Bestattungskostenhilfe nach §74 SGB XII GewährungOnline erledigen

    Übernahme der Bestattungskosten beantragen

    Hinweise für Dormagen

    Wenn Ihnen die finanziellen Mittel fehlen, um die Kosten für die Bestattung einer verstorbenen Person im familiären Umfeld zu tragen, können Sie einen Antrag zur Übernahme der Kosten stellen.

    Beschreibung

    Hinweise für Dormagen

    Die Bestattungspflicht ergibt sich aus § 8 Gesetz über das Friedhos- und Bestattungswesen des Landes Nordrhein-Westfalen (Bestattungsgesetz - BestG NRW).

    Für die Bestattung der verstorbenen Person haben in folgender Rangfolge zu sorgen:

    1. die Ehegattin oder der Ehegatte oder die eingetragene Lebenspartnerin oder der eingetragene Lebenspartner,
    2. die volljährigen Kinder,
    3. die Eltern, 
    4. die volljährigen Geschwister, 
    5. die Großeltern, 
    6. und die volljährigen Enkelkinder.

    Wurde zu Lebzeiten des Verstorbenen vertraglich festgelegt, wer für die Bestattung zu sorgen hat, so hat diese Person unabhängig von der öffentlich-rechtlichen Bestattungspflicht des § 8 Absatz 1 BestattG für die Bestattung zu sorgen.

    Sofern den zur Tragung der Bestattungskosten verpflichteten Personen nicht zugemutet werden kann die erforderlichen Kosten zu tragen, können sie einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen.

    Dies ist vorliegend, wenn der vorhandene Nachlass sowie Leistungen, die aus Anlass des Todes erbracht werden, für eine mögliche Übernahme der Bestattungskosten zu gering ausfallen.

    Unter Leistungen, die aus Anlass des Todes erbracht werden, sind zum Beispiel das Sterbegeld oder Auszahlungen aus einer Sterbegeldversicherung zu verstehen.

    Link zur Terminvergabe: timeacle - Stadt Dormagen Leistungen SGB XII, AsylbLG

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ab272b72a45c96c535c787f664a37f61

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 06.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Wierich-Platz 2

    41539 Dormagen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Soziale Leistungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Wierich-Platz 2

    41539 Dormagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02133 257-5762

    Version

    Technisch geändert am 06.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dormagen

    Formulare

    Hinweise für Dormagen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dormagen

    • Die nachfragende Person ist zur Tragung der Bestattungskosten verpflichtet.
    • Der zur Tragung der Bestattungskosten verpflichteten Person ist es finanziell nicht zuzumuten die Kosten aus eigenen Mitteln zu tragen.
    • Es werden nur die im Einzelfall erforderlichen Kosten der Bestattung übernommen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dormagen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Dormagen

    Für die Übernahme der Bestattungskosten ist ein Antrag zu stellen.

    Sobald der Antrag und die notwendigen Nachweise vorliegen, kann eine Bearbeitung erfolgen.

    Nachdem der vollständig vorliegende Antrag geprüft wurde, erhält der/die Antragssteller/in einen rechtskräftigen Bescheid von der zuständigen Stelle.

    Fristen

    Hinweise für Dormagen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden. Es empfiehlt sich jedoch, die Frage der Kostenübernahme rechtzeitig mit der zuständigen Stelle zu klären. Je später ein Antrag nach Eintritt der Kostentragungspflicht gestellt wird, desto eher können Zweifel an der Zumutbarkeit der Kostentragung bestehen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Dormagen

    Über den Antrag wird unverzüglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.

    Kosten

    Hinweise für Dormagen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dormagen

    Die Bestattungskostenhilfe garantiert eine angemessene und würdige Bestattung des Verstorbenen. Übernommen werden die „erforderlichen Kosten“. Maßstab hierfür ist, was ortsüblicher Weise zu den Bestattungskosten im oben genannten Sinne gehört, orientiert an den Beziehern unterer bzw. mittlerer Einkommen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dormagen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 12.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 14.03.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Dormagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de