Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für BetriebeOnline erledigen

    Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe

    Hinweise für Löhne

    Beschreibung

    Hinweise für Löhne

    Der Handwerkerparkausweis gilt für alle Handwerker und IHK-Mitgliedsunternehmen, die Reparatur- oder Montagearbeit an wechselnden Orten durchführen und hierfür einen Service- oder Werkstattwagen mit entsprechender fester Firmenaufschrift haben. Es ist dem Inhaber erlaubt, für die Dauer eines Jahres im Arbeitseinsatz auf allen öffentlichen Parkplätzen sowie in eingeschränkten Haltverbotszonen und auf Bewohnerparkplätzen unentgeltlich und uneingeschränkt zu parken.

    Ein Handwerkerparkausweis kann von Handwerks- und sonstigen Betrieben beantragt werden, wenn sie Reparatur- und Montagearbeiten durchführen und dazu

    • Service- und Werkstattfahrzeuge mit einer festen Firmenaufschrift einsetzen und
    • schweres oder umfangreiches Material oder Werkzeug transportieren.

    Sonstige Betriebe, die einen Handwerkerparkausweis erhalten können, sind zum Beispiel

    • Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus und
    • Hausmeisterdienste mit besonderem Gerät.

    Betriebe, die reine Ladetätigkeiten ausführen, erhalten keinen Handwerkerparkausweis.

    Wenn Sie Ihren Betriebsitz in Bünde, Herford oder Löhne haben, beantragen Sie den Handwerkerparkausweis im jeweiligen Rathaus. Ansonsten schicken Sie Ihren Antrag an das Straßenverkehrsamt in Kirchlengern. Sie brauchen nicht persönlich vorbeizukommen, der Antrag kann schriftlich gestellt werden.

    Wozu berechtigt der Handwerkerparkausweis?

    Der Handwerkerparkausweis gilt im Regierungsbezirk Detmold (auf Antrag auch in ganz Nordrhein-Westfalen). Mit der Genehmigung dürfen Sie mit Ihren Fahrzeugen an folgenden Stellen parken, während Sie die Handwerkerdienste durchführen:

    • im eingeschränkten Haltverbot oder in Haltverbotszonen,
    • an Parkuhren und Parkscheinautomaten, ohne Gebühren zu entrichten oder die Parkhöchstdauer zu beachten und auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht,
    • auf Bewohnerparkplätzen.

    Sofern diese Erleichterungen im konkreten Einzelfall nicht ausreichen, ist es möglich, individuelle Lösungen im Gespräch mit den Straßenverkehrsbehörden zu suchen. Die sich daraus ergebenden Ausnahmegenehmigungen sind dann allerdings ortsgebunden und nicht gebietsübergreifend einsetzbar.

    Geltungsdauer

    Der Handwerkerparkausweis ist ein Jahr gültig.

    Kann ich die Parkberechtigung für alle Fahrzeuge meines Firmenfuhrparks benutzen?

    Der Handwerkerparkausweis ist übertragbar auf bis zu 4 weitere Fahrzeuge, gilt aber jeweils nur für das genutzte Fahrzeug, in dem der Parkausweis im Sichtbereich der Frontscheibe ausgelegt ist. Es können so viele Parkausweise wie benötigt beantragt werden. Sofern Sie über mehr als 5 Fahrzeuge verfügen, ist gegebenenfalls ein weiterer Antrag zu stellen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f24182df7f93e7cc8e0587adca4de6d9

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32.1 Ordnungsamt, Gewerbe, Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeynhausener Straße 41

    32584 Löhne

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Löhne

    • Kopie der Handwerkskarte (bei persönlicher Vorsprache kann auch das Original vorgelegt werden)
    • Kopie der Gewerbeanmeldung

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Löhne

    Die Gebührenhöhe für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen jedweder Art liegt im Ermessen der ausstellenden Straßenverkehrsbehörde und sollte bei Antragstellung erfragt werden.

    • Für einen Ausweis mit der Gültigkeit für 1 Jahr im Regierungsbezirk Detmold sind 120,00 Euro zu zahlen.
    • Für Handwerkerparkausweise für das Land NRW fallen Kosten in Höhe von 240,00 Euro an.

    Mehrere Ausweise für einen Betrieb sind möglich. Gebührenkürzungen für kürzere Zeiträume sind nicht vorgesehen. Die Kosten für örtlich begrenzte Ausweise weichen voneinander ab.

    Die Gebühren richten sich nach Tarifstelle 264 der Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Löhne

    Weitere Informationen

    Hinweise für Löhne

    Verkehrsanordnungen und Ausnahmegenehmigungen (hierzu zählen auch Parkausweise) erteilt gemäß §§ 45, 46 Straßenverkehrsordnung die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde. Für die Stadt Löhne ist dies das Sachgebiet Sicherheit und Ordnung.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de