Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe
Hinweise für Dülmen
Beschreibung
Hinweise für Dülmen
Seit dem 01.04.2023 steht Ihnen die Abteilung "Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt" im Rathaus, 1. OG, Zimmer 1.24 für diese Dienstleistung zur Verfügung. Wir bitten, hierfür über den Button "Termin vereinbaren" einen Termin zu buchen. Ohne eine Terminvereinbarung ist eine Ausstellung nicht möglich.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- gültiger Lichtbildausweis
- Nachweis über die Gewerbeausübung (Gewerbeanmeldung, Handerwerkerkarte u. a.)
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder Fahrzeugbrief
- Vollmacht mit Kopie des gültigen Personalausweises des Geschäftsinhabers bei Vertretung
- Foto des Fahrzeugs/der Fahrzeuge
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- die Gebühr beträgt 130,00 € pro Genehmigung für einen Regierungsbezirk,
- die Gebühr beträgt 60,00 € pro Genehmigung für jeden weiteren Regierungsbezirk,
- die Gebühr beträgt 300,00 € pro Genehmigung für ganz NRW
Wählbare Regierungsbezirke
- Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Art der Parkerleichterung während des Arbeitseinsatzes
- an Parkscheinautomaten und Parkuhren ohne Gebühren und zeitliche Begrenzung zu parken,
- ohne Parkscheibe und zeitliche Begrenzung zu parken,
- im eingeschränkten Haltverbot/Zonenhaltverbot zu parken,
- auf Bewohnerparkplätzen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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