Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe

    Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe

    Hinweise für Bünde

    Beschreibung

    Hinweise für Bünde

    Der Handwerkerparkausweis gilt für alle Handwerker und IHK-Mitgliedsunternehmen, die Reparatur- oder Montagearbeit an wechselnden Orten durchführen und hierfür einen Service- oder Werkstattwagen mit entsprechender fester Firmenaufschrift haben. Der Handwerkerparkausweis gilt im Regierungsbezirk Detmold (auf Antrag auch in ganz Nordrhein-Westfalen). Es ist dem Inhaber erlaubt, für die Dauer eines Arbeitseinsatzes und ausdrücklich nicht zum Abstellen der Fahrzeuge im Bereich der Betriebsstätte,  auf allen öffentlichen Parkplätzen zu parken.

    Die Genehmigung für OWL ist übertragbar auf jedes Fahrzeug, das zum Fuhrpark Ihres Betriebes gehört. Sie wird hinter die Frontscheibe gelegt und gilt damit nur für das jeweils genutzte Fahrzeug. Wenn Sie mehrere Fahrzeuge gleichzeitig einsetzen, benötigen Sie entsprechend viele Originale, die in den jeweiligen Fahrzeugen ausgelegt werden müssen. Die Genehmigung für NRW beschränkt sich auf 5 Fahrzeuge.

    Der Handwerkerparkausweis berechtigt zum Parken

    • im eingeschränkten Haltverbot/in Haltverbotszone
    • auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht
    • an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer
    • auf Bewohnerparkplätzen.

    Sofern diese Erleichterungen im konkreten Einzelfall nicht ausreichen, ist es möglich, individuelle Lösungen im Gespräch mit den Straßenverkehrsbehörden zu suchen. Die sich daraus ergebenden Ausnahmegenehmigungen sind dann allerdings ortsgebunden und nicht gebietsübergreifend einsetzbar.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Straßenverkehrsbehörde Bünde

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 13+15

    32257 Bünde

    Version

    Technisch geändert am 24.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bünde

    • Kopie der Handwerkskarte (bei persönlicher Vorsprache kann auch das Original vorgelegt werden)
    • Kopie der Gewerbeanmeldung

    Formulare

    Hinweise für Bünde

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bünde

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bünde

    § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bünde

    Wenn Sie Ihren Betriebsitz in Bünde haben, beantragen Sie den Handwerkerparkausweis im Rathaus. Sie brauchen nicht persönlich vorbeizukommen, der Antrag kann schriftlich gestellt werden.

    Fristen

    Hinweise für Bünde

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bünde

    Kosten

    Hinweise für Bünde

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bünde

    Der Handwerkerparkausweis ist ein Jahr gültig.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bünde

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Bünde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de