Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für BetriebeOnline erledigen

    Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe

    Hinweise für Herne

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    Die Straßenverkehrsordnung kennt eine Vielzahl von Park-, Halt- und Durchfahrverboten. Für die gewerbliche Tätigkeit, vor allem im Handwerk und bei ambulanten Pflegediensten, sind jedoch kurze Wege zum Kunden sehr wichtig. Nicht immer steht für das Firmenfahrzeug ausreichender frei zugänglicher Parkraum zur Verfügung. Die Stadt Herne bietet in diesen Fällen verschiedene Möglichkeiten einer Ausnahmegenehmigung von den Regelungen der Straßenverkehrsordnung:

    Ausnahmegenehmigungen

    • Genehmigungen zum Befahren von Fußgängerzonen außerhalb der Lieferzeiten
    • Erlaubnisse zur Einrichtung von Haltverbotszonen für Umzüge, Kleinbaustellen o.Ä.
    • Ausnahmegenehmigungen zum Parken oder Halten in Haltverbotszonen
    • Bewohnerparkausweise für Gewerbetreibende in den Parkzonen A, B, C und D (zur Beachtung: Privatpersonen erhalten diese nur über den Fachbereich Bürgerdienste !) 

     

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    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 44/3 - Ordnungs- und Außendienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Südstraße 8

    44625 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-4365

    Fax: 02323 161233-9279

    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de