Bestattungskostenhilfe Gewährung
Wenn Sie verpflichtet sind, die Bestattungskosten einer verstorbenen Person zu decken, obwohl Ihnen selbst die finanziellen Mittel hierzu fehlen, besteht die Möglichkeit, beim Träger der Sozialhilfe eine Übernahme der Kosten zu beantragen.
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Ansprechpartner
Voraussetzungen
Hinweise für Viersen
- Rechnung vom Bestatter
- Rechnung der Friedhofsgebühren
- Testament/Erbschein
- Einkommens- und Vermögensnachweise der letzten drei Monate
Verfahrensablauf
Hinweise für Willich
Für die Übernahme der Bestattungskosten ist ein Antrag zu stellen.
Den Antrag kann formlos gestellt werden.
Sie können den Antrag per E-Mail an sgv@stadt-willich.de senden.
Die auszufüllenden Unterlagen erhalten Sie dann von uns zugesandt. Für die Antragstellung ist keine persönliche Vorsprache nötig. Die von uns benötigten Unterlagen können postalisch oder per E-Mail eingereicht werden.
Sobald der Antrag und die notwendigen Nachweise vorliegen, kann eine Bearbeitung erfolgen.
Nachdem der vollständig vorliegende Antrag geprüft wurde, erhält der/die Antragssteller/in einen rechtskräftigen Bescheid von der zuständigen Stelle.
Fristen
Hinweise für Willich
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Es empfiehlt sich jedoch, die Frage der Kostenübernahme rechtzeitig mit der zuständigen Stelle zu klären. Je später ein Antrag nach Eintritt der Kostentragungspflicht gestellt wird, desto eher können Zweifel an der Zumutbarkeit der Kostentragung bestehen.
Ein Antrag auf Bestattungskosten ist nicht fristgebunden. Allerdings ist bei einer Antragstellung das sog. Gegenwärtigkeitsprinzip entscheidend, ob im Zeitpunkt der Antragstellung eine Bedürftigkeit fortbesteht oder diese temporär oder auf Dauer entfallen ist. Ein Antrag sollte in der Regel innerhalb von ein bis drei Monaten nach dem Todesfall gestellt werden.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 12.02.2024
Stichwörter
Hinweise für Viersen