Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für BetriebeOnline erledigen

    Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe

    Hinweise für Dülmen

    Beschreibung

    Hinweise für Dülmen

    Seit dem 01.04.2023 steht Ihnen die Abteilung "Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt" im Rathaus, 1. OG, Zimmer 1.24 für diese Dienstleistung zur Verfügung. Wir bitten, hierfür über den Button "Termin vereinbaren" einen Termin zu buchen. Ohne eine Terminvereinbarung ist eine Ausstellung nicht möglich. 

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    Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Parkraumbewirtschaftung (ruhender Verkehr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    48249 Dülmen

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dülmen

    • gültiger Lichtbildausweis
    • Nachweis über die Gewerbeausübung (Gewerbeanmeldung, Handerwerkerkarte u. a.)
    • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder Fahrzeugbrief
    • Vollmacht mit Kopie des gültigen Personalausweises des Geschäftsinhabers bei Vertretung
    • Foto des Fahrzeugs/der Fahrzeuge

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Dülmen

    Kosten

    Hinweise für Dülmen

    • die Gebühr beträgt 130,00 € pro Genehmigung für einen Regierungsbezirk,
    • die Gebühr beträgt   60,00 € pro Genehmigung für jeden weiteren Regierungsbezirk,
    • die Gebühr beträgt 300,00 € pro Genehmigung für ganz NRW

    Wählbare Regierungsbezirke 

    • Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dülmen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dülmen

    Art der Parkerleichterung während des Arbeitseinsatzes

    • an Parkscheinautomaten und Parkuhren ohne Gebühren und zeitliche Begrenzung zu parken,
    • ohne Parkscheibe und zeitliche Begrenzung zu parken,
    • im eingeschränkten Haltverbot/Zonenhaltverbot zu parken,
    • auf Bewohnerparkplätzen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Dülmen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de