln tragen oder die Übernahme der Bestattungskosten ist ihnen nicht oder nicht in voller Höhe zuzumuten.
- Die Kosten für die Bestattung sind angemessen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Köln
Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch XII - § 74 Bestattungskosten
Verfahrensablauf
Wenn Sie die Bestattungskostenhilfe beantragen wollen:
- Stellen Sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim zuständigen Träger der Sozialhilfe.
- Welche Kosten im Einzelfall übernommen werden, müssen Sie bei Bedarf vor der Beauftragung des Bestatters beim zuständigen Träger der Sozialhilfe erfragen,
- Der Träger der Sozialhilfe überprüft die von Ihnen eingereichten Unterlagen und Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse.
- Sie erhalten einen Bewilligungsbescheid, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Köln
Kosten
Hinweise für Köln
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Köln
Weitere Informationen
Hinweise für Köln
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 12.02.2024
Stichwörter
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