Grenzgängerkarte Erteilung für Drittstaatsangehörige

    Grenzgängerkarte Erteilung für Drittstaatsangehörige

    Hinweise für Kleve

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Sie können eine Grenzgängerkarte beantragen, wenn Sie sich rechtmäßig in einem der Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staat (z.B. in den Niederlanden) aufhalten, dort einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen und ihren Wohnsitz im Ausland beibehalten. Diese berechtigt Sie, in der Bundesrepublik Deutschland eine Erwerbstätigkeit auszüben.

    In Einzelfällen besteht auch die Möglichkeit, eine Grenzgängerkarte für eine selbstständige Tätigkeit zu erhalten.

    Eine Grenzgängerkarte ist kein Aufenthaltstitel. Sie vermittelt keine weitergehenden Rechte in Deutschland.

    Der Antrag auf Erteilung einer Grenzgängerkarte ist bei der Ausländerbehörde zu stellen, die für den Ort der beabsichtigten Erwerbstätigkeit zuständig ist.

    Den für die Ausstellung einer Grenzgängerkarte benötigten Antrag finden Sie als Download oder Online-Dienst auf dieser Seite.

    Hinweise zur Terminvergabe

    Die Ausländerbehörde kann ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung besucht werden.

    Sie haben die Möglichkeit, das nachstehende Kontaktformular für Terminanfragen zu nutzen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a0ad1ecf9fdea7c689e62562b13cbc4f

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 26.05.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 26.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Formulare

    Hinweise für Kleve

    Voraussetzungen

    Hinweise für Kleve

    Rechtsgrundlage(n)

    §12 Abs. 1 AufenthV

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Kleve

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kleve

    Kosten

    Hinweise für Kleve

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kleve

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kleve

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de