Bestattungskostenhilfe nach §74 SGB XII Gewährung

    Übernahme der Bestattungskosten beantragen

    Wenn Sie verpflichtet sind, die Bestattungskosten einer verstorbenen Person zu decken, obwohl Ihnen selbst die finanziellen Mittel hierzu fehlen, besteht die Möglichkeit, beim Träger der Sozialhilfe eine Übernahme der Kosten zu beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    In Deutschland müssen Angehörige von Verstorbenen für die Bestattung sorgen. Ist der finanzielle Nachlass oder die Bestattungsvorsorge der verstorbenen Person nicht ausreichend und haben auch Sie als bestattungspflichtige Person keine ausreichenden Mittel, übernimmt in manchen Fällen das Sozialamt die Kosten ganz oder teilweise. Der Antrag kann zeitnah auch nach bereits erfolgter Bestattung gestellt werden.

    Wann sind Sie verpflichtet, die Kosten für die Bestattung von verstorbenen Angehörigen zu übernehmen?

    Sie sind dazu verpflichtet, wenn Sie in folgendem Verhältnis zu dem*der Verstorbenen stehen. Die Aufzählung ist nach der Rangfolge sortiert. Sie sind:

    • erbberechtigte Person und haben die Erbschaft nicht ausgeschlagen
    • der*die getrennt lebende, nicht getrennt lebende oder geschiedene unterhaltsverpflichtende Ehepartner*in
    • volljähriges Kind
    • Mutter oder Vater
    • volljährige Schwester/Bruder
    • Großmutter oder Großvater
    • volljähriges Enkelkind

    Wichtig: Die Erbausschlagung entbindet nicht automatisch von der Bestattungsverpflichtung, denn die Verpflichtung zur Bestattung kann auch aus anderen Gründen bestehen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d58bed1b3e6bd645dd05e7ddd1de6b9e

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Bestattungskosten

    Adresse

    Hausanschrift

    Aachener Straße 220

    50931 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-93232

    Fax: 0221 / 221-93266

    E-Mail: sozialamt.Bestattungen@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Bestattungskosten

    Adresse

    Hausanschrift

    Aachener Straße 220

    50931 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-93232

    Fax: 0221 / 221-93266

    E-Mail: sozialamt.Bestattungen@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln

    • Kopie des Auftrages gegenüber dem Bestattungsunternehmen
    • Leistungsbescheid des Ordnungsamtes,
      wenn eine ordnungsbehördliche Beisetzung erfolgte
    • Lückenlose Kontoauszüge aller Konten ab drei Monaten vor Sterbedatum bis Antragstellung
      der antragstellenden Person und aller Haushaltsangehörigen, sofern Sozialleistungen, wie beispielsweise SGB II, auch Hartz IV genannt, SGB XII, auch Grundsicherung genannt, oder Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz bezogen werden. Bitte den für de
    • Nachweise über Einkommen,
      beispielsweise Verdienstabrechnungen, Bescheid über Leistungen des Arbeitsamtes, Bescheinigung der Krankenkasse über die Höhe des Krankengeldes, Nachweis über Unterhaltszahlungen, Rentenbescheid und weitere der antragstellenden Person und aller Haushalts
    • Nachweise über die aktuellen Unterkunftskosten,
      beispielsweise letztes Mieterhöhungsschreiben, bei Eigentum Nachweis über sämtliche Ausgaben wie Grundsteuer, Nebenkosten, Müllabfuhr, Schornsteinfeger und weitere
    • Nachweise über alle vorhandenen Versicherungen,
      wie Policen und letzte Beitragsrechnungen von beispielsweise Hausrat-/ Haftpflichtversicherung, Riester-Versicherungen, Sterbe-/Lebensversicherung der antragstellenden Person und aller Haushaltsangehörigen - Achtung: bei vermögensbildenden Versicherungen
    • Nachweise über vorhandenes Vermögen,
      wie Sparbücher, Sparverträge, Aktien
    • eventuell Nachweise über besondere Belastungen
    • Kopie der Sterbeurkunde
    • Nachweis über Höhe des Nachlasses,
      in Form von Kontoauszüge der letzten drei Monate, Sparbücher mit aktuellem Vermögensstand, sonstiges Vermögen wie beispielsweise Wertpapiere, Fonds, Immobilien, wertvolle Gegenstände.
    • Nachweis über Lebens- und/oder Sterbegeldversicherung
      von der verstorbenen Person
    • Letzte Rentenbescheide in Kopie,
      beispielsweise Witwen-, Alters-, Erwerbsminderungs- und sonstige Renten von der verstorbenen Person

    Formulare

    Hinweise für Köln

    Voraussetzungen

    • Sie sind dazu verpflichtet, die Bestattungskosten zu tragen.
    • Weder der Nachlass der verstorbenen Person noch andere durch das Ableben zugeflossene Mittel, wie die Auszahlungen aus Versicherungen, decken die Bestattungskosten.
    • Sie können die Kosten nicht oder nicht vollständig aus eigenen Mitteln tragen oder die Übernahme der Bestattungskosten ist ihnen nicht oder nicht in voller Höhe zuzumuten.
    • Die Kosten für die Bestattung sind angemessen.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Köln

    Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch XII - § 74 Bestattungskosten

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie die Bestattungskostenhilfe beantragen wollen:

    • Stellen Sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim zuständigen Träger der Sozialhilfe.
    • Welche Kosten im Einzelfall übernommen werden, müssen Sie bei Bedarf vor der Beauftragung des Bestatters beim zuständigen Träger der Sozialhilfe erfragen,
    • Der Träger der Sozialhilfe überprüft die von Ihnen eingereichten Unterlagen und Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse.
    • Sie erhalten einen Bewilligungsbescheid, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Köln

    Kosten

    Hinweise für Köln

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Köln

    Weitere Informationen

    Hinweise für Köln

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 12.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 14.03.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Köln

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de