Bestattungskostenhilfe nach §74 SGB XII Gewährung
Wenn Sie verpflichtet sind, die Bestattungskosten einer verstorbenen Person zu decken, obwohl Ihnen selbst die finanziellen Mittel hierzu fehlen, besteht die Möglichkeit, beim Träger der Sozialhilfe eine Übernahme der Kosten zu beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Zur Übernahme der Bestattungskosten können Sie verpflichtet sein
- entweder aus einer vertraglichen Verpflichtung oder
- wenn Sie Erbe des Verstorbenen geworden sind oder
- wenn Sie zum Unterhalt des Verstorbenen (als mein Elternteil oder Kind) verpflichtet sind.
Sofern Sie aufgrund der Höhe des Nachlasses und Ihrer eigenen finanziellen Möglichkeiten (Vermögen weniger als 10.000,00 € bei Eheleuten/Lebenspartnern bzw. 5.000,00 € bei Alleinstehenden), nicht in der Lage sind, die Kosten zu tragen, besteht die Möglichkeit, die Übernahme der angemessenen Kosten der Bestattung aus Sozialhilfemitteln zu beantragen.
Personen, die ohne eine der beschriebenen Verpflichtungen die Bestattung durchführen lassen, sind von der Übernahme der Bestattungskosten ausgeschlossen. Welche Kosten angemessen sind, können Sie unten unter dem Link einsehen. Die im Kreis Viersen ansässigen Bestatter sind zudem über die Sätze für eine angemessene ortsübliche Bestattung informiert. Die Kosten umfassen u. a. Kosten für eine Erd- oder Feuerbestattung inkl. Überführungen und Formalitäten sowie die Friedhofsgebühren.
Folgende Kosten können u. a. nicht übernommen werden:
- Bestattung im Ausland
- Feierlichkeiten
- Todesanzeigen und Danksagung
- Schmuckurne
- Laufende Grabpflege
Online-Dienst
URL Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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- Rechnung vom Bestatter
- Rechnung der Friedhofsgebühren
- Testament/Erbschein
- Einkommens- und Vermögensnachweise der letzten drei Monate
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Wenn Sie die Bestattungskostenhilfe beantragen wollen:
- Stellen Sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim zuständigen Träger der Sozialhilfe.
- Welche Kosten im Einzelfall übernommen werden, müssen Sie bei Bedarf vor der Beauftragung des Bestatters beim zuständigen Träger der Sozialhilfe erfragen,
- Der Träger der Sozialhilfe überprüft die von Ihnen eingereichten Unterlagen und Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse.
- Sie erhalten einen Bewilligungsbescheid, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 12.02.2024
Stichwörter
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