Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe
Hinweise für Petershagen
Beschreibung
Hinweise für Petershagen
Der Handwerkerparkausweis gilt für alle Handwerksbetriebe und IHK-Mitgliedsunternehmen, die Reparatur- oder Montagearbeit an wechselnden Orten durchführen und hierfür einen Service- oder Werkstattwagen mit entsprechender fester Firmenaufschrift haben. Es ist dem Inhaber erlaubt, für die Dauer eines Jahres im Arbeitseinsatz auf allen öffentlichen Parkplätzen sowie in eingeschränkten Haltverbotszonen und auf Bewohnerparkplätzen unentgeltlich und uneingeschränkt zu parken.
Auf dem Handwerkerparkausweis können bis zu fünf Kennzeichen von Fahrzeugen des Betriebes angegeben werden. Im Original darf die Ausnahmegenehmigung jedoch nur von einem dieser Fahrzeuge benutzt werden, indem der Parkausweis im Sichtbereich der Frontscheibe ausgelegt wird. Sofern Sie über mehr als fünf Fahrzeuge verfügen, ist gegebenenfalls ein weiterer Antrag zu stellen.
Die Fahrzeuge müssen mit einer festen Firmenaufschrift versehen sein. Es sind Fotos beizufügen, auf denen sowohl das amtliche Kennzeichen wie auch die Firmenbeschriftung des Fahrzeugs ersichtlich sind. Ggf. kann auch eine Vorführung vereinbart werden.
Privatfahrzeuge sind von der Ausnahmegenehmigung ausgeschlossen.
Der Handwerkerparkausweis berechtigt zum Parken
- im eingeschränkten Halteverbot / in einer Halteverbotszone
- auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht
- an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer
- auf Bewohnerparkplätzen.
Sofern diese Erleichterungen im konkreten Einzelfall nicht ausreichen, ist es möglich, individuelle Lösungen im Gespräch mit den Straßenverkehrsbehörden zu suchen. Die sich daraus ergebenden Ausnahmegenehmigungen sind dann allerdings ortsgebunden und nicht gebietsübergreifend einsetzbar. Sprechen Sie in so einem Fall gerne die zuständigen Kontaktpersonen an.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Petershagen
Formulare
Hinweise für Petershagen
Voraussetzungen
Hinweise für Petershagen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Petershagen
Verfahrensablauf
Hinweise für Petershagen
Fristen
Hinweise für Petershagen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Petershagen
Kosten
Hinweise für Petershagen
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Petershagen
Weitere Informationen
Hinweise für Petershagen
Verkehrsanordnungen und Ausnahmegenehmigungen (hierzu zählen auch Parkausweise) erteilt gemäß §§ 45, 46 Straßenverkehrsordnung die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde. Für die Stadt Espelkamp ist dies das Sachgebiet Sicherheit und Ordnung.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Petershagen