Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe
Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe
Hinweise für Schmallenberg
Beschreibung
Hinweise für Schmallenberg
Handwerksbetriebe können für ihre Firmenfahrzeuge einen Parkausweis beantragen, um in unmittelbarer Nähe der Kunden parken zu können. Während der Arbeiten ist das Parken an folgenden Stellen erlaubt:im eingeschränkten Halteverbot (Zeichen 286 und 290.1 StVO)auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauerauf Bewohnerparkplätzensoweit und solange die mangels anderer geeigneter Parkmöglichkeiten zur Durchführung der Arbeiten notwendig ist.Die Ausnahmegenehmigung wird ausschließlich für Service- und Werkstattfahrzeuge ausgestellt. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für den Transport von schwerem oder umfangreichem Material. Sie gilt nicht für reine Ladetätigkeiten und dient nicht zum Abstellen des Fahrzeuges im Bereich der Betriebsstätte bzw. am Wohnungsort des jeweiligen Fahrzeugführers.Die Ausnahmegenehmigung wird für maximal 1 Jahr ausgestellt. Die Genehmigung wird für den jeweiligen Handwerksbetrieb ausgestellt; ein bestimmtes Fahrzeugkennzeichen wird nicht eingetragen.Für kürzere Maßnahmen und auswärtige Gewerbebetriebe sind befristete Einzelgenehmigungen mit geringen Gebühren möglich.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schmallenberg
Kopie der Handwerkerkarte bei HandwerksbetriebenKopie der Gewerbeanmeldung bei handwerksähnlichen BetriebenKopien der aktuellen Fahrzeugscheine/Zulassungsbescheinigungen Teil 1 (beidseitig)Aktuelle Fotos der Service-/Werkstattwagen, auf denen die amtlichen Kennzeichen und die festen Firmenbeschriftungen ersichtlich sind
Formulare
Hinweise für Schmallenberg
Voraussetzungen
Hinweise für Schmallenberg
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schmallenberg
Verfahrensablauf
Hinweise für Schmallenberg
Fristen
Hinweise für Schmallenberg
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Schmallenberg
Kosten
Hinweise für Schmallenberg
Die Verwaltungsgebühren sind gestaffelt und betragen je nach Dauer (drei Tage bis zu einem Jahr) und Anzahl der Fahrzeuge, die pro Handwerksbetrieb ausgestellt werden, zwischen 5,00 Euro und 60,00 Euro je Fahrzeug.Staffelung1. Fahrzeug2. Fahrzeugab dem 3. Fahrzeug12 Monate60,00€50,00€40,00€bis 6 Monate40,00€35,00€30,00€bis 3 Monate30,00€25,00€20,00€bis 2 Wochen20,00€15,00€10,00€bis 3 Tage10,00€7,50€5,00€bis 1 Tag5,00€5,00€0,00€
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Schmallenberg
Weitere Informationen
Hinweise für Schmallenberg
Handwerkerparkausweis
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen