Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe
Hinweise für Herne
Beschreibung
Hinweise für Herne
Die Straßenverkehrsordnung kennt eine Vielzahl von Park-, Halt- und Durchfahrverboten. Für die gewerbliche Tätigkeit, vor allem im Handwerk und bei ambulanten Pflegediensten, sind jedoch kurze Wege zum Kunden sehr wichtig. Nicht immer steht für das Firmenfahrzeug ausreichender frei zugänglicher Parkraum zur Verfügung. Die Stadt Herne bietet in diesen Fällen verschiedene Möglichkeiten einer Ausnahmegenehmigung von den Regelungen der Straßenverkehrsordnung:
Ausnahmegenehmigungen
- Genehmigungen zum Befahren von Fußgängerzonen außerhalb der Lieferzeiten
- Erlaubnisse zur Einrichtung von Haltverbotszonen für Umzüge, Kleinbaustellen o.Ä.
- Ausnahmegenehmigungen zum Parken oder Halten in Haltverbotszonen
- Bewohnerparkausweise für Gewerbetreibende in den Parkzonen A, B, C und D (zur Beachtung: Privatpersonen erhalten diese nur über den Fachbereich Bürgerdienste !)
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Ansprechpartner
Abteilung 44/3 - Ordnungs- und Außendienste
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02323 16-4365
Fax: 02323 161233-9279
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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