Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe

    Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe

    Hinweise für Gütersloh

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Parkerleichterungen und Ausnahmen vom Parkverbot können für Fahrzeuge bestimmter Berufsgruppen ermöglicht werden, z.B.

    1. Soziale Dienste (wie Alten- und Pflegedienste)
    2. Handwerksbetriebe (Siehe Dokument: Parkausweise: Antragsberechtigte Betriebe)

    Die entsprechenden Parkausweise können befristet für das Kreisgebiet, für den Regierungsbezirk Detmold oder für das Land NRW erteilt werden.

    Während des Arbeitseinsatzes ist das Parken an folgenden Stellen erlaubt:

    • im eingeschränkten Haltverbot und in Haltverbotszonen (Zeichen 286 /290.1 StVO)
    • auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer
    • auf Bewohnerparkplätzen

    Die Genehmigung ist schriftlich formlos über die Emailadresse Parkausweise_Schwerbehinderte@kreis-guetersloh.de bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Gütersloh zu beantragen.

    Ausnahme:

    Sollte der Firmensitz in den Städten Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück, Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock oder Verl sein, ist der Antrag bei der jeweiligen Stadtverwaltung zu beantragen.

    Eine Genehmigung für Arbeitseinsätze in einer Fußgängerzone ist bei der jeweiligen Stadtverwaltung zu beantragen.

    Ein persönlicher Besuch für die Antragstellung ist nicht erforderlich.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d1cb110237d99f6bfc26d1489f95c614

    Online erledigen

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    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    2.2.4: Verkehrslenkung

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241 85-1200

    Fax: 05241 85-31200

    E-Mail: verkehrssicherung@kreis-guetersloh.de

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gütersloh

    1. Schriftlicher Antrag
    2. Kopie der Handwerkskarte bei Handwerksbetrieben nach der Handwerksordnung
    3. Kopie der Gewerbeanmeldung bei handwerksähnlichen Betrieben
    4. Kopie der Zulassung als sozialer Dienst bei ambulanten sozialen Diensten
    5. Kennzeichen der Fahrzeuge
    6. Fotos der Werkstatt- oder Servicefahrzeuge mit beidseitiger, seitlicher Firmenbeschriftung (Größe mind. DIN A4) sowie dem Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges
    7. Kopie der Zulassungsbescheinigung I / Fahrzeugschein

    Gültigkeit maximal 1 Jahr

    Formulare

    Hinweise für Gütersloh

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Gütersloh

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de