Bestattungskostenhilfe nach §74 SGB XII Gewährung

    Bestattungskostenhilfe nach §74 SGB XII Gewährung

    Wenn Sie verpflichtet sind, die Bestattungskosten einer verstorbenen Person zu decken, obwohl Ihnen selbst die finanziellen Mittel hierzu fehlen, besteht die Möglichkeit, beim Träger der Sozialhilfe eine Übernahme der Kosten zu beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Zur Übernahme der Bestattungskosten können Sie verpflichtet sein

    • entweder aus einer vertraglichen Verpflichtung oder
    • wenn Sie Erbe des Verstorbenen geworden sind oder
    • wenn Sie zum Unterhalt des Verstorbenen (als mein Elternteil oder Kind) verpflichtet sind.

    Sofern Sie aufgrund der Höhe des Nachlasses und Ihrer eigenen finanziellen Möglichkeiten (Vermögen weniger als 10.000,00 € bei Eheleuten/Lebenspartnern bzw. 5.000,00 € bei Alleinstehenden), nicht in der Lage sind, die Kosten zu tragen, besteht die Möglichkeit, die Übernahme der angemessenen Kosten der Bestattung aus Sozialhilfemitteln zu beantragen.

    Personen, die ohne eine der beschriebenen Verpflichtungen die Bestattung durchführen lassen, sind von der Übernahme der Bestattungskosten ausgeschlossen. Welche Kosten angemessen sind, können Sie unten unter dem Link einsehen. Die im Kreis Viersen ansässigen Bestatter sind zudem über die Sätze für eine angemessene ortsübliche Bestattung informiert. Die Kosten umfassen u. a. Kosten für eine Erd- oder Feuerbestattung inkl. Überführungen und Formalitäten sowie die Friedhofsgebühren.

    Folgende Kosten können u. a. nicht übernommen werden:

    • Bestattung im Ausland
    • Feierlichkeiten
    • Todesanzeigen und Danksagung
    • Schmuckurne
    • Laufende Grabpflege

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_15a1e8bd8881de48f21edd74deedcd39

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    50/1 Sozialverwaltung, Hilfe in Einrichtungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 15.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Viersen

    Formulare

    Hinweise für Viersen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Viersen

    • Rechnung vom Bestatter
    • Rechnung der Friedhofsgebühren
    • Testament/Erbschein
    • Einkommens- und Vermögensnachweise der letzten drei Monate 

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Wenn Sie die Bestattungskostenhilfe beantragen wollen:

    • Stellen Sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim zuständigen Träger der Sozialhilfe.
    • Welche Kosten im Einzelfall übernommen werden, müssen Sie bei Bedarf vor der Beauftragung des Bestatters beim zuständigen Träger der Sozialhilfe erfragen,
    • Der Träger der Sozialhilfe überprüft die von Ihnen eingereichten Unterlagen und Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse.
    • Sie erhalten einen Bewilligungsbescheid, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Es fallen keine Kosten an. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Viersen

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 12.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 14.03.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de